Familienstiftungen sind traditionelle Einrichtungen familieninterner Selbstvorsorge. Einige derartige Einrichtungen nennt man auch “Fideikomiss”. Gemeint ist damit immer unveräusserliches, unteilbares Familienvermögen. Es wird steuerfrei auf die Seite gelegt und für einen bestimmten Zweck verwendet. Es kann zum Beispiel der Instandhaltung von Infrastruktur, oder auch der finanziellen Absicherung der Familie gelten. Familienstiftungen sind typisches Beispiel der familiären, selbstverantwortlichen Solidarität. Solche Stiftungen bestanden während Jahrhunderten. Das ZGB verbietet aber die neue Errichtung solcher Stiftungen im Artikel 335. Unverständlicherweise, wie man auch in der Familienpartei meint.
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