Wozu das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL)?
Warum besteht das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung heute noch? Sechzig Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und über 15 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges werden nun zumindest die freiwilligen Lager im Kanton Zürich abgebaut. Die Einsicht kommt spät, aber sie kommt. Wie lange dauert es, bis die Pflichtlager neu überdacht werden?





Sepp:
Wussten Sie, dass immer noch ein Haushaltvorrat bestehend aus Grundvorrat, Ergänzungsvorrat, Notproviant und Getränkevorrat empfohlen wird und dazu auch eine Broschüre erhältlich ist?
9 September 2005, 8:35 pmVorschriften, die die Schweiz nicht braucht (8) auf Ordnungspolitischer Blog:
[...] Wer nun im Landwirtschaftsgesetz die Artikel nachschlägt, stösst auf keine einzige Nennung des Begriffes “Kartoffel”. Das bedeutet nun aber nicht, dass die Kartoffelverordnung keine rechtliche Grundlage hätte. Der Bund kann auf der Grundlage der genannten Generalbevollmächtigungen im Landwirtschaftsgesetz über alles verfügen – wenn er es für richtig erachtet. Aber es wird klar, dass die Verordnung nicht zwingend nötig ist und auch nicht auf einem ausdrücklichen Willen des Parlaments beruht. Inhaltlich geht es um die Verteilung von Bundesbeiträgen. Aber warum zahlt der Bund für Verwertung und Ausfuhr von Kartoffeln? Die Subventionierung der Kartoffelbauern ist eine Nachwehe der Anbauschlacht im zweiten Weltkrieg: Wir müssen staatlich den Kartoffelanbau stärken, damit wir jederzeit uns selbst mit den Knollen versorgen können. Das Bundesamt für Landesversorgung lässt grüssen. Dass die eidgenössischen Normkartoffeln für jeden Geniesser von guten “Gümmel” unbrauchbar sind, und Bauern, welche speziell aromatische Sorten oder alte Spezialitäten herstellen auch ohne Subventionen einen besseren Preis erzielen, hat man noch nicht gemerkt. Ich empfehle dem Gesamtbundesrat die Teilnahme an einer Kartoffeldegustation. [...]
20 Februar 2006, 11:52 am