Luzern: Spitäler verselbständigen


Medizinische Nadel
Im Kanton Luzern stimmt die Bevölkerung über die Verselbständigung der Spitäler (in öffentlich-rechtliche Institutionen) ab. Sie muss dies, weil Gewerkschaften und Linke Privatisierung wittern und darum das Referendum ergriffen haben. Das ist ihr gutes Recht, und Sinn und Zweck dürfte wohl die Profilierung bei der eigenen Klientel rund drei Monate vor den kantonalen Wahlen sein. Bürgerliche Parteien unterstützen die Vorlage. Für mich ist es Grund zu einer grundsätzlichen Betrachtung, warum Spitäler selbständig sein sollten.

Es gibt keinen Grund, dass der Staat die Gesundheitsversorgung selber erbringt, respektive das unternehmerische Restrisiko dieses Unterfangens trägt (gerade letzteres unterscheidet eine Privatisierung im rechtlichen Sinn von jener in einem ökonomischen Sinn). Gesundheit ist keine Mangelware die wegen Marktversagen in unzureichender Qualität und Menge nicht bereitgestellt werden kann. Gesundheit ist ein Geschäft mit Angebot und Nachfrage – wenn man es richtig macht:

- Betreffend Angebot: Um die Leistungserbringung zu verbessern und Kosten einzusparen braucht es unternehmerische Verantwortung. Die Organisation der Spitäler ist heute von unnützen Hierarchien und umständlichen Abläufen geprägt, weil kein Druck besteht, die Lestungserbringung an die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten oder jene der Kostenträger (Versicherer udn Kantone) anzupassen. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind selten in einer Hand vereint, was zu falschen (oder gar keinen) Anreizen führt. Es bestehen historisch bedingt unnütze Parallelstrukturen und Koordinationsorgane, zum Beispiel im ärztlichen und pflegerischen Personal gleichzeitig. Oft fehlen einfachste Managementgrundlagen, wie zum Beispiel Beschlussprotokolle, Aufgabenlisten mit terminierten Verantwortlichkeiten und konkreter Führung mit ebenso gelebten wie geforderten Grundsätzen und nicht zuletzt auch finanzielle Eigenverantwortung, die nicht auf Dritte übertragen werden kann. Die negativen Konsequenzen dieser Doppelrolle der Kantone als Spitalführer und Versorgungsgarant sind bekannt, ganz besonders die Benachteiligung von privaten Anbietern, da diese den sogenannten “Sockelbeitrag” an die Kosten ihrer Patienten nicht erhalten – auch dann, wenn es allgemeinversicherte Personen sind.

- Betreffend Nachfrage: Wenn auch im Gesundheitswesen das reine Versicherungsgeschäft von der sozialpolitisch motivierten Umverteilung getrennt und entsprechend mit eigenständigen Instrumenten gestaltet wird (vlg. dazu hier betreffend risikogerechten Prämien und hier betreffend AHV) , wird sich die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen kostenbewusster orientieren.

Der Einzug unternehmerischer Verantwortung und die Abtrennung von Politik bringt die klarere Ausrichtung auf die Patientinnen und Patienten. Wer also eine Gesundheitsversorgung will, bei denen die kranken Menschen im Zentrum stehen, setzt sich für unternehmerische Spitäler ein. (Foto: pixelquelle.de)

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