Archive for Mai 2006

Bundesrat: Ausserparlamentarische Kommissionen werden gestrichen

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Gratulation an den Bundesrat. Er will rund 30 Prozent der ausserparlamentarischen Kommissionen streichen, wie er gestern bekanntgab. Die Kommissionitis (insbesondere die Subspecies helvetensis) ist aus verschiedenen Gründen fragwürdig:

  • Kompetenzen an Kommissionen abgeben ist zwar einfach, aber gefährlich: gesetzgebendes Organ ist und bleibt die Bundesversammlung.
  • Die oft vorhandenen Kontrollfunktionen einer solchen Kommission sind darum grundsätzlich problematisch.
  • Die Verwaltung muss verwaltungsintern kontrolliert (gebremst) werden.
  • In Kommissionen sitzen tendenziell immer jene, die für Ihren Bereich Mehrausgaben als unbedingt nötig erachten.
  • Kommissionen entwickeln eine Eigendynamik ausserhalb jeder Kontrolle und tragen wesentlich zur Verzögerung von Entscheiden und Abläufen bei.
  • Kommissionen sind ein Grund für das altbekannte Sprichwort (von wem war das schon wieder?):

    “Wer gibt der Schweiz von heute die Gestaltung? Zweitens ist’s der Bundesrat, erstens die Verwaltung.”

    Interessierte Parteien sind selbstverständlich ebenso im Gesetzgebungsprozess wie im Ausführungsprozess einzubeziehen, dies ist aber nur ohne Strukturen, garantierten Rechten und Taggeldern sinnvoll.

    Ein paar wahllose Beispiele für ausserparlamentarische Kommissionen – Achtung, Gefahr für die Nerven:
    Ausserparlamentarische Schiesskommission
    Rat für Raumordnung (RoR)
    Eidgenössische Flugunfallkommission
    Kommission über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels
    Eidgenössische Weinhandelskontrollkommission
    Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer-Kommission (BGK-Kommission)
    Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität (KSR)
    Eidgenössische Kommission für Mittel und Gegenstände (im Gesundheitswesen)
    Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen (im Gesundheitswesen)
    Kommission für Grundsatzfragen der Krankenversicherung
    Kommission für Stalleinrichtungen
    Kommission zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften
    Kommission für die Statistik der Unfallversicherung
    Kommission für Forschung im Strassenwesen
    Kommission für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
    Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen
    Kommission des Beratungs- und Gesundheitsdienstes in der Schweinehaltung
    Kommission für die Ausfuhr elektrischer Energie
    Kommission für die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
    Kommission für Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben
    Kommission für technische Einrichtungen und Geräte
    Eidgenössische Meteorologische Kommission
    Kommission für die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

    Welche ist euer Liebling? (Foto: pixelquelle.de)

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    Wettbewerbsrecht: Fitness statt Fett

    Fitness
    Eine starke Wettbewerbskommission ist ein Signal an alle Unternehmen, die den Wettbewerb umgehen wollen. Eine starke Wettewberbskommission ist wichtig, damit wirtschaftlicher Wettbewerb seine Aufgabe erfüllt: Unternehmen sollen sich konkurrenzieren, um Waren günstiger oder in besserer Qualität oder noch besser auf das Kundenbedürfnis abgestimmt zu produzieren.
    Ein Gewinn, der auf Absprache statt Leistung beruht, ist ordnungspolitisch widersinnig und volkswirtschaftlich gefährlich: Wenn das Kartell dann irgendwann doch einmal fällt, sind die Unternehmen durch jahrelange Bequemlichkeit nicht fit für den Wettbewerb und die Arbeitsplätze in ähnlich akuter Gefahr, wie in einer Branche, die von protektionistischen Massnahmen jahrelang beschützt oder subventioniert wurde. Wer sich an einen Gewinn aus einem Kartell gewöhnt hat, schafft die Umstellung zu einem kundenorientierten Unternehmen selten im nötigen Tempo. Die Wetbewerbskomission der Schweiz ist gemäss OECD eher schwach (via Euro Law-Blog). Auch wenn ihre Kompetenzen jüngst vergrössert worden sind: eine weitere Stärkung dieses ordnungspolitischen Instruments ist unabdingbar für die Fitness unserer Unternehmen. (Foto: pixelquelle.de)

    Podcast: Mises über Antiliberalismus (1)

    Ludwig von Mises hat sich in seinem wirklich zur Pflichtlektüre gehörenden Werk “Liberalismus” (1927, Volltextversion als PDF) auch damit auseinandergesetzt warum es denn Antiliberalismus gebe. Wir besprechen beide von ihm genannten Gründe in je einer Ausgabe des ordnungspolitischen Podcasts. Heute der erste Grund: Ressentiments oder “übelwollenden Neid”. Nächste Woche geht es dann um den zweiten, sehr viel schwerwiegenderen Grund.

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