Archive for the ‘Primärer Sektor’ Category.

Der Nutzenmaximierer kooperiert auf dem Markt


Hier wird frei kooperiert und Nutzen maximiert

Wer behauptet der homo oeconomicus sei bloss ein rationaler Nutzenmaximierer, der kritisiert ein veraltetes Konzept. Kein ernsthafter Ökonom sagt oder versteht das heute noch so. Von den Moralisten wird diese Vereinfachung aber verwendet, um das Kind mit dem Bade auszuschütten und irgend ein in ihren Augen wünschbares aber realitätsfernes Menschenbild zu konstruieren, welches meistens darauf hinausläuft, dass der Mensch entweder per se guter Altruist ist oder mit Zwang dazu erzogen werden muss.

Der rationale Nutzenmaximierer ist eine Illusion oder höchstens noch eine theoretische Grundannahme für ein Szenario. Das ändert aber nichts daran, dass der Nutzenmaximierer als Menschenbild daneben liegen würde. Es gibt eben auch emotionalen Nutzen und unsre ständigen Entscheidungen sind keinesfalls nur rational, aber eben doch auf den Nutzen ausgelegt. Darum ist es so, wie Thomas Straubhaar in der heutigen NZZ (S. 29) schreibt, dass «der wahre Egoist im eigenen Interesse kooperiert».

Und wo tut er das? Vor allem und ständig auf irgend einem Markt, dem Ort der Kooperation, der ständigen Entscheidungen für oder gegen irgendwelche Güter und damit für oder gegen angebotene Verträge. Denn die frei abgeschlossenen Verträge sind reinste Kooperation, der Markt der Kooperationsmechanismus. Warum? Nur wenn der Verkäufer die Wünsche eines Käufers wirklich befriedigt und das auch noch zu einem möglichst tiefen Preis schafft, dann klappt es mit der Kooperation, also mit dem Vertragsabschluss. Gleichzeitig entdeckt der Markt, was die Menschen wirklich wollen und via Preis wie knapp ein Gut ist. Und dieser Knapppheitspreis sorg sofort auch für die Kooperation zwischen den Anbietern: Bei Überfluss steigen Anbieter aus, bei einem Engpass steigen Anbieter ein.

Nur ein kleines Beispiel: Jeden Morgen gehe ich an der Kioskauslage vorbei und entscheide mich gegen den Kauf verschiedenster Zeitungen, weil die mein Bedürfnis nach Information nicht abdecken. Der Markt ist also purer kooperativer Altruismus, durchgeführt von rationalen und emotionalen Nutzenmaximierern.

(Foto: Claus Bünnagel @ pixelio)

Stoppt Ausgrenzung – vor allem für Waren und Dienstleistungen


Unser Beitrag zum heutigen nationalen Flüchtlingstag ist so simpel wie klar. Das Motto “Stoppt die Ausgrenzung”, können wir vollkommen unterstützen. Vor allem für Waren und Dienstleistungen – weltweit. Denn die freien Märkte werden das Migrationsproblem verringern – wenn nicht gar zum Verschwinden bringen.

Ohne nun nachzuschauen, bin ich fast sicher, dass die Flüchtlingshilfe das mit dem Motto genau nicht gemeint hat – der korrekten Ideologie wegen. Schade eigentlich. (danke an urs!)

Migration und Asyl aus ordnungspolitischer Sicht


Gordischer Knoten
Beinahe täglich erreichen uns schreckliche Meldungen von Bootsflüchtlingen im Mittelmeer oder im Westatlantik. Hunderte versuchen unter Lebensgefahr Europa zu erreichen, viele überleben die Reise der Hoffnung nicht. Sie sind aufgebrochen, weil sie nichts zu verlieren haben – ausser ihr Leben. Gleichzeitig stimmen wir hier in der Schweiz am 24. September über eine Revision des Asylgesetzes ab, welches klare Verschärfungen gegen den Missbrauch des Asylrechts vorsieht. Man hat uns aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen.

Das Asylrecht wird heute tatsächlich oft nicht mehr aus politischen Gründen in Anspruch genommen, sondern ist Ventil für eine ganz andere, viel grössere Misere: der wirtschaftlichen Unter- oder besser Nichtentwicklung in zwei Drittel der Länder dieser Erde. Dort entsteht die Hoffnungslosigkeit, welche Menschen auf die gefährliche Reise in den Norden aufbrechen lässt. Ist das schon der vielzitierte “Missbrauch”? Schauen wir genauer hin.

Das Problem hat eine Vielzahl von Gründen – die hier nicht mit der gebotenen Tiefe abgehandelt werden können. Zahlreiche sind nur vor Ort und mit internationaler Zusammenarbeit zu bekämpfen. Erwähnt seien Korruption, Misswirtschaft, Klientelismus, abhängige Justiz, unfreie Presse, staatlich verordnete Bildungsmisere und vor allem Hindernisse für die Selbstverantwortung der Menschen: keine oder nur sehr erschwerte Handels- und Gewerbefreiheit und fehlende Eigentumsgarantie. Hierzu hat die Schweiz ihren Beitrag zu leisten.

Noch viel direkter aber schlagen ordnungspolitisch die beinahe unüberwindbaren Handelsverzerrungen insbesondere bei der Landwirtschaft zu Buche, die jeder grundlegenden Wirtschaftsentwicklung dieser Länder im Wege stehen. Wenn Europa und die Schweiz ihre Landwirtschaft (und teilweise ihre Industrie) von Gütern anderer Kontinente radikal abschottet, entstehen Benachteiligungen die sich direkt in Flüchtlingsströmen äussern. Dass diesbezüglich an der Doha-Runde der WTO keine Einigung erzielt werden konnte (und alle sich gegenseitig hierfür den schwarzen Peter zuschieben) ist das eigentliche Problem. Dass wir hier in der Schweiz unsere Landwirtschaft (nicht einmal mehr fünf Prozent der Bevölkerung) mit vier Milliarden Franken jährlich unterstützen, damit sie Dinge produziert, die unserem Klima nicht angemessen sind (Zucker, um nur ein Beispiel zu nennen), auf dem Markt nicht bestehen können (Wassertomaten und andere aromalose Gemüse) oder schlicht überteuert an uns Konsumierende verkauft werden (schon wieder Zucker und viele andere Lebensmittel), bedeutet, dass die Länder des Südens ihre Vorteile ökonomisch nicht geltend machen dürfen.

Mit jedem Franken Agrarsubvention bremsen wir andernorts die wirtschaftliche Entwicklung. Das Resultat klopft als menschliches Schicksal auf der Suche nach Zukunft an unsere Türe. Wer also von Missbrauch des Asylrechts redet, muss zumindest auch den Missbrauch von Staatsfinanzen und dessen ordnungspolitische Konsequenzen benennen, ohne als Heuchler zu gelten. Umgekehrt kann man nicht die Globalisierung verteufeln, ohne die Hoffnungslosigkeit der Bewohner der “Zweidrittel-Welt” in Kauf zu nehmen. Auch der Gordische Knoten hat zwei Enden… (Foto: pixelquelle.de)

Vorschriften, die die Schweiz nicht braucht (11)


Käse
Es ist Sommer – Alpzeit. Als Liebhaber gut gereiften Alpkäses habe ich mich mit der entsprechenden Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes mit dem ebenso vollmundigen wie verwirrenden Namen “Verordnung des EVD über die Qualitätssicherung bei der gewerblichen Milchverarbeitung” befasst und nichts gefunden, was man nicht streichen könnte. Warum ist der Titel verwirrend? Weil – Fehler Nr. 1 – nicht die Verordnung die Qualität des Käses sichert, sondern einzig und allein der Käser selbst. Konsequent weitergedacht braucht es diese Verordnung nicht, sie liest sich wie ein Teil eines Abnehmervertrages – und genau dort könnten die Regelungen auch stehen. Es ist nicht nötig, dass der Staat in allen Details den Umgang mit Milch und den biologischen Transformationsprozess zu Käse reglementiert. Im Gegenteil: Er schränkt mit diesen Regelungen die Gewerbefreiheit massiv ein. Das hat zur Folge dass Innovationen verhindert werden und jeder Käse gleich schmeckt. Doch genau Differenzierungen und Innovationen sind es, die Schweizer Käse gut und stark gemacht haben und ihm wieder neu Marktchancen bringen könnten. Auf den Einheitskäse kann ich verzichten. (Foto: pixelquelle.de)

Club of Rome-Revival?


Gaskocher
In den siebziger Jahren hat eine Gruppe von Naturwissenschaftern versucht, Prognosen über den Verbrauch verschiedener Ressourcen zu erstellen. Methodisch wurde dabei der Fehler begangen, dass wirtschaftspolitische Zusammenhänge und Mechanismen ausgeblendet wurden. Vor allem vergass man die Wirkung der Preise: wenn etwas verknappt, steigt zwingend der Preis. Preise Koordinieren also wesent,lich die Nachfrage, das Angebot und mögliche Substitution. So gesehen gibt es aus ökonomischer Sicht nie ein Versiegen einer Ressource – solange natürlich deren Preis sich frei bewegen kann und nicht durch politische (moralische?) Vorstellungen determiniert wird!
Nun schreiben wir mittlerweile das erste Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts und das offizielle Bundesamt für Energie mahnt vor einer “drohenden Verknappung” im Rahmen der soeben publizierten Energieperspektiven. Für einen solchen anachonistischen Befund gibt es nur zwei mögliche Erklärungen:

  • Entweder man hat es wiederum versäumt, die wirtschaftspolitischen Erkenntnisse zu berücksichtigen
  • Oder man geht davon aus, dass das Primat der Politik in Energiefragen weiterhin gelten wird, so dass die Preise noch für lange Zeit verzerrt sein werden und deshalb die Politik rechtzeitig auf das eigene Versagen reagiert
  • Nach all meinen Erfahrungen, kann ich nur warnen: erspart uns diese Art von Abenteuer! (Bild: pixelquelle.de)

    Nachtrag: The show goes on, here.

    Vorschriften, die die Schweiz nicht braucht (8)


    Nehmen wir uns heute wieder einmal einer wunderbaren eidgenössischen Verordnung an: Der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Verwertung sowie die Ein- und Ausfuhr von Kartoffeln (Kartoffelverordnung). Zuerst schaut der gewiefte Ordnungspolitiker einmal, ob er herausfindet, wozu eine Verordnung dient. Normalerweise findet man das heraus, wenn man jene Gesetzesartikel zusammensucht, auf denen eine Verordnung beruht. Sie sind in einem ordentlichen Rechtsstaat im Titel der Verordnung genannt. Et voilà:

    Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 21 Absätze 2 und 4, 24 Absatz 1, 177 Absatz 1 und 180 Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetzes, verordnet:

    Wer nun im Landwirtschaftsgesetz die Artikel nachschlägt, stösst auf keine einzige Nennung des Begriffes “Kartoffel”. Das bedeutet nun aber nicht, dass die Kartoffelverordnung keine rechtliche Grundlage hätte. Der Bund kann auf der Grundlage der genannten Generalbevollmächtigungen im Landwirtschaftsgesetz über alles verfügen – wenn er es für richtig erachtet. Aber es wird klar, dass die Verordnung nicht zwingend nötig ist und auch nicht auf einem ausdrücklichen Willen des Parlaments beruht. Inhaltlich geht es um die Verteilung von Bundesbeiträgen. Aber warum zahlt der Bund für Verwertung und Ausfuhr von Kartoffeln? Die Subventionierung der Kartoffelbauern ist eine Nachwehe der Anbauschlacht im zweiten Weltkrieg: Wir müssen staatlich den Kartoffelanbau stärken, damit wir jederzeit uns selbst mit den Knollen versorgen können. Das Bundesamt für Landesversorgung lässt grüssen. Dass die eidgenössischen Normkartoffeln für jeden Geniesser von guten “Gümmel” unbrauchbar sind, und Bauern, welche speziell aromatische Sorten oder alte Spezialitäten herstellen auch ohne Subventionen einen besseren Preis erzielen, hat man noch nicht gemerkt. Ich empfehle dem Gesamtbundesrat die Teilnahme an einer Kartoffeldegustation.

    Wann kommt endlich das Pfeffermonopol?


    Wenn jemand mit zuviel Pfeffer Politik betreibt, führt das zu gesalzenen Staatsrechnungen, und wer zu viel Salz streut, den wünscht man ins Pfefferland – Salz und Pfeffer gehören nicht nur auf den Restauranttischen zusammen. Und weil wir in der Schweiz das Salzmonopol kennen, wäre es an der Zeit, nun endlich auch ein Pfeffermonopol zu fordern. Da gäbe es gute Gründe: Qualitätskontrolle, Versorgungssicherheit, Preisstabilität könnten besser gewährleistet sein,

  • staatliche Inspekteure würden die für die besonderen schweizerischen Verhältnisse von ihnen definierte hohe Qualität im zentralen Lager regelmässig prüfen,
  • dank regionalen Silos mit automatischen Meldesystemen könnte regional unterschiedliches Nachfrageverhalten bei der Nachlieferung auf ideale Weise berücksichtigt werden und
  • der Preis des Pfeffers wäre garantiert auf hohem Niveau stabil – das dauernde Umrechnen wegen schwankener Preise, vor allem wenn sie sinken, entfällt.
  • Eine rundum gelungene Sache also.

    Genmoratorium: Staatlicher Schutz privater Interessen!?


    Die Einschränkung der Wahlfreiheit, sei es jene der Konsumierenden oder der Landwirte, lässt sich ordnungspolitisch nicht rechtfertigen – sofern man beide für mündig hält… Es braucht nur Entscheidungsgrundlagen in Form von gezielten Informationen, sei es durch eine Deklaration oder – noch besser – durch private Agenturen und ihren Labels. Daraus lässt sich aus heutiger Sicht für beide Seiten ein Trost herleiten:

  • Sofern gentechnisch veränderte Lebensmittel von den Konsumierenden als unbedenklich betrachtet werden, können sie sich auf den Märkten etablieren.
  • Sofern gentechnisch veränderte Lebensmittel unbeliebt sind, werden diese sich auf den Märkten kaum verbreiten.
  • Entscheidend ist aus ordnungspolitischer Sicht, dass jede und jeder nach seinem individuellen Risikoprofil wählen darf – genauso wie bei der Wanderroute, beim Weinkonsum oder bei der Sportdisziplin. Von diesen Gedanken ausgehend verbleiben als treibende Motive für oder gegen die akuelle Abstimmungsvorlage also lediglich die wirtschaftlichen Eigeninteressen der Beteiligten beidseits, die wenig mit den vorgeschobenen ethischen oder gesundheitlichen Argumentation zu tun haben.

    Landwirtschaftspolitik und Migration


    Man stelle sich vor, es gäbe in Marokko einen blühenden Zweig von Orangenplantagen und es werden geschmackvolle und saftige Früchte nach Europa exportiert. Viele Marokkaner verdienen daran, die Wirtschaft in den entsprechenden Regionen blüht und die Europäer freuts ob der guten Qualität zum guten Preis. Wie sieht die Realität aus? Der Export nach Europa ist stark eingeschränkt, die Marokkaner sind arbeitslos oder verdienen wenig und die Europäer haben weniger Auswahl, dafür eine geschützte Landwirtschaft. Warum sollen die Marokkaner dann nicht nach Europa kommen?

    Vorschriften, die die Schweiz nicht braucht (2)


    Die Einfuhr von Eseln in die Schweiz ist beschränkt – es gibt deren schon zur Genüge! Dank dem “Verzeichnis der anwendbaren Zollkontingente und Teilzollkontingente bei der Einfuhr von Landwirtschaftsprodukten”, dem Anhang 4 der Allgemeinen Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SR 916.01) wird der hiesige Eselmarkt sauber vom internationalen Eselhandel abgekoppelt. Nur gerade mal zweihundert Eseln, Maultieren und Mauleseln ist der Einritt in unser Land gestattet. Die Eselglobalisierung muss draussen bleiben. Sie schütteln ungläubig den Kopf? Glauben Sie mir, ich will Ihnen keinen Bären aufbinden.

    Komplizierte Abwicklung
    Wer nun tatsächlich so auf den Hund gekommen ist, dass er einen Esel einführen will, muss noch tierisch viele Hürden überwinden. Zuerst braucht der Eselimporteur eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB). Diese stellt das Bundesamt für Landwirtschaft (wahrscheinlich in der Abteilung Eselmarkt) aus. Die Zollverwaltung geht jedoch mit der Zeit und will die komplizierte Sache möglichst effizient abwickeln: Die Verzollung hat mittels elektronischer Datenverarbeitung zu erfolgen. Sogar Telefax und Internet kennt man (seit dem 1.10.04) schon. Wären Esel ein landwirtschaftliche Erzeugnis mit Schwellenpreis oder Importrichtwert, würden die Zollsätze alle drei Monate nach dem Warenwert pro Waggon Esel festgelegt. Bei Eseln geht man aber anders – ja fast schon marktgerecht vor. Wenn Sie nun eine GEB erhalten und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, dann sind Sie erst einmalZollkontingentsanteilsberechtigter. Es gibt also keinen Grund, sich wie ein Elefant im Eseleinfuhrzollgebäude aufzuführen. Damit können Sie bloss an der Versteigerung der Zollkontingente teilnehmen und so vom Zollkontingentsanteilsberechtigten zum Zollkontingentsanteilsinhaber aufsteigen. Viel einfacher wäre es grundsätzlich, den Esel zum Privatgebrauch im Rahmen des Reisendenverkehrs einzuführen. Wobei das leider nicht geht, da Esel eben der Zollkontingentierung unterstehen. Da steht ihr importbereiter Esel also am Bürokraten-Berg. Übrigens: Die Änderung des Anhanges wäre relativ einfach: Die beiden Departemente für Volkswirtschaft und für Finanzen könnten sogar ohne den Bundesrat die Liberalisierung des Eselmarktes beschliessen. Bis dahin geht die Einfuhr eines Katers noch deutlich einfacher. Honi soit qui mal y pense…

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