Vorschriften, die die Schweiz nicht braucht (11)

Es ist Sommer – Alpzeit. Als Liebhaber gut gereiften Alpkäses habe ich mich mit der entsprechenden Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes mit dem ebenso vollmundigen wie verwirrenden Namen “Verordnung des EVD über die Qualitätssicherung bei der gewerblichen Milchverarbeitung” befasst und nichts gefunden, was man nicht streichen könnte. Warum ist der Titel verwirrend? Weil – Fehler Nr. 1 – nicht die Verordnung die Qualität des Käses sichert, sondern einzig und allein der Käser selbst. Konsequent weitergedacht braucht es diese Verordnung nicht, sie liest sich wie ein Teil eines Abnehmervertrages – und genau dort könnten die Regelungen auch stehen. Es ist nicht nötig, dass der Staat in allen Details den Umgang mit Milch und den biologischen Transformationsprozess zu Käse reglementiert. Im Gegenteil: Er schränkt mit diesen Regelungen die Gewerbefreiheit massiv ein. Das hat zur Folge dass Innovationen verhindert werden und jeder Käse gleich schmeckt. Doch genau Differenzierungen und Innovationen sind es, die Schweizer Käse gut und stark gemacht haben und ihm wieder neu Marktchancen bringen könnten. Auf den Einheitskäse kann ich verzichten. (Foto: pixelquelle.de)
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Le Mont De Sisyphe:
Anniversaire suisse: r
10 September 2006, 9:39 amFinanzkrise ohe - Ordnungspolitik ade » Gedankenblitze:
[...] verursachen Kosten. Ein Schwachkopf, der den Umgang mit der Milch nicht gesetzlich regeln will. Ouelle» Der Staat muss in letzter Instanz für alles geradestehen. Darum braucht es einen starken Staat. [...]
8 Januar 2009, 8:48 am