Archive for the ‘Föderalismus’ Category.

Warum wir die Sozialhilfe nicht harmonisieren sollten

Die NZZ am Somnntag meldete am 22. Juni, die Kantone wollten die Sozialgilfe harmonisieren. Dieses Ansinnen ist ein neues Beispiel für die paradoxe Situation in unserem föderalistischen Land: Ausgerechnet die Kantone schaufeln das Grab des Föderalismus (Link). Warum soll die Sozialhilfe denn nicht vereinheitlicht werden?

Erstens ist Sozialhilfe immer Angelegenheit der Gemeinden. Schon kantonale Einheitsregeln verletzen den erprobten Grundsatz, dass Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung in einer Hand am besten aufgehoben sind. Direkt vor Ort, in den kleinen Räumen der Gemeinden, dort wo Sozialhilfe praktiziert ist, dort wird sie bezahlt, verantwortet und dort sind Erfolge und Misserfolge spürbar. Zentralistische Regeln heben diese Nähe auf.

Zweitens: Wenn die Kompetenzen an den Kanton oder gar den Bund abgegeben werden, geht die direkte Verantwortung der Gemeinden verloren. Es schwinden auch die Spielräume, wie sie heute – sei es zu gunsten oder zu ungunsten der Betroffenen – in den Gemeinden angewendet werden können. Dabei lässt die Gestaltungsfreiheit gerade heute individuelle Abmachungen zu. Und drittens schwindet die Innovation, die diesem System so gut täte: Neue Konzepte in der Sozialarbeit und in der Wiedereingleiderung in die Berufswelt etc. haben keinen Spielraum mehr.

Kathrin Hilber, Präsidentin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren meint, man komme auf der föderalen Schiene nicht mehr weiter. Das hat wesentlich damit zu tun, dass man bereits jetzt den Gemeinden bei der Sozialhilfe derart viele Vorschriften macht, dass die Trumpfkarte des Föderalismus – der Wettbewerb unter den Gebietskörperschaften – nicht sticht. Mit noch mehr zentralistischer Regulierung wird aus dem Gestaltungsraum und der Verantwortung der Gemeinden blosse Vollzugsarbeit. Womit die Probleme beid der Sozialhilfe nicht gelöst, sondern ganz sicher verschärft werden.

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Ordnungspolitischer Blog

Blick frei auf das Schweizer Steuergebirge

Das Steuergebirge in der Schweiz

Vielen Dank ans NZZ-Folio. Die Forderung des Tages lautet: Weg mit dem Steuergebirge und freie Sicht auf’s Mittelmeer! (Bild hergestellt mit Google Earth)

Was gegen Politikverdrossenheit hilft

Erster politischer Blog-Karneval: Logo

Im “grossen Kanton” nördlich des Rheins läuft der erste politische “Blog-Karneval” zum Thema: “Politikverdrossenheit in Deutschland. Wohin führt uns die Parteiendemokratie? Kritiken, Analysen und Utopien sind gefragt!”. Wir wollen nicht abseits stehen, sondern grundsätzlich hinschauen und einige Instrumente zeigen, die aus ordnungspolitischer Sicht Politikverdrossenheit verringern.

Unsere These: Die Politikverdrossenheit steigt, wenn die Menschen die Politik wenig beeinflussbares, nur zugunsten der Politikerinnen und Politiker selber laufendes Getriebe erfahren. Sie sinkt, wenn Politiker im eigenen Interesse gezwungen sind, das Gemeinwohl zu verfolgen und die Menschen an der Politik teilnehmen können.

Politiker sind Nutzenmaximierer
Politiker sind wie alle anderen Menschen fähig zu rechnen. Sie maximieren Ihren Nutzen – auch und gerade wenn sie ständig von Gemeinwohl reden. Das ist keine moralische Wertung, sondern eine sachliche Feststellung und an sich kein Vorwurf. Niemand braucht sich dafür zu entschuldigen, dass Selbstbezogenheit immer im Spiel ist. Politikerinnen und Politiker – zumal wenn die Politik zu ihrem Beruf geworden ist – wollen wieder gewählt werden.

Instrumente, die das Gemeinwohl garantieren
Damit nun das Gemeinwohl doch noch zum Zuge kommt, gibt es verschiedene mögliche Instrumente. Alle diese Mechanismen haben eines gemeinsam: Sie beschränken und lenken die Macht von Gewählten und der Verwaltung und richten so deren Eigennutz am Gemeinwohl aus. Das gängigste Instrument ist die Pflicht, sich regelmässig – meist alle vier Jahre – einer Wahl zu stellen. Offensichtlich genügt dieses eine Instrument aber noch nicht. Weitere Instrumente wären:

Referendumsrechte: Wenn Gesetze, Gesetzesrevisionen oder Beschlüsse (zum Beispiel Finanzierungsbeschlüsse ab einer zu bestimmenden Summe, Steuersätze, Budgets) von Parlamenten einem fakultativen oder obligatorischem Referendumsrecht unterstehen, sind Politikerinnen und Politiker gezwungen, betroffene Bürger und ihre Interessen bereits im politischen Prozess zu berücksichtigen. In der Schweiz braucht es für ein Referendum 50′000 jeweils von der Wohngemeinde beglaubigte Unterschriften von Wahlberechtigten in drei Monaten, grob umgerechnet also 600′000 Unterschriften in drei Monaten für deutsche Verhältnisse. Diese Hürde kann auch höher oder tiefer angesetzt werden. Es würde zuweit führen, die genauen Auswirkungen hier zu beleuchten. In der Praxis genügt bereits eine Drohung mit dem Referendum, falls sie von einer Organisation kommt die als fähig erachtet wird, ein solches durchzuziehen. So mischt sich die Zivilgesellschaft in die Politik ein und setzt Themen und fordert die Parteien heraus.

Initiativrechte: Ähnlich verhält es sich mit Verfassungsinitiativen, die es auf allen Stufen (Bund, Länder und Gemeinden) geben kann und überall die Politik dazu zwingen, sich eines Themas anzunehmen und dazu Stellung zu nehmen, respektive eigene Vorschläge zur Problemlösung auszuarbeiten. In der Schweiz ist die Hürde für eine solche Verfassungsinitiative auf Bundesebene recht tief mit 100′000 Unterschriften in 18 Monaten und für viele Organisationen oder Interessenkreise erreichbar. In Deutschland wären das etwa 1.2 Millionen Unterschriften. Wer diese Hürde schafft, betreibt damit kraftvolles Agenda-Setting. In der Praxis werden Initiativen nur selten angenommen. Oft erledigt aber das Parlament das Anliegen des Initiativkomitees auf andere Weise – zum Beispiel mit einer Gesetzesrevision, welche das Anliegen oder Teile davon umsetzt. Das nennt man dann einen “indirekten Gegenvorschlag”. Fazit: Auch das Initiativrecht fordert die Parteien heraus und diszipliniert sie.

Gegen Volksbefragungen wird immer wieder vorgebracht, dass diese nur in einem kleinen Land wie der Schweiz praktikabel seien. In Deutschland wären die Menschen viel zuwenig gut informiert. Erstes Argument zeugt von Unwissenheit, denn am meisten Volksabstimmungen gibt es nicht in der Schweiz, sondern im doch um einiges grösseren US-Bundesstaat Kalifornien mit fast 36 Millionen Einwohnern. das zweite Argument ist nicht nur arrogant, es verwechselt Ursache und Wirkung: Wenn es keine Volksbefragungen gibt, verwundert es logisch denkende Beobachter nicht, dass sich niemand für Politik interessiert – denn er oder sie haben ja keine Instrumente, um sich effektiv zu äussern. Das Interesse und die Sachkenntnis entstehen dort, wo Beteiligung möglich ist.

Weitere Instrumente wären:

Finanzkontrollgremien: Finanzkontrollen in Form von Rechnungshöfen, Rechnungsprüfungskomissionen etc. sind “Checks and Balances” für die Politik. Sie sind mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten, damit die Politik haushälterisch mit den Finanzen der Menschen umgeht. Insbesondere auf Stufe der Gemeinden haben sie grossen Einfluss auf die Politik. Die Forschung hat festgestellt, dass die Kompetenzfülle des Finanzkontrollorgans direkt mit der Gesundheit der Finanzen in einer Gemeinde zusammenhängt (Beispiel als PDF). Diese Gremien sind unabhängig von Exekutive und Legislative und auf Gemeindeebene meistens von der Bevölkerung gewählt. Es gibt in der Schweiz Gemeinden, die ihrer Rechnungsprüfungskomission zum Beispiel Antragsrecht an Gemeindeversammlungen und die Möglichkeit zu Stellungnahmen in den offiziellen Abstimmungserläuterungen einräumen.
Wenn die Rechnung beanstandet wird, muss das Folgen haben. Es darf nicht sein, dass ein Rechnungshof die Abnahme der Rechnung verweigert, und das keine Konsequenzen für die Exekutive hat – wie das beim EU-Rechnungshof der Fall ist. In Deutschland ist die Prüfung der Staatsrechnung auf Bundesebene nicht unabhängig und deren Durchführung ein Problem, wie Hildegard Hamm-Brücher Staatsministerin a. D. in einem lesenswerten und immer noch aktuellen Artikel schon 1963 festhielt. Ein kurzes Zitat daraus fasst zusammen worum es geht:

Die Unzulänglichkeiten, wie sie bei den Haushaltsberatungen und bei der Ausübung des Budget-Rechts offenbar werden, sind nur ein Anzeichen dafür, dass sich bei uns jenes empirische Gleichgewicht der »checks and balances« zwischen Legislative und Exekutive nicht einstellt – oder immer noch nicht eingestellt hat.

Berichtswesen: Als 1848 der moderne schweizerische Bundesstaat eingeführt wurde, erstellten die Gebiteskörperschaften erstmals umfassende und sachliche Berichte und Darstellungen der staatlichen Finanzen. Heute sind die Berichte zwar bunter und die Texte PR-gerechter, die Information über wichtige Fakten und Kennzahlen findet man hingegen kaum oder nur sehr schwer. Ein lesenswerter Vorschlag für Deutschland ist der Geschäftsbericht Deutschland AG.

Föderalismus: Die Vorteile eines echten Föderalismus - und nicht der doch ziemlich kastrierten bundesrepublikansichen Spielart davon – sind die Bürgernähe dank Subsidiaritätsprinzip und vor allem der Wettbewerb zwischen den Gebietskörperschaften um sorgfältige Finanzpolitik, tiefere Steuern und bessere Politiken. Im Wettbewerb und im Vergleich der politischen Lösungen entstehen die guten Konzepte und wirklich gemeinnützigen Politiken. Das bedingt aber, dass die föderalistischen Einheiten tatsächlich einen grossen Gestaltungsspielraum und eine grosse finanzielle Verantwortung tragen. Genau das ist in Deutschland leider nicht der Fall. Auch der schweizerische Föderalismus kann und soll noch weiter entwickelt werden, damit die Vorteile noch stärker ins Gewicht fallen (einige Vorschläge). Der Zentralismus und seine Effekte sind direkt mitverantwortlich für Politikverdrossenheit.

Weitere Instrumente sind denkbar und zu entwickeln. In diesem Zusammenhang denke ich ganz besonders an die Zweckgemeinde oder die “Einprozent-Steuer”, welche hierzulande zur Zeit besprochen werden. Es liegt mir fern, für Deutschland irgendwelche Dinge einfach übertragen zu wollen, die hier in der Schweiz funktionieren. Obige Instrumente sind jedoch vielfach und auf verschiedenen Kontinenten erprobte Mechanismen mit bekannten positiven Auswirkungen.

Ihr müsst – aber sinnvollerweise auf dem Hintergrund weltweiter Erfahrungen – eure eigenen Instrumente entwickeln, die Selbstbezogenheit und Gemeinwohl miteinander versöhnen. Dann wird sich auch das in Deutschland (und im Blog-Karneval) weit verbreitete Gefühl der “Parteien-Oligarchie” verringern, weil die Bürgerin, der Bürger wieder mehr selber an Politik und ihrer Gestaltung teilhat.

Allheilmittel Zentralisierung und deren Folgen

Wohlfahrtsverluste gem. Uni Mannheim
Die schleichende Zentralisierung öffentlicher Aufgaben schreitet voran. Eine gleiche Denkart aus der Privatwirtschaft, welche sich von Grösse und Machtkonzentration blenden lässt, wird auch auf staatlicher Seite vertreten: je zentraler, einheitlicher und sog. “einfacher” die Strukturen, umso besser die Leistung. Das Verwunderliche ist nur, dass diese Gleichung trotz widersprechenden Erfahrungen mit grossen Mitteln verteidigt wird. Warum?
Diese rein theoretische Kurzschlussüberlegung ist Ausfluss einer oberflächlichen Betrachtung der Staatsorganisation. Denken wir dieses Konzept zu Ende, dann hätten wir in der Schweiz die meisten Staatsaufgaben, die Umverteilungskomponenten beinhalten auf Bundesebene, während homogenisierte Kantone (vgl. Diskussion über “zeitgemässe Grösse von Kantonen”), die wiederum in homogenisierte Gemeinden unterteilt sind (vgl. Diskussion überMindestgrösse, optimale Gemeindegrösse, Fusionsmythos), vor allem Ausführungsfunktionen ausüben dürften. Der allfällige Rest an föderalistischen Kompetenzen wäre dann noch mit “abfedernden” Rahmengesetzen eingeengt. Sehr “einfach”, aber nicht sehr effizient und schon gar nicht effektiv.

Grundsätze
Worum geht es? Funktionierender Föderalismus ist dann wirksam bezüglich Leistungsangebot der öffentlichen Hand sowie Preis-Leistungs-Verhältnis der öffentlichen Tätigkeiten, wenn:

  • erstens Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung übereinstimmen und
  • zweitens der Kreis der Leistungsbezüger sich mit jenem der Zahlenden und der politisch darüber Entscheidenden übereinstimmt.
  • Selbstverständlich dienen diese zwei Prinzipien als Referenz und nicht als um jeden Preis zu erreichendes Konstrukt – analog zu einem Bild eines gesunden Menschen, das jedem Arzt als Referenz für seine Therapie-Vorschläge dient, ohne dass dieser es jemals wird bei allen Menschen vollständig wiederherstellen kann.
    Dies bedeutet handkehrum, dass die Abweichungen von diesen Prinzipien umso erklärungsbedürftiger, bzw. skeptischer zu beurteilen sind. Als anschauliches Beispiel dafür, was die Folgen davon sein können, ist der Föderalismus in Deutschland. Wie es hierzulande zuletzt aussehen kann, zeigt ein Blick auf die Helvetik um 1800.

    Aktuelle Ereignisse: Bildungsartikel und Steuerinitiative
    Aus dieser ordnungspolitischer Sicht sind nun folgende aktuelle Ereignisse interessant: die Annahme des Bildungsartikels und die Absicht der SP, eine Volksinitiative für den Abbau des Steuerwettbewerbs zu lancieren (in der eleganten Sprache des linken Populismus als “Volksinitiative für faire Steuern” bezeichnet):

    Beim Bildungsartikel wurde leider die grosse Trommel für ein ordnungspolitisch irelevante Frage gerührt und höchstens ein Kompetenzen-Wirrwarr im Bildungswesen geschaffen, der in einem Folgeschritt zu noch mehr zentralstaatlicher Intervention führen wird. Viel relevanter wäre hingegen die Frage nach der freien Schulwahl gewesen: Warum mutet man den Eltern nicht zu, die für ihre Kinder optimale Schule selber auswählen zu können? Ein solcher Mechanismus würde zwingend zu einer stärker an die heutigen Bedürfnisse angepasste Schulstruktur führen, inklusive der Bedürfnisse nach ausserschulischer Kinderbetreuung.

    Betreffend die SP-Initiative stellt sich die Frage, warum von den bekanntlich vielen entscheidenden Faktoren für eine Standortwahl ausgerechnet die Steuerlast “harmonisiert” werden soll. Für die Verkehrslage, das Schulangebot, die Landschaft, der Lärmpegel usw. wäre das genauso denkbar und genauso willkürlich. Bei den Steuern sind die Konsequenzen jedoch gravierender, weil damit die Rahmenbedingungen für staatliche Entscheidungsträger gesetzt werden. Wer erinnert sich noch an die Klagen eines Zürcher SP-Regierungsrates über den Steuerschnitt-Beschluss des Kantonsrates, der nun durch die Regierung auszubaden sei? Da wäre natürlich eine harmonisierte Mindestausstattung an Steuermitteln natürlich sehr willkommen…

    Fazit: Die Bestrebungen zu einer zunehmenden Zentralisierung und die damit verbundenen unvermeidlichen Folgen leben von einer gezielten Pflege von verkürzten Sichtweisen, die übrigens nicht an Parteigrenzen Halt macht…
    (Grafik: Uni Mannheim)

    SP: Durch Empörung gesteuert

    Geld
    “Döre die da?” – “Die döre da.” – “Da die da döre!”

    So witzelten wir in unserer Jugend über die Appenzeller. Dürfen die das? Sie dürfen, und sie haben es gewagt. Die Empörung ist gross und zieht unweigerlich ähnlich grossen Aktionismus hinter sich her. Die SP lanciert eine Steuerinitiative – quelle surprise!. Dabei gehe es um die “schädlichen Auswüchse” des Steuerwettbewerbs. Der Steuerwettbewerb sei nicht allen Gebietskörperschaften möglich, und führe zu einer Verringerung der Steuereinnahmen. Nationalrätin Fässler lässt sich sogar zitieren, die Steuereinnahmen, seien “aber gesamthaft definitiv geringer geworden”. Mit einer kurzen Recherche beim Bundesamt für Statistik hätte sie diese Falschaussage verhindern können. Die Steuereinnahmen des Staates (Einkommens- und Vermögenssteuern, Bund, Kantone, Gemeinden) stiegen seit 1990 um über siebzig Prozent von 45.3 Mia. auf 63.4 Mia. Franken an. [Nachtrag: Rechnen sollte man können - auch noch in seinen alten Tagen. Es sind - richtig Steve - vierzig Prozent.]

    Ich gebe es zu: Pantalone zahlt nicht gerne Steuern. Aber das ist noch lange kein Grund zu Empörung. Die SP-Initiative ist ein geradezu exemplarisches Beispiel, dass eine politische Idee aus der Empörung geboren und von Absichten geleitet ist – ohne sich um die Folgen zu kümmern. Das nennt man unsorgfältige Politik zur persönlichen populistischen Profilierung ohne Rückspiegel.

    Die Medienmitteilung der SP (PDF)verschweigt geflissentlich, was denn diese “schädlichen Auswüchse” seien. Ich zeige das gerne auf, nenne es aber sachlicher “Folgen” und vermeide den voreiligen Schluss, diese seien schädlich. Also: Steuerwettbewerb führt…

  • zu verschiedenen Profilen in verschiedenen Kantonen. Es gibt Kantone mit bester Infrastruktur, Bildungswesen, Kultur etc. aber dementsprechend höheren Steuern. Wer also diese Vorteile geniessen will, muss es auch bezahlen. Wer aber vernab von diesen Vorteilen leben will, der hat tiefere Steuern. Steuerflucht ist nichts Anderes als eine Abstimmung mit den Füssen, weil andere Mechanismen versagen.
  • zu einem Regelmechanismus gegen zu hohe Ausgaben. Steuerwettbewerb ist der einzige einnahmenseitige Wettbewerb der Gebietskörperschaften, und darum unabdingbar als Regulativ, damit die Ausgaben nicht aus dem Ruder laufen.
  • zu höheren – und nicht wie oft behauptet wird tieferen – Steuereinnahmen. So geschehen im Kanton Schwyz, und in den ersten Tendenzen auch im Kanton Obwalden, weil Menschen in diesen Kanton ziehen.
  • zur Streichung von Staatsaufgaben, die nicht nachgefragt werden. Die Kritiker haben recht: Staatsaufgaben sind durch den Steuerwettbewerb tangiert, werden überprüft und durchleuchtet. Einiges kann auch tatsächlich weggelassen werden. Neben Gesetzen – die die Schweiz nicht braucht – handelt es sich auch um Dutzende von Beratungsstellen, Kommissionen, Studien, Statistiken, Aktionstagen, Erziehungskampagnen, defizitären Hallenbädern, Staatsvereinen und Fachstellen – um nur aufzuzählen, was mir gerade so in den Sinn kommt.
  • zur Sicherung und effizienter Erbringung jener Aufgaben, die wirklich notwendig sind. Es gibt keinen sachlichen Grund anzunehmen, dass eines Tages die wirklichen und dringenden Aufgaben des Staates wegespart werden, denn dann setzte wiederum ein Wettbewerb ein. Die Kunst der im Steuerwettbewerb stehenden Gebietskörperschaft besteht darin, die richtigen Leistungen, also jene die nachgefragt werden, möglichst effizient zu erbringen. Wer das gut kann, wird in ausgabenseitigen Wettbewerben ebenso gut abschneiden wie im einnahmenseitigen Wettbewerb tiefe Steuern anbieten können.
  • Die Folgen der Empörungsinitiative der SP sehen anders aus. Mittels Verfassung werden Menschen dazu verpflichtet, Dinge zu finanzieren, die sie weder gewollt haben, noch konsumieren können, noch in irgend einer anderen Art beeinflussen dürfen. Daraus resultieren nicht faire Steuern, sondern höhere Steuern für alle, und mehr Privilegien für Wenige – die vom verminderten Effizienzdruck in der Verwaltung profitieren – bekanntlich genau die Klientel der Sozialdemokraten. Wen wundert’s?

    Degressive Steuern: Appenzell nutzt Föderalismus

    Appenzell
    Der Kanton Appenzell Ausserrhoden geht mittels Volksabstimmung zu einem degressiven Steuersystem über. Das bedeutet, dass sehr reiche Steuerzahlende zwar noch in absoluten Franken mehr Steuern bezahlen, aber prozentual nicht mehr einen höheren Steuersatz zu entrichten haben. Soviel die sachliche Nachricht. Daraus machen unsere Kollegen von ignoranz.ch (manchmal scheint mir, der Name sei auch Programm) “Auch Appenzell greift den Föderalismus frontal an”. Leider gehen sie im Artikel inhaltlich nicht weiter auf ihre Behauptung im Titel ein. Ich kann mir schon vorstellen weshalb: Es wäre ja wohl einigermassen schwierig, einem Kanton der gerade von seinem föderalistischen Recht die Steuererhebung und die Steuersätze zu bestimmen demokratisch Gebrauch macht, nachzuweisen, dass er damit den Föderalimus angreife. Von der zweiten unbegründeten Behauptung, der Entscheid verstosse gegen die Steuergerechtigkeit bleibt ebenso wenig: Die Verfassung schreibt nämlich kein progressives Steuersystem vor, was angesichts den folgenschweren Nachteilen auch nicht richtig wäre.

    Wettbewerb um Politikinhalte
    Zurück zum Hauptkritikpunkt am heutigen Urnenentscheid der Appenzeller: Es ist gerade eine Stärke unseres Föderalismus, dass er den Wettbewerb zwischen Gebietskörperschaften erlaubt. Warum? Da entstehen verschiedenste Wettbewerbe – längst nicht nur um tiefe Steuern oder gute Infrastrukturen (die sich als ausgaben- bzw. einnahmenseitige Wettbewerbe gegenseitig regulieren, wie bereits ausgeführt). Ganz besonders wichtig ist auch der Wettbewerb um gute politische Ideen und ihre Umsetzung. Mittels gebietskörperschaftlichem Wettbewerb entsteht ein “Best-practice”-Programm wie es niemand sonst hinkriegen könnte. Ein Beispiel gefällig? In der Gemeinde Emmen zeigte die – von der Stadtzürcher Sozialvorsteherin verhöhnte – Anstellung eines unspektakulär arbeitenden Sozialinspektors positive Resultate. Nun hat die Stadt Zürich (mit dem Segen des SP-Präsidenten und im rotgrünen Stadtrat) beschlossen, genau das einzuführen, was ein Jahr zuvor als populistische Scheinlösung bezeichnet wurde.

    [Update, 22.Mai, 1110 Uhr: Die Einsicht hat sich durchgesetzt: Der Artikel heisst nun "Auch Appenzell mit unfairen Steuern", leider noch immer ohne sachliche Begründung, was denn am Entscheid unfair sein soll.]

    Kassensturz stürzt sich ins Thema Steuerwettbewerb

    Nun hat sich auch noch der Kassensturz zum Thema Steuerwettbewerb gemeldet. Im Auftrag der Sendung hat das bekannte Büro BASS (unter Insidern “Büro für auftragsorientierte Sozialstudien” genannt). Nachgerechnet, wer wieviel Steuern bezahlt und das mit 1994 verglichen. Grundlegende Gedanken zum Thema Steuerwettbewerb – wie sie auch wir schon behandelt haben – fehlen im Beitrag gänzlich. Die These steht von vorneherein fest: Wenn es zwischen 1994 und 2004 zu einer steuerlichen Entlastung der reichsten dreissig Prozent Bürgerinnen und Bürger gekommen ist, so ist das ungerecht. Punkt. Dass gerade die Steuerprogression dazu führt, dass Steuersenkungen nicht alle gleich spüren, bleibt ungesagt. “Service public” mutiert zum “Service poubelle”.

    Steuerwettbewerb: Warum er sinnvoll ist

    Heute vermeldet die NZZ im Hinblick auf die Sitzung der kantonalen Finanzdirektoren vom 20. Januar, dass sich nach grossflächiger Empörung über die “degressiven Obwaldner” wieder allenthalben sachliches Nachdenken und nüchterne Analyse breit macht. Ideen wie Steuerharmonisierung oder einen “Ehrenkodex” sind vom Tisch. Traktandiert ist eine Aussprache, die – so darf man annehmen – die weitere sachliche Auseinandersetzung eher begünstigen wird. Nun aber zur Sache: Warum ist Steuerwettbewerb grundlegend richtig und nützlich?

    Steuer- und Strukturwettbewerb regulieren sich
    Wenn es um die Festlegung von Steuern geht, betonen Politiker reihum, Steuern seien nicht das einzige Kriterium für die Wahl des Wohnorts. Wer entsprechende Studien kennt, oder schlicht eigene Wohnortsentscheide betrachtet, stimmt dem zu. Damit ist aber auch gesagt, dass es zwischen Gemeinden und Kantonen nicht nur einen Steuerwettbewerb auf der Einnahmenseite des Staates, sondern auch mehrere ausgabenseitige Wettbewerbe um Infrastruktur, Kultur, Bildungsangebote und andere Dinge mehr gibt. In einer Gebietskörperschaft regulieren sich einnahmenseitiger und ausgabenseitiger Wettbewerb. Politik im Sinne von Ausgeben und einnehmen von Geld ist so verstanden ein ganzheitliches Tun. Das eigentliche Ziel ist es, möglichst effizient Infrastruktur anzubieten, welche die Bürgerinnen und Bürger interessant finden und als Teil Ihrer Lebensqualität schätzen.

    Vielfalt der Gemeinden und Kantone
    So entsteht eine Vielfalt von verschieden positionierten Gemeinden und Kantonen. Das ist gut so, weil Menschen verschieden und ihre Bedürfnisse wechselnd sind. Obwalden bietet nun mal weniger Kultur und weniger Hallenbäder als die Stadt Zürich. Obwalden setzt mit seinem neuen Steuersystem einen Anreiz trotzdem seinen Wohnsitz nach Alpnach zu verlegen oder dort zu bleiben. Umgekehrt kann die Stadt Zürich sicherlich höhere Steuern verlangen als Alpnach, weil der Ort als Wirtschaftszentrum mit einem Infrastruktur-, Kultur- und Freizeitangebot aufwartet, das für viele Menschen zur Lebensqualität gehört.

    Föderalismus: Das Dilemma der Kantonsregierungen

    Am letzten Freitag wurde der Schwyzer Regierungsrat Lorenz Bösch zum neuen Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) gewählt. Seit dem erfolgreichen Kantonsreferendum gegen das Steuerpaket geistert eine “Wir sind stark”-Philosophie durch die Kantonsregierungen, deren Dilemma noch zu wenige Beobachter festgestellt haben. Der Schwung ist so gross, dass die Kantone dereinst an bester Lage beim Bundeshaus ein eigenes “Haus der Kantone” beziehen wollen.

    Den Föderalismus verspielen?
    Der Föderalismus macht nicht nur Sinn, weil er ein lebendiges Subsidiaritätsprinzip und damit politische Regelungen ermöglicht, welche auf örtliche Gegebenheiten Rücksicht nehmen. Föderalismus ermöglicht nicht nur Bürgernähe von Politik und Verwaltung und fördert damit die Identifikation mit dem Gemeinwesen. Er bewahrt nicht nur vor Zentralismus und der damit verbundenen Gleichmacherei.

    Föderalismus dient auch – und ordnungspolitisch betrachtet ganz wesentlich – einem Wettbewerb unter den Kantonen um die bestmögliche Lösung für ein politisches Problem. Er ermöglicht die Erprobung von besseren Regelungen. Dieser Vorteil und Spielraum wird geopfert, wenn sich die Kantone nicht mehr mit ihrer eigentlichen Aufgabe beschäftigen und Politiken für ihre Aufgaben entwerfen, sondern bloss unter ihresgleichen ausgehandelte Kantonskompromisse umsetzen. Das führt zu fragwürdigen Statements wie jenem von Regierungsrat Werner Luginbühl an einer Veranstaltung der Schweizerischen Public-Affairs Gesellschaft (SPAG), Ziel der KdK seien einheitliche und koordinierte Regelungen der Kantone, um den Föderalismus zu stärken (Bilder der Veranstaltung – Luginbühl ist auf dem Podium ganz rechts zu sehen).

    Interessenvertretung der Kantone ist richtig und wichtig, aber erst, wenn Klarheit darüber besteht, dass Föderalismus mehr ist als behördlichen Kantönligeist mit Hang zu horizontaler Absprache. Eine wie auch immer geartete “Einheitlichkeit” kann nicht Ziel der KdK sein, auch wenn dies wohl die natürliche Forderung der von ihr selbst eingerichteten Strukturen sein dürfte. Sollte der Zentralismus ausgerechnet durch die Hintertür bei der Konferenz der Kantonsregierungen wieder auf die politische Bühne treten und die erwähnten Vorteile eines föderalistischen Staatswesens zunichte machen? Das Beispiel der Geschichte des Deutschen Föderalismus nach dem Zweiten Weltkrieg sollte hellhörig machen…

    Steuern harmonisieren? – eine grundsätzliche Überlegung

    Eine an sich einleuchtende Idee wird der Realität nicht gerecht: Jeder soll gleich viel Steuern bezahlen egal in welchem Kanton oder Gemeinde – natürlich abgestuft nach Einkommen, da die “Reichen” mehr zur Finanzieurng öffentlicher Aufgaben beitragen sollen als die “Armen”. Wann macht eine solche Einheitlichkeit Sinn? Eigentlich dann, wenn überall die Leistungen des Staates gleich sind, ja sogar wenn die Lebensverhältnisse, die Landschaft und nicht zuletzt die Menschen harmonisiert sind – “So weit die Idee oder eher das Ideal. Die Wirklichkeit freilich sah immer anders aus.”, in Anlehnung an den Tagesanzeiger vom 14.12.05 (S. 33) sei an dieser Stelle an die Bedeutung des Bezugs zur Realität erinnert: wie die Gesellschaft funktioniert, was die Menschen für Bedürfnisse haben und wie die Firmen auf Rahmenbedingungen reagieren.

    Die Gesellschaft: Ein Vielzahl von Tauschhandlungen dominieren unser Leben, sei es im Kauf von Konsumgütern (z.B. Kauf von Lebensmittteln), im Bezug von Dienstleistungen (z.B. Besuch beim Frisör), in Entscheiden über Investitionen (z.B. Bau eines Hauses). Immer wieder ist man mit der Knappheit von Ressourcen konfrontiert (z.B. Boden), es variieren dauernd die Preise und sonstige Konditionen (z.B. Benzinpreis) und Impulse wegen technologischen Neuerungen verändern die Handlungsmöglichkeiten (z.B. Informationstechnologie). Begleitet werden alle diese Transaktionen durch Suchprozesse, mit dem Ziel, die bessere Lösung zu finden (z.B. beim Abschluss eines Versicherungsvertrages), den richtigen Weg zu erkunden (z.B. für die Weiterbildung) oder auf den aktuellsten Stand zu sein (z.B. in der Kommunikationsausrüstung). Spätestens seit den Reformen in den öffentlichen Verwaltungen in den 1990er Jahren ist auch der öffentliche Sektor dynamischer geworden – und in dieser pulsierenden Gesellschaft will man einen willkürlich ausgewählten Teilaspekt harmonisieren? Lohnt sich dieser schönheitschirurgische Eingriff? Und entspricht er unserer Realität?

    Die Bedürfnisse der Menschen: Solange die Vorstellungen über Kleidung, Ferienart, berufliche Tätigkeit, Essensgewohnheiten, Lebensformen, Weltanschaung und viele andere Aspekte des menschlichen Lebens individuell variieren, ist nicht davon auszugehen, dass die Erwartungen bezüglich staatlicher Leistungen uniform sind. Warum soll die eine Gemeinde keine Dreifach-Turnhalle erhalten und die andere nicht auf Salzdienst im Winter verzichten können? Wenn eine ein-wöchentliche Kehrrichtabfuhr ausreicht und Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung am späteren Abend genügen, warum soll man gleichviel Steuern bezahlen, wie bei einer dreifach-wöchentlichen Tour und bei vollen Bürozeiten? Es ist spätestens seit den 1789 langsam neu gewonnenen Entfaltungsmöglichkeiten der Menschen an die Zeit, von einem Bild eines einheitlichen Massenmenschen abzukommen, das einer Steuerharmonisierung letztlich zugrunde liegt.

    Firmen und Rahmenbedingungen: Für Investitionsentscheide ist die Steuerbelastung lediglich ein Standortfaktor. Wird dieser vereinheitlicht, ändert dies nichts an der Kriterienliste der Evaluation, ausser das die Gefahr besteht, dass sich das Verhältnis zwischen Steuerlast und Leistungen der öffentlichen Hand, wozu auch die Rahmenbedingungen gehören, verschlechtert. Was will man da mit einer Steuerharmonisierung gewinnen?

    Fazit: Steuerharmonisierung vereinheitlicht einen Teilaspekt der Gesellschaft, des individuellen Umfelds und der Standortwahl und entspricht deshalb eher einem willkürlichen ästhetischen Eingriff in einem komplexen System ohne klaren, nachvollziehbaren Zweck.

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