Couchepin, Versicherer und Ärzte auf etatistischen Abwegen – ein Lösungsvorschlag

Ampullen
Es muss nun, rund fünf Jahre nach der Einführung des sogenannten Zulassungsstopps einmal gesagt sein: Es ist ein ordnungspolitischer Skandal, dass Artikel 55a des KVG jungen Ärztinnen und Ärzten die verfassungsmässig garantierte Gewerbefreiheit verwehrt. Und es ist ein Skandal, dass niemand etwas dagegen unternimmt:

  • Bundesrat Cochepin nicht, weil er mit seiner etatistischen Vorgängerin die damals noch regierte eine Schhuldige benennen kann.
  • Das Parlament nicht, weil es grundsätzlich keine ganzheitliche Revision des KVG zustande bringt.
  • Die Krankenversicherer nicht, weil sie in 55a ein Faustpfand zur (ordnungspolitisch sinnvollen) Einführung der Vertragsfreiheit sehen.
  • Die FMH nicht, weil die durch alte wohlgenährte und selbstverständlich mit einer Zulassung ausgerüsteten Ärzten dominierte Zunft genau den Zusammenhang mit der Vertragsfreiheit fürchtet.
  • der Verband der schweizerischen Assistenz- und Oberärzte (VSAO) nicht, weil sie sich nicht getrauen offen zu kommunizieren, dass für sie die Vertragsfreiheit eigentlich das kleinere Übel darstellt (es würde sie der Bannstrahl der FMH treffen).
  • Die Hausärzte nicht, weil sie lieber demonstrieren gehen statt nachdenken und interessante Modelle entwickeln.
  • Was wäre denn ein mögliches Modell? Wenn das KVG zum Ziel hat, eine Grundversorgung mit Gesundheit sicherzustellen, dann schiesst das jetzige System über das Ziel hinaus. Man überlege sich einmal, welchen Luxus diese Krankenversicherung darstellt: Sie erlaubt es den Versicherten so oft irgend einen Arzt (insbesondere einen Spezialisten, und auch zwei oder drei zum gleichen Problem) zu sehen, wie sie wollen. Sie erlaubt den Versicherten zu konsumieren, ohne zu bezahlen. Es wäre durchaus sinnvoll, die allgemeine und sog. soziale Krankenversicherung folgendermassen auf eine richtig verstandenen Grundversorgung einzuschränken:

  • Hausärzte und Gynäkologinnen sind weiterhin Grundversorger und unterliegen (ordnungspolitisch nicht ganz korrekt, aber politisch machbar) dem Kontrahierungszwang.
  • Sie sind erste Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten, sogenannte “Gate-Keeper” für das Gesundheitssystem Schweiz.
  • In diesem Bereich beschränken sich die Interventionsmöglichkeiten der Versicherer auf die heute bereits bestehenden Instrumente.
  • Die freie Arztwahl wird also auf die Grundversorgung mit Medizin (Hausarztmedizin und Frauenmedizin) eingeschränkt.
  • Für die Spezialistinnen und Spezialisten gilt die Vertragsfreiheit, ev. mit einem Modell, das den Kantonen einen bestimmten Einfluss ermöglicht (auch das im Hinblick auf die politische Machbarkeit).
  • Artikel 55a KVG ist nicht mehr nötig und kann aufgehoben werden.
  • Wer den heutigen Luxus weiterhin will, soll dies mittels Privatversicherung bitte auch bezahlen. Es geht nicht an, dass eine Zwangsversicherung Leistungen und Wahlfreiheiten versichert, die nichts mit medizinisch sinnvoller Grundversorgung, sondern mit (allenfalls Sämi-Stutz- geleiteten) Wunschvorstellungen zu tun hat. ordnungspolitisch geradliniger wäre es, den Kontrahierungszwang überhaupt aufzuheben. Aber davon ein andermal – vorerst sei obiger konkreter und auch politisch umsetzbarer Vorschlag deponiert. (Foto: pixelquelle.de)

    Diesen Beitrag twittern

    Willkommen zurück auf Ordnungspolitik.ch.
    Dieser Blog kann Sie automatisch über Neues informieren. Unser Datenstrom zum Abonnieren: RSS. Abo per Mail gibt es hier . Oder mit einem Klick auf dieses Banner:

    Ordnungspolitischer Blog

    Ähnliche Artikel:


    2 Kommentare

    1. Sepp:

      Sehe das als passablen Weg, nur: der Leidensdruck bei den Beteiligten inkl. Prämienzahlenden scheint trotz allem Gejammer noch nicht goss genug zu sein.

    2. Liest Bundesrat Couchepin den ordnungspolitischen Blog? auf Ordnungspolitischer Blog:

      [...] Triumphgeheul ist sonst meine Sache nicht. Aber gefreut habe ich mich natürlich schon, als ich den neusten gesundheitspolitischen Ballon von Bundesrat Couchepin las – und darin meine Überlegungen vom vergangenen Mai erkannte. [...]

    Dein Kommentar

    kostenloser Counter

    Blog Verzeichnis der Schweiz

    Twitter links powered by Tweet This v1.6.1, a WordPress plugin for Twitter.