Vorschriften, die die Schweiz nicht braucht (3)
Die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten ist aus verschiedenen Gründen streng geregelt. Der Tierschutz darf bei einem Transport nicht auf der (Fahr-)strecke bleiben. Für unsere Lebensmittel sind die Transporte hingegen unabdingbar. Auch die Landwirtschaft karrt Tiere herum. Mit Seuchen ist nicht zu spassen und die kommen oft mit Transporten. Darum braucht es klare Regelungen, auch für Affentransporte. Affen kommen aus gefährlichen Ländern. Da ist Vorsicht geboten wie Artikel 79 klarmacht:
1 Die Ein- und Durchfuhr von Affen (Simiae) und Halbaffen (Prosimiae) ist verboten, ausgenommen die Durchfuhr im Luftverkehr, wenn die Tiere das Flugzeug nicht verlassen.
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sisyphos:
Aus Gründen tierschutzrechtlicher Besorgnis bin ich der unumstösslichen Auffassung, dass man den armen Tieren Fallschirme umschnallen müsste. Umvorstellbar, sollten sie im Überflug in 10’000 Metern Höhe das Flugzeu verlassen wollen.
17 November 2005, 11:09 amgebsn:
Tja, als Jurist bin ich vielleicht nicht der Richtige, um hier die kritische Sicht vollständig zu teilen. Ein Verbot braucht in einem Rechtsstaat nun mal eine rechtliche Grundlage. Allerdings kann man sich durchaus fragen, ob es so ein Verbot aus seuchenpolizeilichen Gründen wirklich braucht, aber wer von uns kann das schon beurteilen.
Wenn du schon auf der Suche nach überflüssigen oder “gschpässigen” Vorschriften bist, dann zieh dir mal die kirchenrechtliche Erlasse in der Gesetzessammlung von BL rein (http://www.baselland.ch/docs/recht/sgs_1-2/inh_1-2b.htm#Kirchen). “Bulle des Papstes Leo XII. “Inter praecipua” vom 7. Mai 1828 betreffend Wiederherstellung und Reorganisation des Bistums Basel.” und andere Schmankerl aus dem 19. Jhdt, als man Luzern noch Lucern geschrieben hat. Die ganz Angefressenen können sich das Ganze sogar noch in Lateinisch antun. Wohl bekomm’s.
18 November 2005, 12:04 am