Archive for the ‘Demokratie’ Category.

Was gegen Politikverdrossenheit hilft


Erster politischer Blog-Karneval: Logo

Im “grossen Kanton” nördlich des Rheins läuft der erste politische “Blog-Karneval” zum Thema: “Politikverdrossenheit in Deutschland. Wohin führt uns die Parteiendemokratie? Kritiken, Analysen und Utopien sind gefragt!”. Wir wollen nicht abseits stehen, sondern grundsätzlich hinschauen und einige Instrumente zeigen, die aus ordnungspolitischer Sicht Politikverdrossenheit verringern.

Unsere These: Die Politikverdrossenheit steigt, wenn die Menschen die Politik wenig beeinflussbares, nur zugunsten der Politikerinnen und Politiker selber laufendes Getriebe erfahren. Sie sinkt, wenn Politiker im eigenen Interesse gezwungen sind, das Gemeinwohl zu verfolgen und die Menschen an der Politik teilnehmen können.

Politiker sind Nutzenmaximierer
Politiker sind wie alle anderen Menschen fähig zu rechnen. Sie maximieren Ihren Nutzen – auch und gerade wenn sie ständig von Gemeinwohl reden. Das ist keine moralische Wertung, sondern eine sachliche Feststellung und an sich kein Vorwurf. Niemand braucht sich dafür zu entschuldigen, dass Selbstbezogenheit immer im Spiel ist. Politikerinnen und Politiker – zumal wenn die Politik zu ihrem Beruf geworden ist – wollen wieder gewählt werden.

Instrumente, die das Gemeinwohl garantieren
Damit nun das Gemeinwohl doch noch zum Zuge kommt, gibt es verschiedene mögliche Instrumente. Alle diese Mechanismen haben eines gemeinsam: Sie beschränken und lenken die Macht von Gewählten und der Verwaltung und richten so deren Eigennutz am Gemeinwohl aus. Das gängigste Instrument ist die Pflicht, sich regelmässig – meist alle vier Jahre – einer Wahl zu stellen. Offensichtlich genügt dieses eine Instrument aber noch nicht. Weitere Instrumente wären:

Referendumsrechte: Wenn Gesetze, Gesetzesrevisionen oder Beschlüsse (zum Beispiel Finanzierungsbeschlüsse ab einer zu bestimmenden Summe, Steuersätze, Budgets) von Parlamenten einem fakultativen oder obligatorischem Referendumsrecht unterstehen, sind Politikerinnen und Politiker gezwungen, betroffene Bürger und ihre Interessen bereits im politischen Prozess zu berücksichtigen. In der Schweiz braucht es für ein Referendum 50’000 jeweils von der Wohngemeinde beglaubigte Unterschriften von Wahlberechtigten in drei Monaten, grob umgerechnet also 600’000 Unterschriften in drei Monaten für deutsche Verhältnisse. Diese Hürde kann auch höher oder tiefer angesetzt werden. Es würde zuweit führen, die genauen Auswirkungen hier zu beleuchten. In der Praxis genügt bereits eine Drohung mit dem Referendum, falls sie von einer Organisation kommt die als fähig erachtet wird, ein solches durchzuziehen. So mischt sich die Zivilgesellschaft in die Politik ein und setzt Themen und fordert die Parteien heraus.

Initiativrechte: Ähnlich verhält es sich mit Verfassungsinitiativen, die es auf allen Stufen (Bund, Länder und Gemeinden) geben kann und überall die Politik dazu zwingen, sich eines Themas anzunehmen und dazu Stellung zu nehmen, respektive eigene Vorschläge zur Problemlösung auszuarbeiten. In der Schweiz ist die Hürde für eine solche Verfassungsinitiative auf Bundesebene recht tief mit 100’000 Unterschriften in 18 Monaten und für viele Organisationen oder Interessenkreise erreichbar. In Deutschland wären das etwa 1.2 Millionen Unterschriften. Wer diese Hürde schafft, betreibt damit kraftvolles Agenda-Setting. In der Praxis werden Initiativen nur selten angenommen. Oft erledigt aber das Parlament das Anliegen des Initiativkomitees auf andere Weise – zum Beispiel mit einer Gesetzesrevision, welche das Anliegen oder Teile davon umsetzt. Das nennt man dann einen “indirekten Gegenvorschlag”. Fazit: Auch das Initiativrecht fordert die Parteien heraus und diszipliniert sie.

Gegen Volksbefragungen wird immer wieder vorgebracht, dass diese nur in einem kleinen Land wie der Schweiz praktikabel seien. In Deutschland wären die Menschen viel zuwenig gut informiert. Erstes Argument zeugt von Unwissenheit, denn am meisten Volksabstimmungen gibt es nicht in der Schweiz, sondern im doch um einiges grösseren US-Bundesstaat Kalifornien mit fast 36 Millionen Einwohnern. das zweite Argument ist nicht nur arrogant, es verwechselt Ursache und Wirkung: Wenn es keine Volksbefragungen gibt, verwundert es logisch denkende Beobachter nicht, dass sich niemand für Politik interessiert – denn er oder sie haben ja keine Instrumente, um sich effektiv zu äussern. Das Interesse und die Sachkenntnis entstehen dort, wo Beteiligung möglich ist.

Weitere Instrumente wären:

Finanzkontrollgremien: Finanzkontrollen in Form von Rechnungshöfen, Rechnungsprüfungskomissionen etc. sind “Checks and Balances” für die Politik. Sie sind mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten, damit die Politik haushälterisch mit den Finanzen der Menschen umgeht. Insbesondere auf Stufe der Gemeinden haben sie grossen Einfluss auf die Politik. Die Forschung hat festgestellt, dass die Kompetenzfülle des Finanzkontrollorgans direkt mit der Gesundheit der Finanzen in einer Gemeinde zusammenhängt (Beispiel als PDF). Diese Gremien sind unabhängig von Exekutive und Legislative und auf Gemeindeebene meistens von der Bevölkerung gewählt. Es gibt in der Schweiz Gemeinden, die ihrer Rechnungsprüfungskomission zum Beispiel Antragsrecht an Gemeindeversammlungen und die Möglichkeit zu Stellungnahmen in den offiziellen Abstimmungserläuterungen einräumen.
Wenn die Rechnung beanstandet wird, muss das Folgen haben. Es darf nicht sein, dass ein Rechnungshof die Abnahme der Rechnung verweigert, und das keine Konsequenzen für die Exekutive hat – wie das beim EU-Rechnungshof der Fall ist. In Deutschland ist die Prüfung der Staatsrechnung auf Bundesebene nicht unabhängig und deren Durchführung ein Problem, wie Hildegard Hamm-Brücher Staatsministerin a. D. in einem lesenswerten und immer noch aktuellen Artikel schon 1963 festhielt. Ein kurzes Zitat daraus fasst zusammen worum es geht:

Die Unzulänglichkeiten, wie sie bei den Haushaltsberatungen und bei der Ausübung des Budget-Rechts offenbar werden, sind nur ein Anzeichen dafür, dass sich bei uns jenes empirische Gleichgewicht der »checks and balances« zwischen Legislative und Exekutive nicht einstellt – oder immer noch nicht eingestellt hat.

Berichtswesen: Als 1848 der moderne schweizerische Bundesstaat eingeführt wurde, erstellten die Gebiteskörperschaften erstmals umfassende und sachliche Berichte und Darstellungen der staatlichen Finanzen. Heute sind die Berichte zwar bunter und die Texte PR-gerechter, die Information über wichtige Fakten und Kennzahlen findet man hingegen kaum oder nur sehr schwer. Ein lesenswerter Vorschlag für Deutschland ist der Geschäftsbericht Deutschland AG.

Föderalismus: Die Vorteile eines echten Föderalismus - und nicht der doch ziemlich kastrierten bundesrepublikansichen Spielart davon – sind die Bürgernähe dank Subsidiaritätsprinzip und vor allem der Wettbewerb zwischen den Gebietskörperschaften um sorgfältige Finanzpolitik, tiefere Steuern und bessere Politiken. Im Wettbewerb und im Vergleich der politischen Lösungen entstehen die guten Konzepte und wirklich gemeinnützigen Politiken. Das bedingt aber, dass die föderalistischen Einheiten tatsächlich einen grossen Gestaltungsspielraum und eine grosse finanzielle Verantwortung tragen. Genau das ist in Deutschland leider nicht der Fall. Auch der schweizerische Föderalismus kann und soll noch weiter entwickelt werden, damit die Vorteile noch stärker ins Gewicht fallen (einige Vorschläge). Der Zentralismus und seine Effekte sind direkt mitverantwortlich für Politikverdrossenheit.

Weitere Instrumente sind denkbar und zu entwickeln. In diesem Zusammenhang denke ich ganz besonders an die Zweckgemeinde oder die “Einprozent-Steuer”, welche hierzulande zur Zeit besprochen werden. Es liegt mir fern, für Deutschland irgendwelche Dinge einfach übertragen zu wollen, die hier in der Schweiz funktionieren. Obige Instrumente sind jedoch vielfach und auf verschiedenen Kontinenten erprobte Mechanismen mit bekannten positiven Auswirkungen.

Ihr müsst – aber sinnvollerweise auf dem Hintergrund weltweiter Erfahrungen – eure eigenen Instrumente entwickeln, die Selbstbezogenheit und Gemeinwohl miteinander versöhnen. Dann wird sich auch das in Deutschland (und im Blog-Karneval) weit verbreitete Gefühl der “Parteien-Oligarchie” verringern, weil die Bürgerin, der Bürger wieder mehr selber an Politik und ihrer Gestaltung teilhat.

Luzern halbiert die Vermögenssteuern


Wuchtig mit fast siebzig Prozent Zustimmung genehmigen die Luzernerinnen und Luzerner die Steuergesetzrevision. In den kommenden drei Jahren wird die steuerliche Belastung der mittleren und hohen Einkommen schrittweise gesenkt. Es gelang der Linken nicht, die dringend nötige Steuergesetzrevision als blosses Steuergeschenk hinzustellen. Ganz entscheidend ist die Halbierung der Vermögenssteuer. Damit werden auch die falschen Anreize der Vermögenssteuer (“Restposten der Geschichte”) halbiert.

Wir sind unmündig und brauchen Werbeverbote


Tabakwerbung ist böse
Nun haben wir es schwarz auf weiss: Wir sind unmündige Bürger, die immer, wenn sie eine plakatierte Bierschaumkrone oder einen Marlboro-Mann sehen sofort zu Alkohol- und Tabaksüchtigen werden. Wir sind auch mehr als 200 Jahre nach der Aufklärung unmündige Bürger und brauchen hoheitlichen Schutz vor dem Bösen. Dass in der Politik in allen Parteien diese Sichweise vorherrscht und eigtentlich niemand in der zürcherischen Politik den bevormundenden Charakter des Beschlusses des Zürcher Kantonsrates feststellt, ist der eigentliche Skandal. Meine Frage: Wen kann ein liberaler Geist überhaupt noch wählen? (Foto: pixelquelle.de)

Stärkung der Rechnungsprüfung: Mit Beispielen aus Luzern und Schwyz


Strich durch die Rechnung
Starke Rechnungsprüfungen sind wichtige Kontrollorgane, die ausgabefreudigen Exekutiven einen Strich durch die Rechnung machen.

An der Ideenmesse von Ende November plädierte Prof. Reiner Eichenberger (Uni Freiburg) – wieder einmal – für die Stärkung der Rechnungsprüfungskomissionen und deren Einführung auf kantonaler Ebene und direkt beim Bund (Link zur Studie als PDF). Neben der Bedeutung der Rechnungsprüfungskommissionen für die Gemeinden und ihren Finanzhaushalt strich er die Notwendigkeit von gewählten Rechnungsprüfungsorganen auf Kantons- und Bundesebene hervor.

Die Untersuchungen zeigen, dass die Hypothese “je stärker die RPK, desto gesünder die öffentlichen Finanzen” zutrifft. Das ist ordnungspolitisch logisch, weil mit starken RPKs erstens eine Kontrolle über die Aufgabenpolitik durchgeführt wird von Personen, welche für diese Kontrolle (und für nichts Anderes) gewählt sind. Wenn RPKs Einfluss auf direktdemokratische Mechanismen haben (zum Beispiel durch das Recht Abstimmungsempfehlungen abzugeben) wirken sie ordnungspolitisch richtig darauf ein, dass jene, welche eine Ausgabe bezahlen auch im vollen Bewusstsein über die Folgen zur Urne gehen. Zur Bedeutung der Rechnungsprüfung fallen mir zwei Beispiele aus zwei Kantonen ein, welche dies exemplarisch illustrieren.

Im Kanton Schwyz haben die Rechnungsprüfungskomissionen traditionell eine grosse Bedeutung. Als der Bezirksrat von Küssnacht am Rigi vor Jahren die Turnhalle des Schulhauses “Dorfhalde” sanieren musste, schnürte er gerade auch noch eine teure Überdeckung des Pausenplatzes in das Abstimmungspaket. Die dörfliche Pechnungsprüfungskomission benutzte ihre Rechte und verfügte erstens die Trennung der beiden Anliegen in zwei verschiedene Abstimmungen und zweitens empfahl sie die nötige Hallensanierung zur Annahme und das Pausenplatzdach zur Ablehnung. Der Souverän wurde so über die Projekte getrennt und von beiden Seiten informiert. Die Abstimmung viel deutlich zugunsten der Sanierung aus. Auf das Pausendach wurde verzichtet.

Ganz anders im Kanton Luzern: Da haben die RPKs sehr viel weniger zu sagen. Treten sie an die Öffentlichkeit wird das als anstössige Einmischung empfunden. Die RPK der Stadt Sursee befand sich mangels anderer Mittel mehr oder weniger dauernd im Sreit mit dem Stadtrat und der Verwaltung. Diese behaupteten stets, die genaue Prüfung der konkreten Verwendung der Mittel gehe über die Aufgabe der Rechnungsprüfung hinaus. Diese sei schliesslich keine Geschäftsprüfung. Leider hat der Kanton Luzern bei der Revision des Gemeindegesetzes die Chance verpasst, die Aufgaben der RPKs genauer zu fassen und auszubauen. Dass die Steuersätze in schwyz und Luzern derart unterschiedlich sind, hat natürlich auch andere Gründe. Mit besserer Rechnungsaufsicht liesse sich jedoch entscheidend Gegensteuer geben.

Und warum eine kantonale Rechnungsprüfung? Ist diese Kontrolle nicht durch das Parlament und seine Komissionen gewährleistet? Eichenberger ging darauf an der Ideenmesse nicht explizit ein. Ordnungspolitisch ist aber eine in einem kantonalen Wahlkreis nur zum Zweck der Rechnungsprüfung gewählte Kontrolle etwas ganz anderes als eine Finanzkomission aus Mitgliedern des Kantonsparlamentes mit ihren je eigenen Wahlkreisen und entsprechenden Abhängigkeiten. Ähnliches liesse sich zum Thema auf Bundesebene sagen.
(Foto: apreussler @ flickr)

Zweckverbände versagen: Beispiel Haus Wäckerling in Uetikon am See


Festsaal Waeckerling
Mitte Juli informierte das Haus Wäckerling, dass es wegen zu geringer Nachfrage umstrukturiert werden müsse (Medienmitteilung als PDF). das bedeutet im Klartext: Betten werden abgebaut, weil sie nicht gebraucht werden. Insbesondere die durch umfassende Renovationsarbeiten 2001-2004 geschaffenen Plätze für schwere Pflegebedürftige seien zu wenig ausgelastet. Die Renovation des denkmalgeschützten Gebäudes im Umfang von zwanzig Millionen Franken stellt sich nur ein Jahr nach der Einweihung als unnötig heraus.

Die Betten werden von einem Zweckverband von sieben Gemeinden getragen (Stäfa, Männedorf, Uetikon, Meilen, Herrliberg, Hombrechtikon, Oetwil am See). Diese wollten das Haus als “Überlaufangebot” betreiben, falls die gemeindeeigenen Institutionen keine freien Plätze mehr hätten. Seit rund zehn Jahren – ich erinnere mich an ein entsprechendes Gespräch mit einem Heimverwalter – sind die Tendenzen bei der Altenpflege bekannt:

  • Pflegebedürftige bleiben – auch dank Spitexdiensten – länger im eigenen Haushalt
  • Angebote ausserhalb der Wohngemeinde sind nicht attraktiv
  • Diese Entwicklungen sind weder neu, noch überraschend. es überascht höchstens, dass die eigentlich verantwortlichen so tun, als hätten sie diese Entwicklungen nicht wissen können – und niemand Verantwortung einfordert.

    Die “Wäck” wie das Haus Wäckerling im Volksmund hiess, war meist nur kurzzeitiger Aufenthaltsort. Warum trotzdem Millionen in Renovationsarbeiten von Plätzen flossen, die nun gar nicht gebraucht werden, weiss niemand. Der Präsident des Zweckverbandes (und Meilemer gemeindepräsident) Hans Isler meinte in der Zürichsee-Zeitung auf die politische Verantwortung angesprochen nur, die Entwicklung sei nicht absehbar gewesen. Oder mit anderen Worten: Die politische Verantwortung übernimmt niemand. Warum auch, denn der Zweckverband wird von niemandem direkt kontrolliert und besteht aus Gemeinderatsmitgliedern. Direkte politische Verantwortung und starker Einbezug der Bevölkerung sind aber ordnungspolitisch wichtige Bedingungen, damit genau solche Fehleinschätzungen nicht geschehen. Bei einer Zweckgemeinde werden durch eine eigene Körperschaft genau diese Voraussetzungen für sorgfältigen Umgang mit Steuern geschaffen. (Foto: Renovierter Festsaal im Haus Wäckerling, Quelle: klp.ch)

    Podcast: Hayek über den Mythos Souveränität


    Macht ist allgegenwärtig und die Frage der Macht taucht auch in Bloggerkreisen immer wieder auf. Darum darf ein Zitat von Friedrich August von Hayek über die Souveränität und ihr Mythos nicht fehlen. Es stammt aus dem Buch “Recht, Gesetzgebung und Freiheit”, Band 1, welches leider vergriffen zu sein scheint. Gefunden habe ich es im von Gerd Habermann herausgegebenen Hayek-Brevier “Philosophie der Freiheit”(Link zum Buch bei Amazon). Hören Sie rein! Ich freue mich auf ihre Bemerkungen als Kommentar.

    Ordnungspolitischer Podcast (12)
    Podcast

    Neu mit Musik
    Arlecchino lernt immer wieder Neues dazu. Dank dem podsafe music network erscheint der ordnungspolitische Podcast neu frischer und mit Musik umrahmt. Heute mit Ausschniten aus einer Klaviersonate von Joseph Haydn, interpretiert von Mario Ajero.

    Wöchentlich (normalerweise montags, wegen Pfingsten mit einem Tag Verspätung) offerieren wir Ihnen eine ordnungspolitische Erinnerung mittels eines Zitates – klicken Sie auf die obige Datei oder abonnieren Sie den Podcast-Stream und Sie erhalten einen kleinen ordnungspolitischen Einstieg (Benutzende mit Modem: mit rechter Maustaste draufklicken und “Ziel speichern unter…” anwählen). Weitere Infos zu Podcasting finden Sie hier.

    Bundesrat: Ausserparlamentarische Kommissionen werden gestrichen


    Archiv
    Gratulation an den Bundesrat. Er will rund 30 Prozent der ausserparlamentarischen Kommissionen streichen, wie er gestern bekanntgab. Die Kommissionitis (insbesondere die Subspecies helvetensis) ist aus verschiedenen Gründen fragwürdig:

  • Kompetenzen an Kommissionen abgeben ist zwar einfach, aber gefährlich: gesetzgebendes Organ ist und bleibt die Bundesversammlung.
  • Die oft vorhandenen Kontrollfunktionen einer solchen Kommission sind darum grundsätzlich problematisch.
  • Die Verwaltung muss verwaltungsintern kontrolliert (gebremst) werden.
  • In Kommissionen sitzen tendenziell immer jene, die für Ihren Bereich Mehrausgaben als unbedingt nötig erachten.
  • Kommissionen entwickeln eine Eigendynamik ausserhalb jeder Kontrolle und tragen wesentlich zur Verzögerung von Entscheiden und Abläufen bei.
  • Kommissionen sind ein Grund für das altbekannte Sprichwort (von wem war das schon wieder?):

    “Wer gibt der Schweiz von heute die Gestaltung? Zweitens ist’s der Bundesrat, erstens die Verwaltung.”

    Interessierte Parteien sind selbstverständlich ebenso im Gesetzgebungsprozess wie im Ausführungsprozess einzubeziehen, dies ist aber nur ohne Strukturen, garantierten Rechten und Taggeldern sinnvoll.

    Ein paar wahllose Beispiele für ausserparlamentarische Kommissionen – Achtung, Gefahr für die Nerven:
    Ausserparlamentarische Schiesskommission
    Rat für Raumordnung (RoR)
    Eidgenössische Flugunfallkommission
    Kommission über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels
    Eidgenössische Weinhandelskontrollkommission
    Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer-Kommission (BGK-Kommission)
    Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität (KSR)
    Eidgenössische Kommission für Mittel und Gegenstände (im Gesundheitswesen)
    Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen (im Gesundheitswesen)
    Kommission für Grundsatzfragen der Krankenversicherung
    Kommission für Stalleinrichtungen
    Kommission zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften
    Kommission für die Statistik der Unfallversicherung
    Kommission für Forschung im Strassenwesen
    Kommission für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
    Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen
    Kommission des Beratungs- und Gesundheitsdienstes in der Schweinehaltung
    Kommission für die Ausfuhr elektrischer Energie
    Kommission für die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
    Kommission für Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben
    Kommission für technische Einrichtungen und Geräte
    Eidgenössische Meteorologische Kommission
    Kommission für die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

    Welche ist euer Liebling? (Foto: pixelquelle.de)

    Macht beschränken statt besser legitimieren


    Im Vorfeld zur Politblogkonferenz vom 25. April 2006 – an der wir leider nicht teilnehmen – wird das Terrain mit ersten Konzepten (zum Beispiel hier und hier) abgesteckt. Dazu nur folgende kleine Grundsatzüberlegung:

    Demokratie bleibt die am wenigsten schlechte Staatsform, wie auch immer daran herumgewerkelt wird. Demokratie legitimiert Macht auf eine sehr eindrückliche und wahrscheinlich bestmögliche – vielleicht sogar zu gute – Weise. Die Macht einer Mehrheit – auch einer demokratischen – muss immer mit der Gefahr umgehen, in voraufklärerische Knechtschaft und Unterdrückung der Menschen abzugleiten. Die Frage ist gar nicht, wie staatliche Macht noch besser legitimiert werden kann (und schon gar nicht mit Moral). Die Antwort auf die Frage nach der Macht und ihrer Legitimation liegt im Sinne der Aufklärung nicht in der Perfektionierung der Legitimationsmechanismen sondern in der Beschränkung von staatlicher Macht. Dazu gehört:

  • Selbstverantwortung der Menschen als Grundlage und Ziel der Gesellschaft
  • Aufklärerische Freiheiten vor Staatseingriffen
  • Beschränkung der Gesetzgebung auf wirkliche Probleme nach “If it aint broke, don’t fix it”
  • Gesetzgebung (falls nötig, s.o.) durch Anreizmechanismen statt Eingriffen
  • Beschränkung des diskretionären Spielraums der Verwaltung
  • Nicht die Legitimierung von Macht ist problematisch, sondern die Macht an sich: Es ist gerade der immer perfektere Staatsaparat, welcher die Menschen sanft einlullt, bremst, lähmt, abhängig macht. Mit den Worten von Alexis de Tocqueville:

    “So bereitet der Souverän, nachdem er jeden einzelnen der Reihe nach in seine gewaltigen Hände genommen und nach Belieben umgestaltet hat, seine Arme über die Gesellschaft als Ganzes; er bedeckt ihre Oberfläche mit einem Netz kleiner, verwickelter, enger und einheitlicher Regeln, das nicht einmal die originellsten Geister und stärksten Seelen zu durchdringen vermögen, wollen sie die Menge hinter sich lassen; er bricht den Willen nicht, sondern er schwächt, beugt und leitet ihn; er zwingt selten zum Handeln, er steht vielmehr ständig dem Handeln im Wege; er zerstört nicht, er hindert die Entstehung; er tyrannisiert nicht, er belästigt, bedrängt, entkräftet, schwächt, verdummt und bringt jede Nation schliesslich dahin, dass sie nur noch eine Herde furchtsamer und geschäftiger Tiere ist, deren Hirte die Regierung.” – Über die Demokratie in Amerika, Bd. 2, S. 207, (Fischer TB, 1956)

    Wer Macht perfektionieren will – interessant wäre ja noch die Frage wozu – baut an einer totalitären Demokratie, was sich mit einer liberalen Ordnung nicht verträgt. Tocqueville beschrieb sie als Gefahr jedes demokratischen Systems und das 20. Jahrhundert erlebte solche insbesondere auf Moral aufbauende Konzepte bereits zur Genüge.

    Kostspielige Orientierungslosigkeit auf den Strassen


    Mein grundsätzlicher Beitrag zur Debatte über das Roadpricing und seine Umsetzung: Knappe Güter lassen sich aus ordnungspolitischer Sicht immer auf vier grundsätzliche Arten zuteilen:

  • über demokratische Entscheide
  • über eine Zuteilung durch eine Behörde
  • über Verhandlungen zwischen Interessengruppen
  • über einen Preismechanismus
  • Die Strassenkapazität ist ein knappes Gut, was vor allem die Erfahrung vieler zeigt (siehe morgens und abends hier und hier). Welche Lösungen ergeben sich in diesem konkreten Fall aufgrund der obiger Problemlösungsansätze?

  • demokratische Entscheide eignen sich nicht,
  • eine Zuteilung der Benutzungsrechte ist möglich: gerade Autonummern an geraden Kalendertagen und umgekehrt oder Zeitfenster je für Lastwagen, Pendler, vollbesetzte Wagen usw.,
  • Verhandlungen zwischen Interessenorganisationen sind auch möglich, mit Nachteile für die nicht-Organisierten,
  • ein Preis nach Zonen und Tageszeiten reguliert von selbst die Nachfrage.
  • Sowohl aus logischen Gründen als auch aus Erfahrung in vielen Wirtschaftsbereichen (z.B. Reisebranche, Autohandel usw.) überragen die Vorteile des letztgenannten Zuteilungsmechanismus. Das knappe Gut wird verteuert und so zugeteilt. Wem dieser Gedanke noch zu schnell ist (s. NZZ vom 27.01.06: [Zürcher] Regierungsrat beurteilt Road Pricing “zurückhaltend”), soll sich einmal eine Welt vorstellen, in der die Ferien und die Autos mit einem der anderen Mechanismen zugeteilt würde. Mit anderen Worten: Wer den Preismechanismus ablehnt, nimmt zwingend Position für eines der anderen drei Alternativen. Wir haben uns ein diesbezügliches Aufwachen bereits gewünscht.

    Staatsquotenneutrale Umsetzung
    Aus ordnungspolitischer Sicht entscheidend ist noch folgender Aspekt, um einen fiskalischen Missbrauch des Preismechanismus zu verhindern (diese Gefahr besteht vor allem durch die Anhänger des zweiten Zuteilungsmechanismus). Um das Ziel der Lenkungsfunktion möglichst unverdächtig zu verfolgen, ist ein staatsquotenneutraler Systemwechsel unumgänglich – zum Beispiel durch den Wechsel der pauschalen (und ökonomisch gesehen willkürlichen) Motorfahrzeugsteuer durch eine benutzungsabhängigen Gebühr (evtl. in Verbindung mit einem minimalen Grundbetrag, analog zur Regelung in der Festnetz-Telefonie, Kehrrichtsackgebühr).

    Steuersystem: Nachteile der Progression


    Angesichts des Aufschreis über ein kleines Volk in der Innerschweiz, das sein Steuersystem mittels deutlichem Urnenentscheid verändert hat und nun auf ein degressives Steuersystem umsteigt, will ich einmal die dabei so hochgelobte Steuerprogression aus einem ganz anderen Blickwinkel betrachten. Handelt es sich wirklich um das einzige sog. “gerechte und gute” Steuersystem?

    Progression behindert Aufsteiger
    Wie Friedrich August von Hayek in “Individualismus und wirtschaftliche Ordnung” festgehalten hat, liegt die Malaise der Progression in ihrem fatalen Mechanismus, erfolgreiche und darum mehr verdienende Menschen zu bestrafen. Die Verfassung schreibt eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Die Progression geht darüber hinaus. Wer viel verdient muss nicht nur absolut mehr bezahlen, sondern auch noch prozentual mehr. Damit werden – wie Hayek zuercht darlegt – nicht nur reiche Leute bestraft. Ganz im Gegenteil trifft dieser Mechanismus auch jene, die selbstverantwortlich durch Leistung und Vermögensbildung sozial aufsteigen wollen. Die Progression hindert die so wichtige soziale Mobilität und wirkt konservativ.

    Progression diskriminiert
    Die Progression führt zu einer extremen Ungleichbehandlung der Individuen, die es so meines Wissens in keinem anderen Rechtsgebiet gibt. Hayek spricht sogar von Diskriminierung:

    Wo, wie im Falle der Progression, das sogenannte Prinzip nichts anderes als eine offene Auffiorderung zur Diskriminierung und, was noch schlimmer ist, eine Aufforderung an die Mehrheit, gegen eine Minderheit zu diskriminieren, muss das angebliche Gerechtigkeitsprinzip der Vorwand für reine Willkür werden.” (aus: Die Verfassung der Freiheit, 3. Aufl., Tübingen 1991, S. 398)

    Es versteht sich von selbst, dass die Mehrheit grundsätzlich die Tendenz hat, von der vermögenden Minderheit überproportionale Steuern zu erheben. In Obwalden war man zu so einem Raubzug nicht bereit. Zudem: Gibt es ein objektives und nicht willkürliches Mass, für die Vernünftigkeit der Progression? Nein. Das Prinzip der Progresssion zu Ende gedacht, gibt es in irgend einer Höhe ein Einkommen, das gänzlich dem Staat abzuliefern ist. Womit wir wieder beim fatalen, den Einzelnen und dadurch auch die Gesellschaft als Ganzes, lähmenden Prinzip der Progression wären.

    kostenloser Counter

    Blog Verzeichnis der Schweiz