Beispiel Würde der Pflanzen: Es gibt sie noch, die unnützen Staatskommissionen

Eigentlich sollten unnütze Kommissionen längst abgeschafft sein. Wie hier in einem anderen Fall vermutet (Link), haben sie überlebt und produzieren weiterhin fröhlich (und teuer) absurde Studien, verleihen Preise und produzieren Bücher, die niemand liest. So die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Aussenhumanbereich (EKAH) zur Frage, was denn der Begriff der “Würde der Kreatur” in der Bundesverfassung im Falle der Pflanzen bedeute (Link). Das erstaunliche Resultat: Pflanzen schädigen ist unmoralisch. Wow! Und dann – wohl zum grossen Betrüben der Anti-Gentech-Sektierer – die Erkenntnis:
Gentechnische Veränderungen verletzten die Würde der Pflanze aber nicht prinzipiell.
Da haben die Bürworter gentechnischen Fortschritts ja noch einmal Glück gehabt. Pech haben die Pflanzenfresser: Wann muss wohl die erste Kuh vor ein Moralgericht?
(Danke M.M. für den Tipp und Irene Iten @ pixelio für das Foto)





lupe:
Und nicht zu vergessen, wann dann die Vegetarier und Veganer so richtig zu Gesetze gebeten werden. Diese Pflanzenfresser, diese unmoralischen.
14 April 2008, 2:46 pmSisyphos:
Ja wie sagte ein guter Kollege von mir, das sieht nach einer Karikatur aus einem Buch von Ayn Rand aus…
14 April 2008, 9:27 pmLe Mont De Sisyphe:
La “dignité” des plantes??…
En geste de protestation, il faudrait manifester devant le Palais fédéral à Berne et y décapiter sympboliquement 100 tournesols….
14 April 2008, 9:33 pmAndreas Kyriacou:
@Le Mont de Sisyphe:
Das ist genau der springende Punkt. In der französischsprachigen Fassung steht eben nicht “dignité” sondern das viel unproblematischere “intégrité”.
Die französischsprachige Version macht also nicht von einem Begriff Gebrauch, der a) zumeist in einem religiösen Kontext Verwendung findet und b) in seiner Anwendung traditionell ausschliesslich mit dem Menschen in Verbindung gebracht wird (s. Menschenwürde).
Nachdem im Deutschen (und im Italienischen, wo “dignità” steht), nun aber die neue Bundesverfassung diesen Begriff verwendet, muss geklärt werden, was die Verfassungsgeber mit dem Begriff wirklich meinen – und was nicht. Es ist durchaus sinnvoll, dass diese Auslegeordnung geschieht, bevor ein Bundesgerichtsurteil ansteht, bei dem sich eine Seite auf just diesen Artikel 120 stützt.
Es ist also nicht der Auftragsempfänger, der Schuld trägt an dieser obskur wirkenden Debatte, sondern die Verfassungsrechtler, die genau diesen Begriff eingeführt haben.
Ausserdem scheint die Studie angesichts der Augabenstellung so schlecht nicht. Sie beschreibt immerhin auf nachvollziehbare Art, nach welcher Methodik die Autoren vorgegangen sind, um sich dem Thema anzunehmen. Insbesondere legen sie auch dar, wo der Würdebegriff aus ihrer Sicht nicht greift. Und sie zeigen auf, was Mehr- und Minderheitenpositionen sind. Da es um eine Wertediskussion geht, ist nicht erstaunlich, dass es zuweilen unterschiedliche Ansichten gibt.
14 April 2008, 10:45 pmselfman:
In der verfassung heisst es tatsächlich intégrité, in der Medienmitteilung zur Studie hingegen durchgehend “dignité”. Das riecht verdächtig nach Moralin. Honi soît…
15 April 2008, 6:48 amAndreas Kyriacou:
@selfman
15 April 2008, 9:26 amIn der verfassung heisst es tatsächlich intégrité, in der Medienmitteilung zur Studie hingegen durchgehend “dignité”. Das riecht verdächtig nach Moralin.
Ich würde sagen, das reicht vor allem nach journalistischer Faulheit… In der italienischsprachigen Version steht allerdings ebenfalls “dignità”. Vielleicht hat das die Fehlinformation noch verstärkt.
selfman:
Wenn’s in der Medienmitteilung falsch ist, dann ist es nicht journalistische Faulheit, sondern falsche, meinetwegen faule, Kommunikationsarbeit. Der offensichtlichen Nutzlosigkeit der gesamten Übung tut das aber keinen Abbruch.
15 April 2008, 9:45 amAndreas Kyriacou:
@selfman
15 April 2008, 9:55 amNun ja, Quellenüberprüfung gehört zum journalistischen Handwerk. Und die Bundesverfassung ist ja nicht gerade ein schwer auffindbares Dokument.
Sisyphos:
Ich würde mich eher nicht auf eine legalistische Diskussion versteifen. Der Verfasssungstext ändert ja nichts am Grundsatzproblem, dass da ein kreuzfalsches Rechteveständnis vorliegt.
15 April 2008, 11:45 am