Steuern auf Grundstücken von Pensionskassen: Staatlicher Rentenklau
Ich bin vom Staat verpflichtet, Geld für mein Lebensalter anzusparen und der Staat bedient sich bei meiner Kapitalanlage. Erfundenes Hirngespinst?
Keineswegs: Mittels Grundstückgewinn- und Handänderunsgsteuer bedienen sich Kantone und Gemeinden schamlos an den Rentenkapitalien – ohne dass wir das bemerken. 2004 betrug dieser Rentenklau gemäss einem durch ein Postulat von Hans Kaufmann (SVP, ZH) angestossenen Bericht im Auftrag des Bundesrates (Link zur Übersicht, zum PDF) 50 Millionen Franken. Die Folge ist klar: Bei der Verzinsung und der Kapitalberechnung müssen diese Steuern auch schon im voraus abgezogen werden. Die Pensionierten bezahlen die Steuern also über tiefere Renten. Die Steuerlast wird zudem ausgerechnet dann besonders schwer, wenn eine Pensionskasse in Schwierigkeiten (zum Beispiel eine Unterdeckung) steckt oder wenn sie Risiken auslagert und sich einer Sammelstiftung anschliessen will. Absurd: Statt die Vorsorgeeinrichtung ihre Aufgabe erfüllen zu lassen, bedient sich Vater Staat beim Kapital der Versicherten. Klassisches Beispiel, wie staatliche Regelungen Folgen haben, welche nicht im Interesse des Staates sein können.
Aufgrund dieses Berichtes hat Hans Kaufmann beantragt, die vom Bundesrat im Bericht skizzierten Gesetzesänderungen auszuarbeiten und ins Parlament zu bringen. Anfang September wurde dieser Vorstoss in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) abgelehnt, und zwar von den Linken. Genau, das sind die, welche vorgeben, die Interessen des Sozialstaates wahrzunehmen und in regelmässigen Abständen “Rentenklau” schreien. Kaufmann wird mit einer Parlamentarischen Initiative nachdoppeln. Wir freuen uns auf die Debatte im Parlament.
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