Archive for 2010

Bern: Mit Raumplanung gegen die Freiheit der Menschen



Raumplanung war einmal als Rahmengesetzgebung gedacht. Bund und Kantone sollten Leitplanken für die Gemeinden verabschieden, denn nur direkt vor Ort wird Raumplanung tatsächlich relevant, diskutiert, beschlossen und sichtbar. Das Thema braucht wie wenige andere Bereiche des Staates Bürgernähe. Die Menschen in den Gemeinden betrifft Raumplanung unmittelbar, darum sollen Gemeinden innerhalb einiger Grundsätze des Bundes und der Kantone selber bestimmen können, wie sie sich entwickeln. Die lokalen Kontrollmechanismen bestehen und funktionieren. Soweit die Grundidee einer bewussten Verwendung des Raumes “von unten”.

Planung “von oben”
Die Praxis hat sich weit davon entfernt. Heute ist Raumplanung beim Bund und den Kantonen eine umfangreiche und bis ins kleinste Detail der Gemeinden vordringende Planung “von oben”. Da gibt es Gesamtstrategien, Entwicklungsbilder, Sachplanungen, Siedlungsplanungen und auf kantonaler Ebene die sogenannten Richtpläne mit wiederum Dutzenden von Unterplänen. Dabei geht der ursprüngliche subsidiäre Zweck von Raumplanung verloren. Raumplanung beim Bund und den Kantonen ist keine Rahmengesetzgebung mehr, sondern Steuerungsinstrument.

Bürokratisches Monstrum
Beispiel: Der Richtplan 2006 des Kantons Bern ist ein administratives Monstrum. Auf 214 eng geschriebenen Seiten werden 52 Massnahmen, zusätzlichen Untermassnahmen und deren unzähligen Regelungen begründet und detailliert beschrieben (PDF-Link, 3MB). Bis zum 13. Dezember 2010 läuft eine Vernehmlassung zur Anpassung des Richtplans. Dies würde auch die Chance bieten, den Spielraum der Gemeinden und deren Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Gemeindebürgern wesentlich zu erhöhen (Jedermann kann an der Vernehmlassung teilnehmen: Link).

Komplizierte Berechnungsmodelle
Ganz besonders einschränkend ist der Richtplan bei der Entwicklung neuer Bauzonen. Da werden nicht nur allgemeine – und kostengünstig zu kontrollierende – Grundsätze zu Neueinzonungen gemacht. Die den Gemeinden gesetzten Hürden sind enorm kompliziert (z.B. in den Massnahmen A_01 und B_01). Neueinzonungen sind zum Beispiel nur möglich, wenn mittels komplizierter Berechnung ein entsprechender Bedarf ermittelt worden ist. Das heisst, eine Gemeinde kann sich keine Entwicklungsziele selber setzen, für das noch keinen direkten Bedarf berechnet werden kann. Ein Wettbewerb findet nicht statt. Bedarfsplanungen sind aber ein Instrument von Gestern. Niemand kann vom Bürotisch aus, den Bedarf freier Menschen planen. Es gibt – im ganzen Dokument – keine autonome Entwicklung “von unten”, sondern nur Planung – besser Einschränkungen – “von oben.”

Entwicklung nur bei öV-Erschliessung
Hinzu kommt, dass Neueinzonungen praktisch nur möglich sind, wenn ein Anschluss an den öffentlichen Verkehr besteht. Was schön tönt (“Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aufeinander abstimmen”, “Bodenbedarf stabilisieren”, “Zentralitätsstruktur”) verunmöglicht jede Entwicklung ländlicher Gemeinden. Die Siedlungsentwicklung auf die bestehenden Zentren konzentrieren ist zeitgeistiges Schlagwort, verhindert aber persönliche Freiheit der Menschen und Autonomie und Selbstverantwortung der Gemeinden.

Verdichtungen funktionieren nicht
In der Region Bern wurden in den letzten Jahren gerade in Agglomerationen Verdichtungen und Neueinzonungen der letzten grünen Flächen abgelehnt. Die Verkehrsinfrastruktur – ganz besonders des öffentlichen Verkehrs – wären einem weiteren Ansturm aus den immer dichter besiedelten Zentren auch gar nicht gewachsen. Der Grundsatz der Verdichtung degradiert die Menschen zu Karnickel, die möglichst dicht gestapelt werden. Die – auf einer Bedarfsplanung basierende – Plattenbausiedlung lässt grüssen. Die freie Wahl des Verkehrsmittels und des Wohnsitzes wird Makulatur – oder teures Privileg. Das Subsidiaritätsprinzip unseres Staates auch.

Was heisst öV-Erschliessung für den Kanton?
Angesichts dieser Vorschrift zugunsten eines einzigen Verkehrsträgers ist es eine Heuchelei wenn gleichenorts (S. 37) festgehalten wird, dass “die Verkehrsmittel dort eingesetzt werden, wo ihre jeweiligen Vorteile zum Tragen kommen.” In der 300-Seelen-Gemeinde auf dem Land ist das nun mal nicht der öffentliche Verkehr. Und schon gar nicht in der vom Kanton vorgeschriebenen “Mindestgüteklasse der öV-Erschliessung” (i.e. weniger als 400 Meter Distanz zu einer Haltestelle der Kategorie VI, d.h. mindestens 10 Kurspaare von Tram, Bus oder Seilbahn pro Tag, wie es akribisch reguliert ist und vermutlich von kantonalen “Mindestgüteklassen-Einschätzern” vor Ort für den kantonalen “öV-Mindestgüteklassen-Plan” erhoben wird). Hier wird Raumplanung zur symbolischen Politik ohne jede Wirksamkeit.

Teure Abhängigkeit der Gemeinden
Der vorliegende Richtplan ist für den Kanton Bern auch teuer. Die nicht vorhandene, da verbotene Entwicklung der kleinen Gemeinden treibt diese in finanzielle Abhängigkeit vom Kanton hinsichtlich Schulen, Infrastrukturen, Verkehr etc. Die Gemeinden sind – mangels Alternativen – gezwungen, beim Kanton unter den verschiedensten Titeln Gelder locker zu machen. Das ist ein Grund für die hohe Steuerbelastung im Kanton Bern – und er ist hausgemacht. Strukturschwache Regionen werden nicht stärker, wenn man sie mit Millionen fördert, sondern ihnen Entwicklung ermöglicht und Selbstverantwortung fordert.

Paradigmenwechsel nötig
Es ist zu hoffen, dass es politische Kräfte im Kanton Bern gibt, welche die Massnahmen A_01, A_05, B_01, B_02, B_09, B_10, C_01, C_08 zur Streichung respektive Anpassung vorschlagen (die Liste ist eine Einladung an Vernehmlassungsantwortende), und damit einen Akzent setzen für eine Raumplanung als Rahmengesetzgebung, die bürgernah und in Respekt vor der Gemeindeautonomie Entwicklung zulässt statt abwürgt und so Grundlagen zur Selbstverantwortung der Gemeinden legt, statt finanzielle Abhängigkeit fördert und die Freiheit der Menschen vom Bürotisch verplant. Der Verband der bernischen Gemeinden hat bereits auf eine Stellungnahme verzichtet. Wer darin eine Bankrotterklärung sieht, dürfte nicht grundsätzlich daneben liegen. (Foto: yago1.com @ flickr)

Dialog über Röpke


Dialog zwischen zwei Generationen von Liberalen über Röpke:

Guten Tag mein Sohn
Wie du weisst bin ich ein Bewunderer von Röpke. Er bringt vieles auf den Punkt, das auch in der Finanzkrise schief gelaufen ist. Aus seinem Buch ‘Die Gesellschaftskrisis der Gegenwart’:

Die missratene Form der Marktwirtschaft- der moderne Industrie- und Finanzkapitalismus mit seinen übermächtigen Kapital- und Machtzusammenballungen, seinem Massenproletariat, seiner Zentralisierung, seiner Elephantiasis der Grossstädte und Industriereviere- ist ganz und gar nicht diejenige Form, in der sich ein solches Wirtschaftssystem nach seinen eigenen angeblich unentrinnbaren Gesetzen entwickeln müsste, ganz und gar nicht das Geschöpf des viel zitiereten historischen Schicksals, von dem Schwachköpfe faseln.

Guten Tag Vater,
Das Problem von Röpke ist einfach, dass derartige Passagen heute von Sozialisten (und deren „nützlichen Idioten“ wie Lenin sie schon nannte) missbraucht werden, um mehr und mehr falsche staatliche Eingriffe zu begründen. Und der arme Röpke kann sich nicht mehr dagegen wehren.

Röpke hat einen Moralbegriff geprägt und verwendet, dem ich zwar sehr nahe stehe, der aber politisch meines Erachtens sehr gefährlich ist. Wenn der Staat als über allen stehende Instanz wieder für die Moral zuständig ist, also Moral legiferiert, kommandiert und kontrolliert, dann geht die Aufklärung als „Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“ zu Ende (zit. nach Kant in seinem die Aufklärung begründendem Aufsatz „Was ist Aufklärung“, 1784). Der einzige Unterschied ist dann noch, dass historisch vor Kant die allmächtige Kirche für die Moral zuständig war, und nun der ebenso allmächtige Staat. Die Folgen für die Freiheit der Menschen, für ihre Mündigkeit sind die gleichen: Der Mensch wird durch eine höhere Macht zu „Hausvieh“ (ebenfalls Kant), seine Individualität wird Makulatur. Tocqueville nahm dieses Bild vom „Vieh“ wieder auf und schrieb vor 170 Jahren:

„So breitet der Souverän, nachdem er jeden Einzelnen der Reihe nach in seine gewaltigen Hände genommen und nach Belieben umgestaltet hat, seine Arme über die Gesellschaft als Ganzes; er bedeckt ihre Oberfläche mit einem Netz kleiner, verwickelter, enger und einheitlicher Regeln…; er bricht den Willen nicht, sondern er schwächt, beugt und leitet ihn; er zwingt selten zum Handeln, steht vielmehr ständig dem Handeln im Wege; er zerstört nicht, er hindert die Entstehung; er tyrannisiert nicht, er belästigt, bedrängt, entkräftet, schwächt, verdummt und bringt jede Nation schließlich dahin, daß sie nur noch eine Herde furchtsamer und geschäftiger Tiere ist, deren Hirte die Regierung.“

Europa hat diese Form von Backlash in voraufklärerische Zeiten im 20. Jahrhundert zwei Mal totalitär und äusserst schmerzlich durchgemacht. Sowohl im nationalen, wie im internationalen Sozialismus. Meine Lehre daraus: Nur wenn Moral individuell bleibt – bis auf wenige Ausnahmen selbstverständlich, welche das Zusammenleben ermöglichen wie es Kant gut beschrieben hat – entsteht zwischen Staat und Gesellschaft Platz für das mündige Individuum und seine Freiheit. Darüber habe ich anlehnend an Franz Muheim einen kleinen Artikel verfasst. Ist halt ein Christdemokrat…

Ich glaube kaum, dass Röpke für weitergehende derartige moralische Regeln – vom Staat gegeben und vom Staat kontrolliert – zu haben wäre. Ihm geht es vielmehr um Rahmenbedingungen, die moralisches Verhalten belohnen und unmoralisches Verhalten bestrafen („Everything works much better when wrong decisions are punished and good decisions make you rich“, wie es Anna Schwartz knackig amerikanisch zusammenfasste). Auch diesbezüglich schneidet meines Erachtens die Marktwirtschaft sehr viel besser ab, als jedes andere uns bekannte System. Darüber hat Röpke auch geforscht und publiziert. Wenn man nun bedenkt, dass seit Röpke die Anzahl Regulierungen massiv zugenommen und die Form der staatlichen Eingriffe sich massiv verschärft hat, scheint es mir nicht an staatlichen Regeln zu mangeln. Im Gegenteil.

Die Finanzkrise ist durch die enorme amerikanische Geldschwemme durch die staatliche Notenbank und die beiden staatlichen Wohnbauprogramme Fanny Mae und Freddie Mac verursacht worden. Beide Entwicklungen waren die Voraussetzungen für die schlimme Gier an den Märkten – die Gier von Menschen auf ein Haus (das sie sich eigentlich nicht leisten können) und die Gier von Bankern nach dem schnellen Profit (der nichts mit realen Werten und Risiken zu tun hatte). Plötzlich wurde unmoralisches Handeln belohnt statt bestraft. Wenn die Finanzkrise auf staatliches Versagen zurückzuführen ist, sollten wir darauf nicht mit noch mehr staatlichen Regeln antworten (und hierfür den wehrlosen Röpke hervorzerren).

Ok, mein Sohn. Ich verstehe das. Mir als kleinem Unternehmer mit den ganzen Vermögen in der Firma kommt halt beim Betrachten der Finanzkrise die Galle hoch. Auch Röpke wettert gegen den Gigantismus (“Elephantiasis”), und hier meine ich wohl zu recht. Der Gigantismus ist anfälliger auf unmoralisches Verhalten. Kleine Einheiten sorgen für klare Verantwortlichkeiten für Risiken, Innovation und Strategie in einer Person. Kleine Einheiten bringen Arbeits- und Ausbildungsplätze. Small is beautiful. Dabei bleibe ich – ich kann nicht anders.

All animals are equal, but some are more equal than others



Alexander Tschäppät will wieder in den Nationalrat zurück, an den Ort an dem er sich eher als Fussballer (FC Nationalrat) und Harley-Fahrer (Parlamentsausfahrten) einen Namen gemacht hat, denn als dossierfester Volksvertreter. Und er will Stadtpräsident von Bern bleiben, wo er für seine ausufernde Verwaltung, lasches Sozialwesen, reihenweise Fehlplanungen, rote Budgets, sexistischen Sprüche und wunderbaren Gesang (“Fuck Blocher!”) bekannt ist. Das Doppelmandat in Stadt und Bund hat er von Anfang an gewollt. Die SP blieb acht lange Jahre hart. Tschäppät musste sogar tatsächlich aus dem Nationalrat zurücktreten. Jetzt macht sie eine 180-Grad-Wende (oder soll ich Tschäppäts anzüglich verwendeten “Flickflack retour” bemühen?) und befürwortet als “Ausnahme”, was sie einst kategorisch ablehnte.
Sozialistische Gleichheit – ob braun oder rot – ist eben biegbar. “All animals are equal, but some are more equal than others”, meinte schon Orwell. Das Biegen von Prinzipien und Grundsätzen ist weltweites Kennzeichen despotischer Machthaber – besonders der Linken (Stichwort: Chavez). Das rote Bern fürchtet vielleicht bloss um seine Sitze, und da ist ein bekanntes Gesicht mit Panaschierpotenzial auch ohne wirkliche Erfolge sicher kein strategischer Fehler. Wie Tschäppät die beiden Jobs seriös und im Allgemeininteresse erledigen will, fragt – zur Zeit zumindest – niemand. Tschäppäts Wahlchancen sind intakt. Es ist zu befürchten, dass er trotz allem vom Stimmvieh brav die Erlaubnis zur Sesselhamsterei erhält. Tschäppät kann dann zu seinen 223’000 Franken noch rund 120’000 dazuverdienen. Ob er die angesichts der geringeren Tätigkeit für die Stadt dann konsequenterweise der Stadt abliefert?
(Foto: Buskers Bern @ flickr)

Steuergerechtigkeitsinitiative führt zu Ausgaben-Wettkampf


Steuerwettbewerb führt zu sinnvoller Sparsamkeit
Während die Kampagne gegen die so genannte “Steuergerechtigkeitsinitiative” ziemlich beschränkt (und vermutlich einmalig ineffizient) daher kommt, läuft in den Zeitungsspalten eine interessante Diskussion über Steuern und Staatsfinanzen (von der Propaganda des TA für die Initiative einmal abgesehen…). Die Initiative ist eine Nebelpetarde, die unter dem Schlagwort “Gerechtigkeit” verschleiert, worum es eigentlich geht: Zentralisierung und Aufblähung des Staates. Die Zeche bezahlen nicht die Superreichen, wie sie die SP ins Visier nimmt, sondern wir alle: Mit höheren Steuern, schlechteren Staatsleistungen und geringerem Wachstum. Die Anreize hoher Steuern sind ungerecht und schädlich. Belohnt werden ganz direkt jene, die weniger arbeiten (Link).

Zentralisierung zugunsten des Hochsteuerkartells – und zu Lasten des Mittelstandes
Die Zentralisierung des Steuerwesens schreitet seit rund zwanzig Jahren voran. Als Instrumente dienen manchmal das – durchaus verzichtbare – “Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)” (SR 642.14), manchmal der auch schon sinnvollere Nationale Finanzausgleich (NFA) (SR 613) und seine riesige Umsetzungsgesetzgebung und dann zwischendurch eine Volksinitiative wie am kommenden Abstimmungssonntag. Es geht immer um das gleiche: Die Zentralisierung und Regulierung von Steuern soll Wettbewerb unterbinden – immer zugunsten jener Kantone und Gemeinden, die hohe Steuern einfordern. Es ging noch nie um einen maximalen Steuersatz von sagen wir mal 35% zugunsten zum Beispiel arbeitender Frauen (Link).

Ziel 1: Leidige Konkurrenz loswerden
Es geht also um ein Kartell, das seine leidige Konkurrenz los werden will. Das ist moralisch verwerflich und ungerecht, weil jene Gemeinwesen bestraft werden, die ihre finanzpolitischen Hausaufgaben gemacht haben. Niemand hat gottgegeben hohe Ausgaben, sondern es sind unterschiedliche Prioritäten und Verantwortlichkeiten, die zu unterschiedlichen Strukturen und Ausgaben führen. Daran ist nichts Schlechtes – im Gegenteil: So unterschiedlich die Prioritäten der Menschen, so unterschiedlich soll staatlich finanziertes Angebot und Höhe der Einnahmen sein.

Ziel 2: Freie Fahrt für Partikularinteressen auf Kosten der Allgemeinheit
Der Steuerwettbewerb ist sinnvolles Gegengewicht zum Ausgabenwettbewerb. Der Druck auf die Steuern sorgt für eine sinnvolle Güterabwägung bei der Ausgabenplanung: Jede Staatsausgabe muss im Lichte ihrer Kosten und ihres allgemeinen Nutzens betrachtet werden. Ein Hallenbad? Eine neue Mehrzweckhalle? Ein ÖV-Angebot, das niemand benützt? Neue Strasseninfrastruktur? Alles eine Frage des Nutzens für jene, die die Steuern bezahlen. Und alles eine Frage der Güterabwägung der Exekutiven in Kantonen und Gemeinden: Wollen wir mit einem guten Angebot interessant werden oder mit tiefen Steuern? Beide Strategien können erfolgreich sein. gerade weil die Steuern nicht das wichtigste Kriterium für die Wohnsitznahme darstellt. Der Steuerwettbewerb bestraft aber jene, die hohe Steuern einfordern, und doch keinen Nutzen stiften, weil der Staat Partikularinteressen unterstützt wo das Geld versickert – wie zum Beispiel im Kanton Bern.

Ziel 3: Masslose Ausgabenpolitik wie unsere bald bankrotten EU-Nachbarn
Ohne Wettbewerb werden Steuern zum selbstverständlichen und geschuldeten Geldfluss ohne überlegte und abgewogene Gegenleistung. Massvolle Besteuerung braucht Steuerwettbewerb und die Möglichkeit der Besteuerten, ihre Steuergemeinde zu wechseln. Es braucht den Steuerwettbewerb, damit die Staatsausgaben nicht uferlos ansteigen – und letztlich vom Mittelstand bezahlt werden müssen. Nur der Steuerwettbewerb garantiert, dass sich überhaupt irgendjemand für massvolle Ausgaben einsetzt – ohne Steuerwettbewerb sind die Partikularinteressen von profitierenden Gruppen in jedem Fall stärker (Mancur Olson lässt grüssen). Umgekehrt kommt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes über Wachstum, Arbeitsplätze direkt der Bevölkerung zu gute. Es braucht den Wettbewerb zudem, um herauszufinden, welche Besteuerungsmethoden und Besteuerungssätze den Menschen am besten entsprechen. Nur der Wettbewerb zwischen 26 unabhängigen Steuersystemen kann diese Bürgernähe erarbeiten. Steuerwettbewerb ist ein Erfolgsmodell unseres Landes. Die SP-Steuerungerechtigkeitsinitiative ist der Versuch, dieses Erfolgsmodell mit der masslosen Ausgabenpolitik unserer europäischen Nachbarn auszutauschen und alle gleich arm und gleich abhängig zu machen. (Foto: RainerSturm @ pixelio)

Lizenz zum Sargbauen


Bestattungsinstitut mit Discount
Es ist eine nette kleine Geschichte aus Louisiana – heute in der NZZ (Link): Ein bendiktinisches Kloster möchte dort aufgrund bestehender Nachfrage Särge herstellen. Die bestehenden Bestattungsunternehmen laufen dagegen – bis anhin erfolgreich – Sturm, denn zur Herstellung von Särgen braucht es eine spezielle Bewilligung die man nur mit einer einjährigen Ausbildung erhält.
Wo kämen wir denn hin, wenn jeder einfach Särge herstellen würde? Wo bliebe denn die heute hohe Qualität bei der Sargherstellung? Der Staat muss doch dafür sorgen, dass eine gewisse Mindestqualität bei der Sargherstellung sichergestellt wird – vermutlich inklusive der entsprechenden staatlichen Kontrolleure. Man kann doch nicht zumuten, dass die Angehörigen auf einen Billiganbieter von Särgen hineinfallen. Auf dem Sarg-Markt gibt es doch eine unüberbrückbare Informations-Asymmetrie und deshalb klassisches Marktversagen. Der Kunde kann doch gar nicht wirklich beurteilen, was einen Qualitätssarg ausmacht, ergo muss der Staat für unser aller Glück und ewigem Heil eingreifen und zum Rechten sehen…
Wer jetzt schmunzelt oder lacht überlege sich, in wie vielen Branchen dies auch hierzulande so ist – mit jeweils ganz analogen gut meinenden Argumenten und Folgen. (Foto: emaier @ pixelio)

Das Tomatendilemma


Tomaten auf dem Markt

Es ist (noch gerade) Sommer und damit die einzige Zeit, in der die Tomaten wirklich nach Tomaten schmecken. Oder besser schmecken könnten. Denn es ist eine Eigenheit der schweizerischen Landwirtschaftspolitik, wie hierzulande mit Tomaten umgegangen wird. Aber beginnen wir ganz vorne. Warum kaufen wir Tomaten? Weil die einen Geschmack haben (sollten), der uns zusagt. Es steht zweifelsfrei fest, dass es in Europa Zonen gibt, die für den Anbau von schmackhaften Tomaten besser geeignet sind als die Schweiz. Freier Handel würde nun dafür sorgen, dass die in Europa wachsenden Tomaten dorthin verkauft werden, wo man sie kauft.

In der Schweiz ist das nicht so. Sobald die hiesigen Tomaten geernet werden, steigen die Zölle für ausländische Tomaten massiv an, und zwar um das 52fache (!): von 5 Rappen auf Fr. 2.64 (2004). Die Zölle bleiben so hoch, bis alle Schweizer Tomaten gegessen sind. Das hat ein absurdes Dilemma für uns Konsumenten zur Folge: Die beste Zeit für den Tomatengeniesser ist der Juni, wenn aus Italien hervorragende Tomaten gerade noch die Schweiz erreichen. Danach muss er sich wohl oder übel an der allgemeinen Abfress-Orgie in der Schweiz anschliessen, damit es irgendwann Ende August dann wieder geschmackvolle italienische Spätsorten gibt. Statt den Preis frei spielen und uns frei entscheiden zu lassen, werden wir zum Fressen von geschmacklosen Tomaten gezwungen, die Zeiten waren definitiv besser, als die Walliser ihre roten Wasserbälle in den Genfersee kippten…

Ach ja: Schuld ist nur eine kleine – und rasch zu ändernde – Verordnung mit dem wunderbaren Namen in Beamtendeutsch (Link): Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG). (Bild: RainerSturm @ pixelio)

Griechenland und die Blase – Geld ist zu billig



Die vermutlich beste weil sachlichste und emotionsloseste Zusammenstellung der Sanierungsmöglichkeiten für Griechenland kürzlich in der Neuen Zürcher Zeitung. Von vier möglichen Varianten der Sanierung der griechischen Staatsfinanzen wählt Europa die Teuerste mit den geringsten Erfolgsaussichten (Artikel “So wird in Europa entschieden”, 04.05.10)
Geld ist immer noch (oder schon wieder) zu billig zu haben. Die Grundvoraussetzung der offensichtlich noch nicht ganz ausgestandenen Finanzkrise ist immer noch (oder schon wieder) erfüllt. Banken haben schon wieder oder immer noch einen Anreiz Risiken einzugehen, die sie nicht tragen können (zum Beispiel in Griechenland), wie die NZZ ebenfalls am Dienstag schrieb (“Banken nicht zu spekulativen Risiken verführen”, 04.05.10).
Das trifft sicher auch auf griechische Anleihen zu, bei denen es im Moment viel Geld zu verdienen gibt. Und die Investoren können sich ziemlich sicher sein, dass man ihrem Schuldner (zum Beispiel Griechenland – und zwar in der de luxe-Variante, s.o.) oder dann ihnen direkt wie bis anhin helfen wird, sie und Griechenland sind ja „too irgendwas to fail“. Die Blase füllt sich mit billigem Geld, der Rubel rollt.
Kurzfristiges Denken ist nicht nur in der Privatwirtschaft verbreitet, wie die NZZ ebenfalls diese Woche schrieb (“Auch Notenbanker neigen zu kurzfristigem Denken”, 05.05.10).
Fazit: Geld ist zu billig und bei den Staatsbankern in falschen Händen. Es braucht alternative Währungen, um für Stabilität zu sorgen (Link) oder am konsequentesten die Privatisierung der Notenbanken (Link). Free Banking for free people!

(Bild: dafalias @ pixelio)

Wahlkampf ist Zahltag – auch in Bern (aber anders)


Es ist Wahlkampf in Bern und Parteien, Kandidatinnen und Kandidaten versuchen sich in Stellung zu bringen. Sie twittern zum Beispiel (z. B. tandem_Bern (Link), aber ohne zu verstehen, was Kommunikation ist, andere haben sonst Vögel) und erste Plakate tauchen in der Landschaft auf. Wunderbar. Wahltag ist eben Zahltag.

In Bern bedeutet dieser Zahltag aber vor allem, dass Politikerinnen und Politiker im Wahlkampf mit dem Füllhorn das Geld anderer Leute ausgeben. In der gleichen Session des Grossen Rates bewilligten die gerne wieder gewählten Grossrätinnen und Grossräte diese Woche:

  • 74 Millionen für einen Ausbau des Spitals Langenthal (Link), obwohl die künftige Spitalplanung im Kanton Bern noch nicht bekannt ist und in zwei Jahren mit der Fallpauschale in den Spitälern ein neues Kapitel bei der Abgeltung von stationären Leistungen beginnt und dies zu massiven Veränderungen führen dürfte. Kurz: 74 Mio. Franken Strukturerhalt mit höchst ungewisser Zukunft.
  • 5.7 Mio. für bauliche Anpassungen im Flughafen Bern-Belp (Link), einem Unternehmen mit beschränkter Bedeutung für die Volkswirtschaft im Kanton Bern (wer an wichtige Orte hin muss, fliegt sowieso von Zürich). Hier wird wieder mal das Aequivalenzprinzip ausser Kraft gesetzt: Nicht jene die von einer Leistung profitieren bezahlen diese auch, sondern alle Steuerzahler werden zur Kasse gebeten.
  • Weitere jährliche Millionen für die Kursschiffahrt auf Berner Seen (Link), einem wunderbar aufgegleisten Projekt zur Subventionitis bernensis, das ebenfalls zum Ziel hat, dass Bürger die nicht auf den Seen herumfahren (zum Beispiel weil sie ihren Lohn verdienen müssen), jenen die Billete vergünstigen, die auf den Seen herumfahren. Auch hier verstösst man gegen das Aequivalenzprinzip. Den Mut dagegen zu stimmen hatten nur gerade vier Mitglieder des Grossen Rates.

Bern ist seit langem ein Sanierungsfall – strukturschwach und am Tropf des Bundes hängend. Hohe Steuern und noch höhere Grenzsteuersätze bestrafen Leistungsbereitschaft und sind frauenfeindliche Anreize. Dichte Regeln und wiehernde Amtsschimmel behindern innovative Unternehmer, die anderen Menschen auf eigenes Risiko Arbeit bringen (Link) oder sich selbstverantwortlich engagieren (Link). Es scheint kene Partei zu geben, welche dies glaubhaft ändern will (siehe die drei Beispiele oben).

Angesichts dieser Ausgangslage: Wen soll ich denn noch wählen? Wer steht für eine Sanierung dieses Kantons ein, um Leistungsbereitschaft zu fördern statt laufend Dynamik abzuschöpfen? Wer ist bereit, statt Gelder anderer Leute zu verteilen, sie den wirklichen und zentralen Staatszwecken zuzuführen und Steuern zu senken? Wer steht dafür ein, dass auch bei Spitälern, Schiffen und Flughäfen selbstverantwortlich und strategisch investiert und Kostenwahrheit erstellt wird, damit jene die Kosten bezahlen, die sie verursachen? Wer deckt die von der Allgemeinheit geschulterten Privilegien auf? Wer befreit die guten privaten Ideen von der staatlichen Gängelei? Liberale Berns vereinigt euch, ihr habt nichts zu verlieren als eure Ketten!

(Bild: tokamuwi @ pixelio)

Bewahrt die Gesellschaft vor dem Staat!


Es ist ein schmales Büchlein von nur gerade 170 broschierten Seiten, aber ein politisches Vermächtnis der Extraklasse – absolut lesenswert: Franz Muheims letztes Buch “Die Schweiz im 21. Jahrhundert” – meine Neujahrslektüre. In einfacher und klarer Sprache spürt der ehemalige Urner CVP-Ständerat der Dynamik von Vergangenheit und Gegenwart nach und analysiert die Herausforderungen des angebrochenen Jahrhunderts.

Die Grundsatzfrage im Verhältnis zwischen Staat und Individuum ist für Muheim die Stellung der Gesellschaft. Diese ist im Gegensatz zum Staat natürlich gewachsen und einfach vorhanden, weil der Mensch ein soziales Wesen ist. Der Staat hingegen ist Ausdruck eines bewussten Gestaltungswillens. Dies gilt es in der politischen Praxis zu unterscheiden. Warum?

Die Gesellschaft und ihre freien zivilgesellschaftlichen Institutionen (Familie, Vereine, Kirchen, Religionen, etc.) definieren fortlaufend gesellschaftliche Normen. Sie haben aber nicht das Gewaltmonopol und die absolute Souveränität des Staates, diese dem Individuum vorzuschreiben und zu sanktionieren. Erst in der Trennung und Unterscheidung von Staat und Gesellschaft entsteht Platz für das Individuum, seine Freiheit und seine im Gewissen gelebte Verantwortung.

Nur staatsunabhängige Tätigkeitsbereiche sichern dem Menschen die innere Freiheit, ist doch diese die die Grundlage für das ethische Prinzip der Selbstverantwortung. Eine solcherart offene Gesellschaft ermöglicht mit ihrem Pluralismus den Individuen, ihre eigenen Lebenswege durch Leistung und entsprechend ihren Fähigkeiten zu bestimmen und persönlich nach dem eigenen, richtigen Glück zu suchen. (Zitat S. 29)

Es ist eine grundlegende Errungenschaft der Aufklärung, dass Staat und Gesellschaft getrennt wurden, dass weder die Kirche ihre Normen verabsolutieren kann, noch der Staat jene moralische Macht erhält, die in der Hand jeder Institution zu grausamen Auswüchsen führt. Wenn Staat und Gesellschaft nicht mehr sauber getrennt sind und ihre je unterschiedlichen Aufgaben zum Wohle der Menschen wahrnehmen, entsteht totalitäre Herrschaft. Das hat uns gerade das 20. Jahrhundert klar gezeigt.

Starke und vom Staat unabhängige gesellschaftliche Institutionen sind entscheidend für die Menschen. Darum bin ich immer sehr skeptisch, wenn sich Politiker für Moral stark machen oder mit Moral argumentieren. Politiker sind Teil des Staates und darum weder befugt noch autorisiert, gesellschaftliche Moral zu postulieren. Tun sie es doch, verwischt die Trennung zwischen Staat und Gesellschaft und schwindet der Platz des Individuums und seiner Verantwortung. Wer mit einer wie auch immer gearteten höheren Moral argumentiert, fällt in voraufklärerische Zustände einer Verabsolutierung von Moral zurück und erklärt das Individuum für unmündig. Das gilt in der heutigen politischen Landschaft auch und gerade für sozialdemokratische Moral, die sich selbst als so modern und aufklärerisch ansieht. Natürlich steigt der Druck auf staatliche Moralregeln, wenn gesellschaftliche Institutionen und individuelle Moral schwinden. Die nächsten Jahre werden in diesem Spannungsfeld stehen. Der Preis eines Rückschrittes hinter die Aufklärung und deren Trennung von Gesellschaft und Staat ist trotzdem zu hoch. Der Weg zur staatlich verordneten Moralgesellschaft mag noch so gut tönen, er wird auch beim nächsten Versuch scheitern.

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