Archive for the ‘Demokratie’ Category.
9th Januar 2006, 03:15 pm
Offenbar macht sich jetzt die NZZ im Inland zum regelmässigen Sprachrohr der links-liberal-grünen “Kontrapunkt”- Leute (s.a. Artikel “Etatistischer Liberalismus (1)”. Ein neues Selbstverständnis? Kontrapunkt zu was? Zum Wirtschaftsteil? Zu Avenir Suisse, zum Liberalen Institut? Einen ersten Ärger im Jahr 2006 hat mir der Artikel von Mastronardi bereitet (NZZ vom 04.01.06): Sozialdemokratisches Staatsverständnis in Reinkultur, plausibel vorgetragen, mit einem Titel, der Kreide gefressen hat und das Gegenteil von dem aussagt, was im Text implizit propagiert wird – ein gelungenes Bazar-Marketing!
Wenn man den Beitrag scharf analysiert: purer Etatismus – Leuenbergers Edel- Postsozialismus – die vorherrschende etatistische Berner Schule. Die Freiheit als eine Veranstaltung des Daseinsvorsorgestaates, der den Markt zwar zulässt, aber die Verantwortung für alles Lebenswichtige dem Staat überlässt bzw. überbürdet – eine krasse Umkehr des Subsidiaritätsprinzips, die vorherrschende Staatsideologie. Wer dagegen ist verstösst gegen die Konkordanz! Ich erinnere mich an den entlarvenden Satz von BR Noldi Koller, man sollte endlich einmal auflisten, was verfassungsmässig alles erlaubt sei! Dazu kommt diese penetrante Mythologisierung des “Marktes”, wie wenn dieser eine Institution zur Förderung der egoistischen Bedürfnisbefriedigung und zur Schädigung des Gemeinwohls wäre.
Vom Staat kommt alles Gute, die Solidarität, die Verantwortung, die Mitbestimmung, die Freiheit (!), aber als aufgeklärter Realist und Ordinarius einer Wirtschaftshochschule muss man auch den Markt – kanalisiert, kontrolliert und reguliert doch noch ein wenig zulassen. Kein Wort davon, dass die Telefonie, solange sie in der Schweiz ausschliesslich als “service public” angeboten wurde, veraltet und überteuert war, eine Zumutung an den Konsumenten, eine krasser Unterservice, eigentlich eine Frechheit.
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2nd Dezember 2005, 04:45 pm
Aus Anlass seines 200. Geburtstages habe ich mich wieder einmal mit Alexis de Tocqueville beschäftigt, jenem französischen Aristokraten, der auf einer Reise nach Amerika Eindrücke mit nach Hause nimmt, die ihn grundlegend verändern und auf Jahre hinaus beschäftigen. Eine lesenswerte Biographie zeichnet seinen Weg nach, aber unübertroffen sind die Ausführungen in seinem wohl bekanntesten Werk: “De la democratie en amérique” (dt. “Über die Demokratie in Amerika”, vollständiger text in englisch gibt es hier), die er in zwei Bänden 1835 und 1840 auflegte. gerade seine Überlegungen zum Verhältnis von Gleichheit und Freiheit scheinen mir aktueller denn je. Natürlich erinnert man sich an die kürzliche Debatte über einen Artikel von Peter Ulrich (hier), der hier etwas ungelenk auf die Diskussion repliziert.
Gleichheit begründet Freiheit
Die in einem aufgeklärten Staat entstehende formale Gleichheit der Bürger hat nach Tocqueville verschiedene Auswirkungen. Zuallererst bringt der Wegfall ständischer Ordnungen und die Rechtsgleichheit aller Bürger jenen Raum, den ein freiheitliches Individuum überhaupt benötigt. Der Wegfall von Autoritäten und die Unabhängigkeit der Menschen begründen jene Freiheitsliebe, welche demokratische Gesellschaften und ihre Institutionen auszeichnet. In einer daraus entstehenden Anarchie sehen die Kritiker die grösste Gefahr einer demokratischen Ordnung. Tocqueville widerspricht dem nicht, sieht darin aber nicht das Hauptproblem des Gleichheitsprinzips.
Gleichheit führt in die Knechtschaft
Vielmehr fürchtet er in seiner Ausgangsthese des vierten Teils des zweiten Bandes eine schleichende Beeinträchtigung des Freiraums der Bürger. Die Gleichheit löst nämlich zwei Tendenzen aus: die eine führt die Menschen geradewegs zur Freiheit und kann sie auch plötzlich in die Anarchie treiben; die andere leitet sie auf längerem, verschwiegenerem, aber sicherem Wege in die Knechtschaft.” Während sich ein demokratischer Staat gegen die Anarchie zu schützen wisse, sei die Abwehr vor dem Verlust des individuellen Freiraums durch Gleichmacherei schwieriger, da diese sowohl den Neigungen der Masse der Bürger entspreche als auch dem Staat gelegen komme.
Transfer von Verantwortung
Für Tocqueville führt das Prinzip der Gleichheit unbedingt zu einem starken und zentralistisch organisierten Staat, gegen den sich das Individuum nicht mehr wehren kann. Daraus entsteht eine “Volksgewalt” ohne Grenzen. Die Repräsentanten dieser Macht werden sich ihrer Gewalt allmählich bewusst und fördern diese Position aus Eigeninteresse. Die Regierenden können schliesslich “alle Vorgänge und alle Menschen verwalten”. Für Tocqueville entsteht durch die immer stärkere Zentralgewalt ein Transfer von Verantwortlichkeiten. Unter “Regieren” verstehen die Führer dieser Staaten nicht mehr nur die Regentschaft des gesamten Volkes, sondern auch die Verantwortlichkeit für das Wohlergehen jedes Einzelnen. Sie sehen ihre Aufgabe nun auch darin, den Bürger “zu leiten und zu beraten, ja ihn notfalls gegen seinen Willen glücklich zu machen.” Umgekehrt übertragen die Einzelnen mehr und mehr ihre Selbstverantwortung auf die staatliche Gewalt. Letztlich befürchtet Tocqueville ein Abrutschen in die Unfreiheit, wenn die Gleichheit zum einzigen grossen Ziel wird: “Jeder Schritt zur Gleichheit bringt die Europäer dem Despotismus näher”.
(Zitate aus: de Tocqueville, A.: Über die Demokratie in Amerika, Fischer 1956)
29th November 2005, 04:44 pm
In der heutigen NZZ, Seite 53, wird der Zürcher Regierungsrat Markus Notter zur Einteilung des Kantons in Bezirke und Gemeinden interviewt. Der Justizdirektor schlägt wieder einmal fünf Verwaltungsregionen vor, auch wenn er zugeben muss, dass Fusionen eigentlich keinen grossen finanziellen Vorteile bringen. Der geneigte Leser fragt sich dabei: Ja warum schlägt er dann so etwas vor? Meine Vermutung: Aus Behördensicht ist es natürlich einfacher mit weniger Bezirken zu regieren. Das “politische Ganze” wird einfacher steuerbar. Mein Einwand: Wenn diese Optik massgebend wird, bleibt der eigentliche Zweck des Regierens auf der Strecke: die bestmögliche Aufgabenerfüllung bei effizientem Mitteleinsatz.
Dazu passt schon fast exemplarisch Notters Haltung zur Zweckgemeinde. Es ist erstens sachlich falsch zu behaupten, Zweckgemeinden seien nicht praktikabel und führten zu Mehrausgaben, weil dies bei Zweckverbänden auch schon ein Problem ist. Der entscheidende Unterschied zwischen Zweckverbänden als Gremien aus Gemeindeexekutiven und der Zweckgemeinde als eigenständige zweckorientierte Gebietskörperschaft mit eigenen demokratischen Mechanismen und eigenem Steuerfuss wird bei dieser Argumentation offensichtlich ausgeblendet. Es zeugt zweitens von einer reichlich abgehobenen Sichtweise, die Bürgerinnen und Bürger und ihr Urteilsvermögen zu unterschätzen. Notter behauptet, bei einer Zweckgemeinde würden allenorten luxuriöse Mehrausgaben abgesegnet. Die Praxis beweist, dass die Stimmenden sehr wohl über Ausgaben befinden können – insbesondere dann, wenn sie es via Steuerfuss direkt zu bezahlen haben. Dass Regierungsrat Notter die Einführung einer Zweckgemeinde “völlig rätselhaft” findet, hat drittens mit der Stossrichtung der Zweckgemeinde selber zu tun. Ihr Ziel ist es, statt alles im einem “politischen Ganzen” zu bündeln und die entsprechenden Ineffizienzen in Kauf zu nehmen, die Aufgabenerfüllung sinnvoll und zweckorientiert einzurichten und die Bürgerinnen und Bürger selber direkt in die politische Verantwortung zu nehmen.
4th November 2005, 08:37 am
Der Spitalverband H+ forderte gestern an seiner Jubiläumsversammlung zum 75jährigen Bestehen eine nationale Koordination der Gesundheitspolitik. Noch bestünden zu viele Spitäler. Die Aufteilung des Gesundheitswesens in 26 kleine kantonale Gesundheitswesen sei nicht sinnvoll. Gemäss H+ sollen diese durch grössere Versorgungsräume ersetzt werden. Es ist eine Tatsache, dass die interkantonale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen entgegen den Verlautbarungen der Gesundheitsdirektorenkonferenz nicht weit gediehen ist. Hier im Blog haben wir zum Beispiel schon auf die Probleme der Koordination der Spitzenmedizin hingewiesen. Ebenfalls wissenschaftlich untersucht und allgemein anerkannt ist die Tatsache, dass die hohe Spitaldichte in der Schweiz wesentlich zu den hohen Gesundheitskosten beiträgt, wie an der gestrigen Veranstaltung ebenfalls betont wurde. Die gute und noch viel zu wenig beachtete Studie “La planification hospitalière” zeigt zum Beispiel auf, wie Spitäler reduziert werden könnten.
Solche Überlegungen scheitern an den Partikularinteressen der einzelnen Gesundheitsdirektoren in Vertretung Ihrer eigenen Spitalbetriebe, die lieber im Rahmen einer ausgeklügelten Vorwärtsstrategie auf der Basis einer neuen Kartell-Landschaft solchen Gedanken entgegenwirken wollen. Die attraktive Argumentation über eine organisatorische Bereinigung der “Spitalbezirke” lenkt ab von dringend notwendigen weitergehenden Reformideen, die den Bedürfnisen der Bürgern entgegenkommen würde: die Suche nach einer Spitaldichte, die sich nicht nur aufgrund einer willkürlich definierten Angebotsqualität losgelöst von Finanzierungsfragen einpendelt.
Neuer Ansatz nötig: Zweckgemeinde
In der Not nun ein bundesstaatliches Regime zu fordern, scheint naheliegend. Nur stellt sich die Frage, ob die Abtretung der kantonalen Kompetenzen an den Bund eher verwirklicht werden kann als Spitalschliessungen im heutigen System. Ob eine zentralistische Plaung besser als das heutige System wäre, und eine von Bern verfügte Spitalschliessung eher akzeptiert würde, muss zudem als fraglich betrachtet werden, vor allem mit Blick auf Ländern, die Erfahrungen mit der Planwirtschaft (gesammelt) haben – Zentralisierung bringt nicht zuletzt einen Kontrollverlust mit sich, wie das aktuelle Tendenz im schweizerischen Gesundheitswesen zeigen.
Ein neuer Ansatz tut not, welcher die Menschen in ihren verschiedenen Rollen als Steuerzahlende, Krankenversicherte, Patientinnen und Patienten wahrnimmt und in voller Transparenz über Kosten und Leistungen die Verantwortlichkeit nicht noch weiter “wegdelegiert”. Das Konzept der Zweckgemeinde liesse sich sehr gut auf das Gesundheitswesen anwenden, soweit er eine weiterbestehende staatliche Verantwortung umfasst. Was das bedeuten könnte, sei an einem Beispiel dargelegt.
Beispiel: Gesundheitsgemeinde Zentralschweiz
An die Stelle heute geltender interkantonalen Vertragswerke der Zentralschweizer Regierungskonferenz tritt eine neue Körperschaft. Die Gesundheitsgemeinde Zentralschweiz umfasst die Bevölkerung der sechs Zentralschweizer Kantone. Die Kantone treten dabei nicht nur wie üblich ihre Aufgaben, sondern auch die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen an diese Zweckgemeinde ab. Die Gesundheitsgemeinde besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit mit einem eigenen grundlegenden Regelwerk, welches Organisation und Verfahren bestimmt. Die Bevölkerung ist mittels repräsentativen und direkt-demokratischen Mitteln in die Entscheidfindung einzubeziehen. Sie bestimmt die Zusammensetzung der Organe, genehmigt Budget und Rechnung und den Steuerfuss, welcher für das Gesundheitswesen anfällt (und um den die kantonalen Steuersätze verringert werden), was sich vor allem auf die Mittelverwendung auswirken wird (an dieser Stelle sei auf ein altes Prinzip der Magna Charta, 1215, erinnert: no taxation without representation).
So kann die Planung und Durchführung einer koordinierten Gesundheitspolitik über bestehende Kantonsgrenzen hinweg entstehen, welche eine hohe demokratische Legitimation aufweist und nicht zuletzt das Denken in Preis-Leistungsverhältnissen wieder beliebt macht. Dazu ist weder eine – wohl eher illusorische- Fusion der Zentralschweizer Kantone notwendig, noch die Zentralisierung der Gesundheitspolitik vernab der Bevölkerung in der Bundesverwaltung.
26th Oktober 2005, 09:35 pm
Gestern entschied die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates, als indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten Kosa-Initiative (Webseite z. Zt. nicht in Betrieb) den Bundesanteil an den verkauften Goldreserven von sieben Milliarden Franken dem AHV-Fonds zukommen zu lassen. Eine Gesundung der AHV bedeutet das nicht – höchstens ein Zeitgewinn für die Politik. Es kann noch etwas länger an den dringend nötigen Massnahmen zur Sanierung der AHV gewerkelt werden. Das ebenso ehrliche wie unbequeme Hinstehen für eine demographisch bedingte Erhöhung des Rentenalters und anere Korrekturen, lässt sich auf die nächste Politikergeneration abschieben. Flieg, heisse Kartoffel! Flieg! Der Entscheid scheint zutiefst menschlich.
Mit Fehltritt gegen Fehltritt
Bedenklicher ist hingegen der Versuch, damit einen indirekten Gegenvorschlag gegen die Kosa-Initiative zu zimmern. Diese will in Zukunft bestimmte Teile des Gewinnes der Schweizerischen Nationalbank (SNB) dem AHV-Fonds überweisen und dürfte im kommenden Jahr zur Abstimmung gelangen. Hauptargument gegen das Volksbegehren ist die gefährdete Unabhängigkeit der SNB. Die Nationalbank ist – gemäss Verfassung – keine gewinnabwerfende Goldmaschine mit Selbstbedienungscharakter, sondern produziert ausschliesslich eine stabilitätsorientierte Geldpolitik. Die Gewinne der Nationalbank auch an die AHV auszuschütten, ist ein ordnungspolitischer Fehltritt: Was geschieht wenn die SNB die erwarteten Zahlungen aus geldpolitischen Gründen einmal nicht leisten kann? Im Hinblick auf die Abstimmung über diesen Fehltritt den exakt gleichen Fehltritt mit sieben Milliarden Nationalbankgewinnen schon einmal zu machen, ist eine Torheit. Der (einstimmig!) gefällte Entscheid dürfte den Initianten eher Mut machen – und die Glaubwürdigkeit jener verringern, welche die Zielkonflikte erkennen, welche solche Fehltritte bringen – zum Davonlaufen!
28th August 2005, 02:57 pm
Seit über 20 Jahren bietet das SOS-Kinderdorf Kinderpatenschaften an. Nun wird diese erfolgreiche Form der Entwicklungshilfe von der Zewo verpönt, so dass Organisationen, die dieses Angebot weiterführen, das Gütesiegel nicht mehr erhalten. Als Ersatz weden nun “Dorfpatenschaften” angeboten. Warum ist diese Form der direkten Unterstützung besser als eine Kinderpatenschaft im bisherigen Sinn?
Zudem: Unabhängig von der Meinung zu Patenschaften hat, stellen sich auch noch folgende Fragen: Warum dauert es so lange, bis eine solche Erkenntnis gewonnen wird? Unter welchen Bedingungen kann die Gewinnung solcher Erkenntnisse beschleunigt und ein folgerichtiges Handeln gefördert werden?