Archive for Oktober 2005

Mit Fehltritt gegen Fehltritt


Gestern entschied die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates, als indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten Kosa-Initiative (Webseite z. Zt. nicht in Betrieb) den Bundesanteil an den verkauften Goldreserven von sieben Milliarden Franken dem AHV-Fonds zukommen zu lassen. Eine Gesundung der AHV bedeutet das nicht – höchstens ein Zeitgewinn für die Politik. Es kann noch etwas länger an den dringend nötigen Massnahmen zur Sanierung der AHV gewerkelt werden. Das ebenso ehrliche wie unbequeme Hinstehen für eine demographisch bedingte Erhöhung des Rentenalters und anere Korrekturen, lässt sich auf die nächste Politikergeneration abschieben. Flieg, heisse Kartoffel! Flieg! Der Entscheid scheint zutiefst menschlich.

Mit Fehltritt gegen Fehltritt
Bedenklicher ist hingegen der Versuch, damit einen indirekten Gegenvorschlag gegen die Kosa-Initiative zu zimmern. Diese will in Zukunft bestimmte Teile des Gewinnes der Schweizerischen Nationalbank (SNB) dem AHV-Fonds überweisen und dürfte im kommenden Jahr zur Abstimmung gelangen. Hauptargument gegen das Volksbegehren ist die gefährdete Unabhängigkeit der SNB. Die Nationalbank ist – gemäss Verfassung – keine gewinnabwerfende Goldmaschine mit Selbstbedienungscharakter, sondern produziert ausschliesslich eine stabilitätsorientierte Geldpolitik. Die Gewinne der Nationalbank auch an die AHV auszuschütten, ist ein ordnungspolitischer Fehltritt: Was geschieht wenn die SNB die erwarteten Zahlungen aus geldpolitischen Gründen einmal nicht leisten kann? Im Hinblick auf die Abstimmung über diesen Fehltritt den exakt gleichen Fehltritt mit sieben Milliarden Nationalbankgewinnen schon einmal zu machen, ist eine Torheit. Der (einstimmig!) gefällte Entscheid dürfte den Initianten eher Mut machen – und die Glaubwürdigkeit jener verringern, welche die Zielkonflikte erkennen, welche solche Fehltritte bringen – zum Davonlaufen!

Vorschriften, die die Schweiz nicht braucht (2)


Die Einfuhr von Eseln in die Schweiz ist beschränkt – es gibt deren schon zur Genüge! Dank dem “Verzeichnis der anwendbaren Zollkontingente und Teilzollkontingente bei der Einfuhr von Landwirtschaftsprodukten”, dem Anhang 4 der Allgemeinen Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SR 916.01) wird der hiesige Eselmarkt sauber vom internationalen Eselhandel abgekoppelt. Nur gerade mal zweihundert Eseln, Maultieren und Mauleseln ist der Einritt in unser Land gestattet. Die Eselglobalisierung muss draussen bleiben. Sie schütteln ungläubig den Kopf? Glauben Sie mir, ich will Ihnen keinen Bären aufbinden.

Komplizierte Abwicklung
Wer nun tatsächlich so auf den Hund gekommen ist, dass er einen Esel einführen will, muss noch tierisch viele Hürden überwinden. Zuerst braucht der Eselimporteur eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB). Diese stellt das Bundesamt für Landwirtschaft (wahrscheinlich in der Abteilung Eselmarkt) aus. Die Zollverwaltung geht jedoch mit der Zeit und will die komplizierte Sache möglichst effizient abwickeln: Die Verzollung hat mittels elektronischer Datenverarbeitung zu erfolgen. Sogar Telefax und Internet kennt man (seit dem 1.10.04) schon. Wären Esel ein landwirtschaftliche Erzeugnis mit Schwellenpreis oder Importrichtwert, würden die Zollsätze alle drei Monate nach dem Warenwert pro Waggon Esel festgelegt. Bei Eseln geht man aber anders – ja fast schon marktgerecht vor. Wenn Sie nun eine GEB erhalten und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, dann sind Sie erst einmalZollkontingentsanteilsberechtigter. Es gibt also keinen Grund, sich wie ein Elefant im Eseleinfuhrzollgebäude aufzuführen. Damit können Sie bloss an der Versteigerung der Zollkontingente teilnehmen und so vom Zollkontingentsanteilsberechtigten zum Zollkontingentsanteilsinhaber aufsteigen. Viel einfacher wäre es grundsätzlich, den Esel zum Privatgebrauch im Rahmen des Reisendenverkehrs einzuführen. Wobei das leider nicht geht, da Esel eben der Zollkontingentierung unterstehen. Da steht ihr importbereiter Esel also am Bürokraten-Berg. Übrigens: Die Änderung des Anhanges wäre relativ einfach: Die beiden Departemente für Volkswirtschaft und für Finanzen könnten sogar ohne den Bundesrat die Liberalisierung des Eselmarktes beschliessen. Bis dahin geht die Einfuhr eines Katers noch deutlich einfacher. Honi soit qui mal y pense…

Etatistischer Liberalismus (1)


“Liberalismus” ist wieder in aller Munde. In der NZZ vom 19. Oktober 2005 (S. 15) präsentiert sich ein “Schweizer Rat für Wirtschafts- und Sozialpolitik”, der sich explizit auf den Liberalismus des 19. Jahrhunderts beruft. Es ist chic ein bisschen liberal zu sein und beinahe scheint es, unter den liberalen Mantel lasse sich alles stecken. Wenn der Begriff des Liberalismus so erfolgreich wird, dass er in immer mehr politischen und ideologischen Strömungen einfliesst, ist das auf dem ersten Blick erfreulich. Bei näherem Hinsehen stellt sich jedoch die Frage, inwiefern diese erstaunliche Verbreitung mit einer Verdünnung der Essenz verbunden ist.

Ausgehend vom individuellen Freiheitsgedanken, wird aus einer liberalen Sicht dem Ruf nach Interventionen auf einer kollektiver Ebene mit einer sytematischen Skepsis begegnet. Lässt sich eine solche Regelung einmal nicht vermeiden, sind von anfang an Massnahmen vorzusehen, um eine Eigendynamik dieser Regelung zu verhindern. Dazu zählen vor allem direkt-demokratische Kontrollinstrumente und eine föderalistische Staatsordnung sowie vielfältige differenzierte institutionelle Sicherungsmassnahmen.

Wenn nun aber ein bedingter Liberalismus propagiert wird, der die Erfüllung bestimmter Vorleistungen voraussetzt, wird der liberale Gedanke pervertiert. Wer die “Gleichheit aller als Kriterium einer liberalen Gesellschaftsordnung” betrachtet, verlässt die Grundprinzipien liberalen Denkens. Es stellen sich dann nämlich die Fragen, welche Voraussetzungen in welchem Ausmass erfüllt sein müssen, womit wiederum die Begründung kollektiver Interventionen angesprochen ist, der man ursprünglich skeptisch gegenüberstand.

Der einzige Ausweg aus diesem Paradox besteht darin, diese Spielart des Liberalismus so zu bezeichnen wie er im Kern ist: als etatistischen Liberalismus oder – vielleicht noch ehrlicher – als liberalistischen Etatismus.

Vorschriften, die die Schweiz nicht braucht (1)


Eine Erheiterung der besonderen Art ist das Stöbern in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts. Da finden sich Regelungen, die jede ordnungspolitisch ansetzende Person zuerst zum Lachen bringen und schliesslich äusserst fragwürdig erscheinen. Ich präsentiere inskünftig in loser Folge einige Beispiele.

Nummer Eins ist der Art. 15 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Da wird festgelegt, dass die Stillberatung nur dann von der Kasse übernommen wird, “wenn sie durch Hebammen oder durch speziell in Stillberatung ausgebildete Krankenschwestern oder Krankenpfleger durchgeführt wird.” Eine unsinnige Regelung angesichts der Tatsache, dass es eine internationale private Organisation gibt, die sich des Themas annimmt. Der Schweizer Ableger bildet Frauen mit Stillerfahrung zu Stillberaterinnen aus, berät stillende Mütter schweizweit kostenlos und organisiert Regionentreffen stillender Mütter. Eine Bezahlung einer gesonderten Stillberatung durch die Krankenkasse (neben den selbstverständlichen ersten Informationen durch die Ärzteschaft und das Pflegepersonal im Wochenbett) ist deshalb gar nicht nötig. Diese auf bestimmtes Fachpersonal einzugrenzen, hat mehr mit berufspolitischem Gärtchendenken und den hohen Gesundheitskosten als mit dem tatsächlichen Engagement für das Stillen zu tun.

Warum soll der Staat eigentlich Bildung anbieten?


Immer wenn auch im Bildungssektor Sparmassnahmen angekündigt werden, entsteht eine öffentliche Empörung. Auch Blogger Sandro macht mit und befürchtet tatsächlich, es sei der Wahnsinn ausgebrochen. Was ist passiert? Die Zürcher Regierung will Fremdsprachenkurse für Erwachsene an der staatlichen Schule nicht mehr subventionieren.

Nun: Als privater Dottore mit zahlreichen erfolgreichen Eleven kann ich der Massnahme nur zustimmen. Die grundsätzliche Frage lautet doch, wieso eigentlich der Staat überhaupt so etwas wie Bildung anbietet, oder es mit dem Gieskannenprinzip für alle verbilligt (respektive die doppelt so hohen Löhne an der EB Zürich finanziert, wie man oben verlinktem Artikel entnehmen kann). Die staatlichen Schulen entstanden mit der Einführung des Schulobligatoriums und füllten eine Lücke, da es damals nur in Zentren private Schulen gab. Und heute? Wäre es denkbar,

  • dass sich der Staat in möglichst grossen Teilen des Landes aus der “Produktion” von Bildung zurückzöge und nur noch – wenn überhaupt – Qualitätssicherung betriebe?
  • Und den Eltern einen Bildungsgutschein für ihre Kinder überreichte, welchen diese in der Schule ihrer Wahl einlösen könnten?
  • Die Folge wäre die Entpolitisierung der Schule, eine grössere Dynamik im Bildungswesen, mehr Verantwortung für die Eltern und dadurch auch ein grösserer Einbezug, eine durchwegs höhere Motivation und höhere Qualität der Lehrpersonen – da ihre Leistung via Zufriedenheit der Eltern direkten Einfluss auf den Erfolg der Schule hätte. Meine Eleven sind zufrieden – ich habe bei einer solchen Neugestaltung nichts zu befürchten.

    Rentenklau hintenrum!


    Am letzten Anlass unserer Kaufmannsgilde erzählte uns jemand folgende Geschichte: In einem Land, ich glaube es hiess Leviathanien, würden viele Leute ein Teil ihres Einkommens Organisationen überlassen, die es so lange verwalten sollen, bis die Leute es nach dem verdienten Rückzug aus dem Erwerbsleben als Rente beziehen sollen. Was auf den ersten Blick wie eine Art Vorsorge aussieht, kennt aber folgende eigenartige Spielregeln:

  • Jene, die das Geld verdienen, können die Organisationen, welche das Geld verwalten sollen, nicht direkt auswählen.
  • Jene die das Geld verwalten, haben keine grossen Konsequenzen zu tragen, wenn sie das Geld schlecht verwalten.
  • Aus kaufmännischer Sicht frage mich nur, wie man unter diesen Voraussetzungen sicher stellen kann, dass das Geld möglichst ertragsbringend und sicher angelegt werden kann! Man sagte mir dann auch prompt, dass die Erträge nicht sonderlich hoch seien. Ich hoffe, es ist nur ein Gerücht…

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