Archive for the ‘Oeffentliche Verwaltung’ Category.

Vorschriften, die die Schweiz nicht braucht (18)


Da gibt es ein kleines Dorf im Kanton Bern mit 233 Einwohnern, das zur Verkehrsberuhigung im ganzen Dorf Tempo vierzig einführen will – per Volksentscheid an der Gemeindeversammlung (nota bene!), wie das in kleinen politischen Räumen halt noch möglich ist.
Nun gibt es aber ein Problem: Da die Aufschrift “generell” nur bei 50er Tafeln vorgesehen ist, muss das kleine Dorf mit (gefühlten) vier Strassen zwanzig (!) 40er Tafeln aufstellen. Kostenpunkt – inklusive einem natürlich unabdingbaren Verkehrsgutachten: Fr. 16’300.- für den Kanton und Fr. 18’500.- für die Gemeinde (Quelle: PDF).

Wäre es nicht viel besser – einfach einmal laut gedacht – die Finanzen von Kanton und Gemeinde zu schonen und:

  • mit befreundeten Politikern bei Kanton und Bund auf eine Änderung der Signalisationsverordnung hinzuwirken
  • Bundesrat Moritz Leuenberger um eine Stellungnahme zum offensichtlichen Verordnungsblödsinn und einem Besuch im kleinen Dorf einzuladen?
  • und bis dahin nur die vier Zugangsstrassen mit 40 zu markieren und darunter/daneben die Schule für sehr viel weniger Geld ein dickes, grosses GENERELL-Schild gestalten und aufstellen zu lassen?

IV-Revision: Behinderte gegen Hilfsmittelmonopole


Handbike
Wir haben bereits vor einem Jahr über die Pläne des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) berichtet, die Hilfsmittel der IV staatlich einzukaufen und über ein staatliches Logistikzentrum zu vertreiben (Link). Das Vorhaben wurde dann vom Bundesverwaltungsgericht gestoppt – da es ohne jede Rechtsgrundlage war (Link, es lebe die Bananenrepublik, in dem der Staat einfach einmal so verstaatlichen kann!). Jetzt versucht man es rechtsstaatlich korrekt mit einer Gesetzesrevision.

Nun hat man offenbar auch bei den Organisationen der Menschen mit Behinderten gemerkt, was das Vorhaben des BSV bedeutet. Die Behinderten wehren sich gegen die Installation eines Hilfsmittelmonopols und fordern als Alternative eine marktwirtschaftliche Lösung, welche auf den individuellen Kaufentscheidungen der Betroffenen beruht – den einzigen Experten in Sachen Hilfsmittel und Behinderung. Wettebwerb funktioniert nur, wenn er frei von den Vertragsparteien gelebt wird – ein Schreibtischtäter in einem Bundesamt kann die individuellen Präferenzen der Betroffenen nie abbilden. Ein Hilfsmittelmonopol (genauso wie ein Kartell) geht immer zu Lasten der Kunden, hier den Behinderten, früher oder später auch zuLasten der Kostenträger, hier der IV.

Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben Schweiz lanciert eine Petition mit der klaren Forderung, auf das Hilfsmittelmonopol zu verzichten. Die Petitionäre fordern:

Betroffene Stärken statt staatlich bevormunden!

Unterschreiben Sie die Petition. Helfen Sie mit, den ordnungspolitisch falschen Eingriff abzuwehren (Link zur Petition). Weiterer Beitrag siehe hier: Link zu Peter Wehrlis Blog. (Foto: Querschnitt @ pixelio)

Münsingen: Wie der Staat Unternehmer ausbremst


Salat in einem Gemüsefeld
Da hat ein Gemüsebauer zwischen Münsingen und Tägertschi 1999 eine Idee. Dort wo täglich hunderte von Pendlern durchfahren, genau dort will er seine frischen Gemüse feilbieten – kurz bevor die Pendler ins Münsinger Verkehrschaos eintauchen, für das die Gemeindeverwaltung seit Dezennien keine Lösung hat.

Der Bauer informiert die Gemeinde über das, was er aufstellt, vor allem fahrbare Verkaufsstände und Zelte. Mit den Jahren und dem offensichtlichen Kundenbedürfnis wächst der dauernde Marktstand. Die Gemeinde ist immer im Bild was geht. Aber nun – nach zehn Jahren Duldung – soll das vorbei sein, da nicht zonenkonform. Eine Umzonung des Geländes sei entweder nicht möglich, oder nicht vorgesehen. Beides ist Schwachsinn – wenn sich eine Gemeinde für etwas einsetzt, dann gibt es Lösungen. Aber wenn die Baudirektion von Münsingen schon das Verkehrschaos nicht zu lösen im Stande ist, kann man wenigstens einen erfolgreichen Unternehmer mit 20 Angestellten drangsalieren.

Fazit: Da hat ein Unternehmer, der sein eigenes Geld riskiert um andere Menschen bei sich anzustellen und zu entlöhnen eine gute Idee, die Schreibtsichtäter ohne unternehmerische Verantwortung dulden das zehn Jahre lang, bis sie (aus Langeweile?) finden, nun sei fertig mit nachfragegerechtem Angebot. Im Münsingen ist man überzeugt, die Grossverteiler Migros und Coop mit ihren nach Nichts schmeckenden und rasch fauelnden Gemüsen stünden hinter dem Vorgehen. Ist da eine Gemeindeverwaltung eingeknickt? Innert Kürze sind 1300 Unterschriften zusammengekommen – und in Münsingen sind bald Gemeindewahlen – Zeit ein paar staatsgläubige Leute auszuwechseln. Mir kommt wieder mal der gute alte Alexis de Tocqueville in den Sinn. (Link zum Artikel, Foto: Peter von Bechen @ pixelio)

Sozialhilfe: Wenn der Kondukteur kommt…


Früher wurden die Mitarbeitenden der Berner Sozialhilfe kaum bedroht. Wer bedroht denn schon seinen Geldgeber. Das hat sich geändert, seit man genauer hinschaut (Link):

«Für einige Sozialhilfebezüger war das, wie wenn im Tram plötzlich ein Kondukteur kommt», sagt Sozialarbeiterin Judith Schweiss. «Sie reagierten aggressiv.»

Da fuhr das Tram also Jahrzehnte ohne Kondukteur. Nun fährt er mit und die Arbeit macht keinen Spass mehr, die Lust am Job vergehe. Was sagt uns das? Sind nun die aggressiven Sozialhilfebezüger alles Schwarzfahrer oder die Mitarbeitenden der Sozialhilfe Gratis-öV-Billetverteiler? Bern wäre nicht Bern, wenn diese Diskussion noch lange weiterginge.

Konjunkturpaket setzt falsche Anreize


Wunderbarer Strand in Neuseeland: Hier auf Staatskosten Sprachen lernen?
Die Krise ist immer noch da. Ganz dringend werden dabei Massnahmen für stellenlose Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger gefordert. Der Ständerat hat gestern zugestimmt (Link). Anfang August hat der Bundesrat das dritte Paket an Stabilisierungsmassnahmen geschnürt und als Botschaft ans Parlament geschickt. Wer genau hinschaut merkt die grossen Bemühungen irgendwen noch mit irgendwelchen Millionen zu beglücken. Beispiel gefällig? Für insgesamt 40 Mio. Franken sollen mindestens 8’000 Lehrlinge ohne Stelle eine Weiterbildung von maximal 12 Monaten machen können. Die Mitnahmeeffekte sollen so gering wie möglich gehalten werden (Tönt sehr schön. Bei dieser Übungsanlage heisst “gering wie möglich” wohl ca. 90 Prozent, Link zur Botschaft als PDF).

Finanziert der Staat Sprachkurse im Ausland?
Noch viel wichtiger ist die Frage: Wie wird man nun das Geld konkret los? Das entsprechende Faktenblatt (Link zum PDF) geht leider auf die tatsächliche Verwendung der 40 Mio. Franken genauso wenig ein wie die Botschaft selber. Dem Vernehmen nach soll es sich unter anderem um Sprachkurse handeln – egal ob in der Schweiz oder im Ausland. Klar ist die Wirkung dieses Anreizes: Wenn mir als stellenloser Lehrabgänger nachher eine Weiterbildung finanziert wird, habe ich doch keinen Grund mehr, aktiv eine Stelle zu suchen. Im Gegenteil ich verzichte doch lieber auf die mir angebotene Stelle, um dann in Neuseeland einen vom Bund bezahlten Sprachurlaub zu geniessen. Die 40 Mio werden nicht nur von Mitnahmeeffekten weggefressen, sondern setzen sogar einen fatalen falschen Anreiz: Zu mehr jugendlichen Arbeitslosen. (Foto: Ultram @ pixelio.de)

Zertifizierung von Weiterbildung ist keine Staatsaufgabe


Reiter Seminar - Weiterbildung ist Privatsache

Da bringt der Schweizerische Verbands für Weiterbildung (SVEB) 150 Organisationen hinter sich, um zu fordern, was er eigentlich als Dachverband selber machen sollte: Transparenz in den Weiterbildungsmarkt bringen (Link). Schauen wir uns das genauer an: Märkte haben eine Tendenz, unübersichtlich zu sein. Das ist die Kehrseite von innovativen Märkten, die Neues entwickeln und immer anders versuchen, Kundenbedürfnisse abzudecken. Für die Konsumenten braucht es Vergleichbarkeit und Transparenz, das ist nicht falsch. Von der Zertifizierung profitiert zuallererst der Anbieter: Die unabhängige Prüfung mit Kriterien schafft Vertrauen und ist so ein wichtiges Instrument im Marketing. Nun, wer von einer Leistung profitiert, soll sie auch bezahlen. Auch in diesem Fall gilt das Aequivalenzprinzip. Zertifikate garantieren, dass andere geprüft haben, was man kauft. Davon profitiert (hoffentlich) auch der Kunde – und er bezahlt den richtigen Preis dafür, wenn er sich für ein Bildungsangebot entscheidet.

Zertifizierung und Vergleichbarkeit nützen Anbietern und Kunden von Weiterbildung. Es ist nicht einzusehen, weshalb der Staat – also unbeteiligte Dritte mit ihren Steuern – etwas finanzieren sollen, von dem sie nichts haben. Wenn der SVEB beeindruckende 150 Institutionen und Organisationen der Weiterbildung hinter sich schart, sollte es ein Leichtes sein, kostengünstig eine unabhängige Zertifizierung mit transparenten Kriterien aufzustellen. Oder ist gar die Schlaumeierei geplant, dass der private Verband den Staat zur Finanzierung auffordert, um sich dann einen entsprechenden Leistungsauftrag für die Zertifizierung geben zu lassen? Honi soit qui mal y pense… (Foto: RainerSturm @ pixelio)

Glace verkaufen verboten – der Staat bremst Ideen aus


Glacewagen - in Bern verboten

Es ist heiss. Sehr heiss. Da hat einer eine clevere Idee und will daraus ein Geschäft machen, eine Existenz gründen und auf eigenes Risiko Kundenbedürfnisse befriedigen. Und dann kommt da eine Stadtverwaltung – alles Leute ohne unternehmerisches Risiko – daher und verbietet ihm das – mit angesichts der jeden Tag sichtbaren Realität in Berns Gassen nun wirklich hanebüchenen Gründen (Link zu Zeitungsbericht).

Unterstützt Lukas Harder mit einem Link und einem Argument: Glacemaa.ch

Mir kommt dabei unweigerlich Alexis de Tocqueville in den Sinn, der vor mehr als 170 Jahren (!) schrieb:

“Ich behaupte, daß die öffentliche Verwaltung in sämtlichen Ländern Europas nicht nur stärker zentralisiert ist als früher, sondern sich auch inquisitorischer um die Einzelheiten des staatlichen Lebens kümmert; allenthalben dringt sie weiter als früher in das Privatleben vor; immer mehr, immer unbedeutendere Vorgänge regelt sie auf ihre Weise, und sie breitet sich mit jedem Tag mehr aus, neben dem Einzelnen, um ihn herum und über ihm, um ihm beizustehen, ihn zu beraten und zu vergewaltigen.”

Und weiter:

So breitet der Souverän, nachdem er jeden Einzelnen der Reihe nach in seine gewaltigen Hände genommen und nach Belieben umgestaltet hat, seine Arme über die Gesellschaft als Ganzes; er bedeckt ihre Oberfläche mit einem Netz kleiner, verwickelter, enger und einheitlicher Regeln…; er bricht den Willen nicht, sondern er schwächt, beugt und leitet ihn; er zwingt selten zum Handeln, steht vielmehr ständig dem Handeln im Wege; er zerstört nicht, er hindert die Entstehung; er tyrannisiert nicht, er belästigt, bedrängt, entkräftet, schwächt, verdummt und bringt jede Nation schließlich dahin, daß sie nur noch eine Herde furchtsamer und geschäftiger Tiere ist, deren Hirte die Regierung.

Wagen wir den Aufstand der Schafe? Weitere hervorragende Zitate: Mehr Freiheit. (Foto: Filou264 @ pixelio)

Wie der Staat die Kinderbetreuung sabotiert


kinderspielplatz
Der Bund subventioniert mit einer sogenannten “Anschubfinanzierung” Krippenplätze, die sowieso entstehen würden. Gleichzeitig schickt er nun eine Revision der Pflegekinderverordnung in die Vernehmlassung (Link), welche neue zusätzliche Hürden aufbaut. Damit sabotiert er seine eigene Förderpolitik.

In Zukunft brauchen Tagesmüsster nicht mehr nur das Vertrauen der Eltern, sondern ganz besonders und vor allem Anderen eine kantonale Bewilligung. Begründet wird das – wie in allen Fällen von Wiedereinführung der mittelalterlichen Zunftwirtschaft – durch Qualitätsstandards, die der Staat als Wächter über alles Gute und Bevormunder der Massen garantieren müsse. Aus ordnungspolitischer Sicht ist klar:

  • Der Staat kann das nicht. Der Aufwand diese Qualitätsstandards tatsächlich zu garantieren ist horrend. Möglich ist einzig eine Alibiübung. Und genau in diese Richtung geht es mit den geforderten Einführungskursen und Ausbildungsvorgaben. Beides ist gut gemeint, schützt aber nicht vor schlechter Betreuung.
  • Der Staat soll das nicht (1). Diese Alibiübung hat mehrere Nachteile. Erstens tut der Staat so, als würde die Regulierung die Eltern von ihrer ureigenen und andauernden Verantwortung für die Kinderbetreuung entlasten (man könnte auch bevormunden sagen). Gerade das ist gefährlich. Es wird Eltern geben, die ihre eigene Verantwortung nicht mehr so wahrnehmen, wie sie es sollten.
  • Der Staat soll das nicht (2). Zweitens entstehen bei der Tagesmutter (und beim Staat) Kosten, welche die Betreuung verteuern. Damit arbeitet der Staat gegen die eigene Förderpolitik.
  • Der Staat soll das nicht (3). Drittens verknappen derartige Regeln das Angebot generell und treiben den Preis nach oben – zu ungunsten jener Menschen, die eine familienexterne Kinderbetreuung unbedingt benötigen. Die zusätzliche Regulierung führt zu einer ineffizienten Verteilung des Angebotes.

Qualitätssicherung bei der Kinderbetreuung ist ein klassischer Fall, der statt mit zusätzlicher Regulierung durch private Qualitätsstandards geregelt und für die Eltern transparent gemacht werden könnte. So würden die Eltern nicht bevormundet, sondern gestärkt, ihre Verantwortung unterstrichen statt scheinbar geschmälert und zusätzliche Kosten beim Staat (kantonale Fachstellen) vermieden. Wer mehr Kinderbetreuung will, müsste sich für weniger Regulierung einsetzen. (Foto: marctwo @ pixelio)

Ende der Zechprellerei auf Kosten der nächsten Generation


Beat Waber (NZZ) bringt es heute – angesichts der in der letzten Hochkonjunktur bereits verpassten Sanierung der Arbeitslosenversicherung – auf den Punkt (Link zum Kommentar):

Denn sollten sich die vergangenen Versäumnisse in der nächsten Hochkonjunktur wiederholen, würden uns spätere Generationen zu Recht Zechprellerei auf ihre Kosten vorwerfen.

Ähnliches könnte – oder vielmehr müsste – man über weitere Sozialwerke sagen.

Privatisiert die Invalidenversicherung!


krawatteschlips
Manchmal muss man jemandem auf den Schlips treten. Also: Die Invalidenversicherung ist ein gutes Beispiel für eine staatliche Einheitskasse und warum dies nicht funktionieren kann. Niemand im die IV verwaltenden Beamtenapparat hat ein Interesse an effizienten Leistungen und Sparanreizen, denn ausgegeben wird nicht das eigene Geld, sondern via Lohnabzüge automatisch von uns eingezogene Beiträge. Die Versicherten haben keine Alternative. Es gibt keine Konkurrenz. Die Folge: Jahrelange Misswirtschaft, 12 Milliarden Franken Schulden und jedes Jahr ein zusätzliches Defizit von 1.5 Milliarden. Hinzu kommen tausende von sogenannt “wohlerworbenen Rechten”, welche bis in alle Ewigkeit finanzielle Ansprüche begründen sollen. Nun wird die Allgemeinheit mittels Mehrwertsteuererhöhung zur Kasse gebeten – am 27. September 2009 stimmen wir darüber ab.

Statt neue Finanzierungsquellen braucht es eine grundlegende Neukonzeption einer Versicherung gegen Schädigungen der Erwerbsgesundheit (das und nichts anderes ist die IV eigentlich). Dabei ist zuerst zu klären, ob es überhaupt nötig ist, dass der Staat selber eine Invalidenversicherung betreibt und organisiert. Es gibt auf den ersten Blick keinen Grund, dass dies nicht durch private Versicherungen betrieben werden könnte. Es ist Mode, über die Krankenkassen herzuziehen, aber dieses System funktioniert zumindest an dieser Ecke klar besser und effizienter als die IV. Auch hinsichtlich der Erwerbsgesundheit sollen sich konkurrenzierende Versicherungsmodelle den Bedürfnissen der Kunden anpassen können – und damit diese besser befriedigen. (Foto: doro52 @ pixelio)

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