Vorschriften, die die Schweiz nicht braucht (6)


Und wieder einmal habe ich eine ordnungspolitisch bedenkliche unnötige Vorschrift gefunden. Es ist im Grunde das gesamte Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (SR 935.12). Schon der erste Artikel macht klar, in welchem Misverständnis die Fehlkonstruktion gründet:

Art. 1 Grundsatz
1 Der Bund fördert die Gewährung von Krediten für die Beherbergungswirtschaft, mit dem Ziel, deren Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu erhalten und zu verbessern.
2 Er unterstützt zu diesem Zwecke die Tätigkeit der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (Gesellschaft) mit Sitz in Zürich.

Der Gesetzgeber ging also bei den letzten Beratungen des Gesetzes 2002/2003 davon aus, dass eine Subvention der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit “Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit” erhalte und verbessere. Ordnungspolitisch ist diese Verknüpfung fragwürdig. Nichts stärkt die Wettbewerbsfähigkeit mehr, als der Wettbewerb selber. Warum er dann mittels Subvention umgangen, abgeschwächt oder ausgehebelt werden muss, erstaunt. Die mit nicht marktgerechten Zuschüssen erhaltenen Strukturen sind auf jeden Fall nicht wettbewerbsfähig, was spätestens dann allen klar wird, wenn die Subvention gestrichen wird. Was in diesem Zusammenhang der Begriff der Nachhaltigkeit zu suchen hat, ist ebenfalls unklar. Der Verdacht mit dem (leider) zum Modewort verkommenen Begriff über den wahren Charakter des Subventionsgesetzes hinwegzutäuschen, liegt auf der Hand.

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