Vorschriften, die die Schweiz nicht braucht (18)
Da gibt es ein kleines Dorf im Kanton Bern mit 233 Einwohnern, das zur Verkehrsberuhigung im ganzen Dorf Tempo vierzig einführen will – per Volksentscheid an der Gemeindeversammlung (nota bene!), wie das in kleinen politischen Räumen halt noch möglich ist.
Nun gibt es aber ein Problem: Da die Aufschrift “generell” nur bei 50er Tafeln vorgesehen ist, muss das kleine Dorf mit (gefühlten) vier Strassen zwanzig (!) 40er Tafeln aufstellen. Kostenpunkt – inklusive einem natürlich unabdingbaren Verkehrsgutachten: Fr. 16’300.- für den Kanton und Fr. 18’500.- für die Gemeinde (Quelle: PDF).
Wäre es nicht viel besser – einfach einmal laut gedacht – die Finanzen von Kanton und Gemeinde zu schonen und:
- mit befreundeten Politikern bei Kanton und Bund auf eine Änderung der Signalisationsverordnung hinzuwirken
- Bundesrat Moritz Leuenberger um eine Stellungnahme zum offensichtlichen Verordnungsblödsinn und einem Besuch im kleinen Dorf einzuladen?
- und bis dahin nur die vier Zugangsstrassen mit 40 zu markieren und darunter/daneben die Schule für sehr viel weniger Geld ein dickes, grosses GENERELL-Schild gestalten und aufstellen zu lassen?
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gis:
Noch einfacher: Einfach “Generell 40″-Schilder machen, aufstellen und abwarten. Wahrscheinlich merkt’s eh niemand. Wer weiss schon, dass es “Generell 40″ eigentlich nicht gibt (ausser ein paar unterbeschäftigten Juristen beim Bund)?
18 November 2009, 9:30 amAlexander:
Noch besser wärs, wenn man es Gemeinden verbieten würde Tempolimiten unter 50 km/h einzuführen. Das Berner nicht die Schnellsten sind ist ja bekannt, doch man kann es auch übertreiben. Kann man ja gleich alle Dorfstrassen zur Fussgängerzone erklären.
31 März 2010, 10:58 pm