Verplante Spitzenmedizin
Der Vorstand der Konferenz der Gesundheitsdirektoren ruft den Kanton Zürich in einem Communiqué dazu auf, einem Kompromiss bei der Planung der Spitzenmedizin zuzustimmen. Während die Regierungsrätin und ihre Kollegen wanken und sich bewusst sind, dass eine Ablehnung der interkantonalen Vereinbarung über die Planung der Spitzenmedizin (Wortlaut) kaum zum gewünschten Vollprogramm für das Universitätsspital Zürich führen dürfte, werfen sich die Parteienvertreter im Pose und verlangen stricktes Festhalten der Regierung an der Strategie “alles in Zürich”. Seitens der SVP meint man, man habe in Zürich alles, um eine Spitzenmedizin zu betreiben und darum solle man das keinesfalls preisgeben. Im Lager der SP wünscht man sich sowieso eine zentralistische Planung und begrüsst darum ein Scheitern der kantonalen Anstrengungen.
Das Projekt droht zu scheitern
Mit der Einführung der Spitalplanung und den ersten Überlegungen zu einer Neuordnung des Finanzausgleichs (NFA) setzte sich allmählich das Bewusstsein durch, dass spitzenmedizinische Angebote nicht in jedem Kanton angeboten, sondern national koordiniert werden müssen. Für die beteiligten staatlichen Organe, war von Anfang an klar, dass es sich nur um eine “Schreibtischplanung” handeln konnte. Die Offenheit einer ordnungspolitischen Fragestellung im Sinne von “Wie regeln wir diesen Bereich, damit er sich mit möglichst geringem Aufwand mehr oder weniger selbständig reguliert?” stand nicht zur Diskussion – vermutlich aus Angst, dass die Antwort heissen könnte “Eigentlich braucht es viel weniger Regeln!”. Bereits 1999 begann die Konferenz der Gesundheitsdirektoren dieses Thema mit einer Arbeitsgruppe zu bearbeiten. Der zunehmende Druck aus Parlamenten und der Bundesverwaltung (zum Beispiel durch eine von beiden Räten überwiesene Motion) brachte Bewegung in die zuerst eher zögerlich handelnden Kantone. Die Arbeitsgruppe Spitzenmedizin der Gesundheitsdirektorenkonferenz veröffentlichte im Februar 2004 ihren Schlussbericht, der sich jedoch vor allem mit der Transplantationsmedizin befasst. Seither arbeitet eine interkantonale Kommission mit Hochdruck an einer interkantonalen Vereinbarung, die gemäss GDK noch im 2005 von allen beteiligten Kantonen ratifiziert werden sollte. Das scheint zum jetzigen Zeitpunkt mehr als raglich.
Spitalplanung ist langfristig das falsche Mittel
Im Rahmen der Evaluation des neuen KVG wurde ab 1999 auch untersucht, welche Auswirkungen die Spitalplanung auf das schweizerische Gesundheitswesen hatte (M. Rothenbühler: Evaluation der Spitalplanungen und der Spitallisten nach Artikel 39 KVG, Bern 1999; Bericht an die Sanitätsdirektorenkonferenz vom 11. Juli 2000 und im Auftrag des BSV von INFRAS verfasste Studie über die Auswirkungen des KVG auf die Leistungserbringer: Bundesamt für Sozialversicherung/INFRAS: Auswirkungen des KVG auf die Leistungserbringer, Zusammenfassung, Zürich, 28.11.01). In einer Studie konnte erstens festgestellt werden, dass alle Kantone fristgerecht eine Spitalplanung verabschiedet hatten. Im Rahmen dieses Planungsprozesses wurden Spitäler geschlossen oder umfunktioniert, Akutbetten reduziert und Personal abgebaut. Insgesamt wurden so rund 215 Mio. Franken jährlich eingespart. Kurzfristig war die Spitalplanung also ein wichtiges Instrument für das erklärte Ziel der Kosteneindämmung. Die Studie zweifelt hingegen an der Zweckmässigkeit der Spitalplanung als längerfristiges Mittel der Steuerung im Gesundheitswesen. Erstens verhinderte die Beschränkung der Planung auf den stationären Sektor eine für die langfristige Planung nötige Gesamtschau. Zweitens fehlte eine interkantonale Zusammenarbeit gänzlich. Der weitere Abbau von Akutkapazitäten hat sich zudem stark verlangsamt. Dem Druck der Spitalplanung wurde teilweise auch durch Verlegung in Pflegeheime ausgewichen.
Falsche Fragestellung – falsche Antworten
Wer sich on Anfang an zum Ziel gesetzt hat, eine Planung durchzuführen, verrennt sich im Dickicht der Sachzwänge, falschen Anreize, Interessen und Parteienvertreter. Die Frage muss auf einer grundsätzlichen Ebene anders gestellt werden. Die geplante Vereinbarung schafft nur neue Exklusivrechte fern der als Bürger, Steuerzahlende und Konsumenten direkt Betroffenen. Zusätzlich bildet das Exklusivrecht auf Spitzenmedizin auch die Grundlage für weitere Kostensteigerungen in diesem Bereich. Man stelle sich eine Klinik vor, welche zum Standort für Herztransplantationen ausgewählt wird: Jeder Anreiz für Kosteneffizienz fiele dahin.
Studie zu den Kosten der Zürcher Spitäler
Eine noch immer nicht vollständig publizierte Studie zu den Kosten in Zürcher Spitälern legt nahe, dass es gerade die grossen Kliniken sind, welche ineffizienter und teurer arbeiten. Noch immer scheint es im Gesundheitswesen schwierig, eine wettbewerbliche Ordnung zu denken, in der sich Anbieter am Markt – also bei den Patientinnen und Patienten – bewähren müssen und das Angebot durch die Nachfrage gesteuert statt staatlich geplant wird. Gerade spitzenmedizinische Kliniken sollten sich darum in einem europäischen Markt bewähren müssen. Statt eine nationale Spitalplanung – modern und danymisch mit “Netzwerklösung” betitelt – anzupeilen, wäre es wichtiger, die Voraussetzungen zu einem echten Wettbewerb zu schaffen, der auch im Spitalwesen die Hersteller einer Leistung zu Effektivität und Effizienz verpflichten würde. Dann fallen alle politisch schwierigen Prozesse und Probleme dahin. Selbstverständlich könnte dann Zürich auch weiterhin Spitzenmedizin anbieten und die bestehende Infrastruktur benutzen, nur müsste es sich dazu selbständig und unternehmerisch im In- und Ausland um seine Patienten bemühen.
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Sepp:
Nun ist es Tatsache: Der Zürcher Regierungsrat beharrt auf seiner Position des “Alles oder nichts”, und ihre Vorhersage, das die Planung scheitern würde, ist eingetroffen.
26 September 2005, 3:42 pmOrdnungspolitischer Blog » Blog Archive » Gesundheitswesen: Zweckgemeinde statt Bundeszentralismus!:
[...] Der Spitalverband H+ forderte gestern an seiner Jubiläumsversammlung zum 75jährigen Bestehen eine nationale Koordination der Gesundheitspolitik. Noch bestünden zu viele Spitäler. Die Aufteilung des Gesundheitswesens in 26 kleine kantonale Gesundheitswesen sei nicht sinnvoll. Gemäss H+ sollen diese durch grössere Versorgungsräume ersetzt werden. Es ist eine Tatsache, dass die interkantonale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen entgegen den Verlautbarungen der Gesundheitsdirektorenkonferenz nicht weit gediehen ist. Hier im Blog haben wir zum Beispiel schon auf die Probleme der Koordination der Spitzenmedizin hingewiesen. Ebenfalls wissenschaftlich untersucht und allgemein anerkannt ist die Tatsache, dass die hohe Spitaldichte in der Schweiz wesentlich zu den hohen Gesundheitskosten beiträgt, wie an der gestrigen Veranstaltung ebenfalls betont wurde. Die gute und noch viel zu wenig beachtete Studie “La planification hospitalière” zeigt zum Beispiel auf, wie Spitäler reduziert werden könnten. Solche Überlegungen scheitern an den partikularinteressen der einzelnen Gesundheitsdirektoren respektive ihrer Wähler. [...]
4 November 2005, 8:38 am