Die “Steuergerechtigkeit” ist in aller Munde. Es sei richtig in ihrem Namen gegen Steuerflüchtlinge vorzugehen – auch mit illegalen Mitteln. Die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform sei so knapp ausgegangen, weil die Steuergerechtigkeit ein immer wichtigeres Argument darstelle. Doch was ist das genau, diese Steuergerechtigkeit?
Landläufig meint man damit in Einklang mit der Bundesverfassung das Leistungsfähigkeitsprinzip. Aber eigentlich geht es ja um ein “Zahlungsfähigkeitsprinzip”, wie Gerhard Schwarz treffend feststellt (siehe unten). Wer also mehr hat, soll mehr beitragen. Man geht stillschweigend (aber willkürlich ) davon aus, dass Leute mit mehr Geld weniger Nutzen vom zusätzlichen Geld haben und darum ein grösseres Opfer leisten könnten. Damit schliesst man eine erste – durchaus auch als gerecht ansehbare – Variante bereits aus: jeder zahlt gleich viel, weil jeder Mensch gleich viel Staatsbürger ist. Trotzdem bleiben noch zwei Möglichkeiten: eine proportionale Besteuerung zu einem bestimmten Prozentsatz und eine progressive Besteuerung, bei der ein immer höherer Prozentsatz des zusätzlichen Verdienstes abgeliefert werden muss. Diese Grenzsteuersätze – also der abzuliefernde Anteil eines zusätzlich verdienten Frankens – kann in Deutschland bis über fünfzig Prozent gehen.
Was ist nun gerecht?
Ordnungspolitik tut sich schwer mit der moralischen Zugang zu einem Problem. Gerechtigkeit…
Und schliesslich muss eine Ordnung nicht einfach mit der Gesinnung übereinstimmen, sondern mit der Verantwortung leben können. Und dazu lohnt sich ein Blick auf die Anreize, welche ein progressives Steuersystem setzt. Ich zitiere den ersten Abschnitt eines hervorragenden Artikels zum Thema von Gerhard Schwarz:
Rechtsanwalt Meier ist dreissig Jahre alt, arbeitet viel und kommt, so nehmen wir einmal an, auf ein Bruttoeinkommen von 200 000 Fr. im Jahr. Darauf zahlt er als Verheirateter mit Wohnsitz in der Stadt Zürich nach allen Abzügen nicht ganz 40 000 Fr. Steuern. Sein Berufskollege Müller ist gleich alt und hat das Studium ebenso brillant abgeschlossen wie Meier. Er könnte es ihm in jeder Hinsicht gleichtun, hat aber andere Präferenzen. Als begeisterter Segler will er genug Zeit für sein Hobby zur Verfügung haben. Er beschliesst, nur 50% zu arbeiten, und verdient daher 100 000 Fr. Der Staat belohnt dies, indem er ihm nicht, wie Meier, fast 20% des Einkommens an Steuern abverlangt, sondern 10%. Er schenkt Herrn Müller mit andern Worten jährlich 10 000 Fr. dafür, dass er nicht so viel arbeitet, seine Talente nicht nachfragegerecht einsetzt, sein Studium nicht in dem Ausmass «amortisiert», wie es möglich wäre. Sein Einkommen nach Steuern liegt bei 90 000 Fr., das des ambitionierteren Meier bei 160 000 Fr. Müller verdient unter dem Strich mehr als die Hälfte von Meier, obwohl er nur halb so viel arbeitet. Der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit» gilt also nach Steuern nicht.
Werden hier die Anreize richtig gesetzt? Auf Bildung von Wohlstand für alle? Auch Wachstum? Ist das gerecht? Wer kann dies verantworten? Leuchtet es auf dieser Grundlage nicht jedem ein, dass ein Steuersystem maximal proportional sein muss (und wegen den Freibeträgen ja auch dann wie in Obwalden immer noch irgendwie progressiv ist)?
P.S.: We’re back, thanks to inpsyde