Bern: Mit Raumplanung gegen die Freiheit der Menschen



Raumplanung war einmal als Rahmengesetzgebung gedacht. Bund und Kantone sollten Leitplanken für die Gemeinden verabschieden, denn nur direkt vor Ort wird Raumplanung tatsächlich relevant, diskutiert, beschlossen und sichtbar. Das Thema braucht wie wenige andere Bereiche des Staates Bürgernähe. Die Menschen in den Gemeinden betrifft Raumplanung unmittelbar, darum sollen Gemeinden innerhalb einiger Grundsätze des Bundes und der Kantone selber bestimmen können, wie sie sich entwickeln. Die lokalen Kontrollmechanismen bestehen und funktionieren. Soweit die Grundidee einer bewussten Verwendung des Raumes “von unten”.

Planung “von oben”
Die Praxis hat sich weit davon entfernt. Heute ist Raumplanung beim Bund und den Kantonen eine umfangreiche und bis ins kleinste Detail der Gemeinden vordringende Planung “von oben”. Da gibt es Gesamtstrategien, Entwicklungsbilder, Sachplanungen, Siedlungsplanungen und auf kantonaler Ebene die sogenannten Richtpläne mit wiederum Dutzenden von Unterplänen. Dabei geht der ursprüngliche subsidiäre Zweck von Raumplanung verloren. Raumplanung beim Bund und den Kantonen ist keine Rahmengesetzgebung mehr, sondern Steuerungsinstrument.

Bürokratisches Monstrum
Beispiel: Der Richtplan 2006 des Kantons Bern ist ein administratives Monstrum. Auf 214 eng geschriebenen Seiten werden 52 Massnahmen, zusätzlichen Untermassnahmen und deren unzähligen Regelungen begründet und detailliert beschrieben (PDF-Link, 3MB). Bis zum 13. Dezember 2010 läuft eine Vernehmlassung zur Anpassung des Richtplans. Dies würde auch die Chance bieten, den Spielraum der Gemeinden und deren Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Gemeindebürgern wesentlich zu erhöhen (Jedermann kann an der Vernehmlassung teilnehmen: Link).

Komplizierte Berechnungsmodelle
Ganz besonders einschränkend ist der Richtplan bei der Entwicklung neuer Bauzonen. Da werden nicht nur allgemeine – und kostengünstig zu kontrollierende – Grundsätze zu Neueinzonungen gemacht. Die den Gemeinden gesetzten Hürden sind enorm kompliziert (z.B. in den Massnahmen A_01 und B_01). Neueinzonungen sind zum Beispiel nur möglich, wenn mittels komplizierter Berechnung ein entsprechender Bedarf ermittelt worden ist. Das heisst, eine Gemeinde kann sich keine Entwicklungsziele selber setzen, für das noch keinen direkten Bedarf berechnet werden kann. Ein Wettbewerb findet nicht statt. Bedarfsplanungen sind aber ein Instrument von Gestern. Niemand kann vom Bürotisch aus, den Bedarf freier Menschen planen. Es gibt – im ganzen Dokument – keine autonome Entwicklung “von unten”, sondern nur Planung – besser Einschränkungen – “von oben.”

Entwicklung nur bei öV-Erschliessung
Hinzu kommt, dass Neueinzonungen praktisch nur möglich sind, wenn ein Anschluss an den öffentlichen Verkehr besteht. Was schön tönt (“Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aufeinander abstimmen”, “Bodenbedarf stabilisieren”, “Zentralitätsstruktur”) verunmöglicht jede Entwicklung ländlicher Gemeinden. Die Siedlungsentwicklung auf die bestehenden Zentren konzentrieren ist zeitgeistiges Schlagwort, verhindert aber persönliche Freiheit der Menschen und Autonomie und Selbstverantwortung der Gemeinden.

Verdichtungen funktionieren nicht
In der Region Bern wurden in den letzten Jahren gerade in Agglomerationen Verdichtungen und Neueinzonungen der letzten grünen Flächen abgelehnt. Die Verkehrsinfrastruktur – ganz besonders des öffentlichen Verkehrs – wären einem weiteren Ansturm aus den immer dichter besiedelten Zentren auch gar nicht gewachsen. Der Grundsatz der Verdichtung degradiert die Menschen zu Karnickel, die möglichst dicht gestapelt werden. Die – auf einer Bedarfsplanung basierende – Plattenbausiedlung lässt grüssen. Die freie Wahl des Verkehrsmittels und des Wohnsitzes wird Makulatur – oder teures Privileg. Das Subsidiaritätsprinzip unseres Staates auch.

Was heisst öV-Erschliessung für den Kanton?
Angesichts dieser Vorschrift zugunsten eines einzigen Verkehrsträgers ist es eine Heuchelei wenn gleichenorts (S. 37) festgehalten wird, dass “die Verkehrsmittel dort eingesetzt werden, wo ihre jeweiligen Vorteile zum Tragen kommen.” In der 300-Seelen-Gemeinde auf dem Land ist das nun mal nicht der öffentliche Verkehr. Und schon gar nicht in der vom Kanton vorgeschriebenen “Mindestgüteklasse der öV-Erschliessung” (i.e. weniger als 400 Meter Distanz zu einer Haltestelle der Kategorie VI, d.h. mindestens 10 Kurspaare von Tram, Bus oder Seilbahn pro Tag, wie es akribisch reguliert ist und vermutlich von kantonalen “Mindestgüteklassen-Einschätzern” vor Ort für den kantonalen “öV-Mindestgüteklassen-Plan” erhoben wird). Hier wird Raumplanung zur symbolischen Politik ohne jede Wirksamkeit.

Teure Abhängigkeit der Gemeinden
Der vorliegende Richtplan ist für den Kanton Bern auch teuer. Die nicht vorhandene, da verbotene Entwicklung der kleinen Gemeinden treibt diese in finanzielle Abhängigkeit vom Kanton hinsichtlich Schulen, Infrastrukturen, Verkehr etc. Die Gemeinden sind – mangels Alternativen – gezwungen, beim Kanton unter den verschiedensten Titeln Gelder locker zu machen. Das ist ein Grund für die hohe Steuerbelastung im Kanton Bern – und er ist hausgemacht. Strukturschwache Regionen werden nicht stärker, wenn man sie mit Millionen fördert, sondern ihnen Entwicklung ermöglicht und Selbstverantwortung fordert.

Paradigmenwechsel nötig
Es ist zu hoffen, dass es politische Kräfte im Kanton Bern gibt, welche die Massnahmen A_01, A_05, B_01, B_02, B_09, B_10, C_01, C_08 zur Streichung respektive Anpassung vorschlagen (die Liste ist eine Einladung an Vernehmlassungsantwortende), und damit einen Akzent setzen für eine Raumplanung als Rahmengesetzgebung, die bürgernah und in Respekt vor der Gemeindeautonomie Entwicklung zulässt statt abwürgt und so Grundlagen zur Selbstverantwortung der Gemeinden legt, statt finanzielle Abhängigkeit fördert und die Freiheit der Menschen vom Bürotisch verplant. Der Verband der bernischen Gemeinden hat bereits auf eine Stellungnahme verzichtet. Wer darin eine Bankrotterklärung sieht, dürfte nicht grundsätzlich daneben liegen. (Foto: yago1.com @ flickr)

Steuergerechtigkeitsinitiative führt zu Ausgaben-Wettkampf


Steuerwettbewerb führt zu sinnvoller Sparsamkeit
Während die Kampagne gegen die so genannte “Steuergerechtigkeitsinitiative” ziemlich beschränkt (und vermutlich einmalig ineffizient) daher kommt, läuft in den Zeitungsspalten eine interessante Diskussion über Steuern und Staatsfinanzen (von der Propaganda des TA für die Initiative einmal abgesehen…). Die Initiative ist eine Nebelpetarde, die unter dem Schlagwort “Gerechtigkeit” verschleiert, worum es eigentlich geht: Zentralisierung und Aufblähung des Staates. Die Zeche bezahlen nicht die Superreichen, wie sie die SP ins Visier nimmt, sondern wir alle: Mit höheren Steuern, schlechteren Staatsleistungen und geringerem Wachstum. Die Anreize hoher Steuern sind ungerecht und schädlich. Belohnt werden ganz direkt jene, die weniger arbeiten (Link).

Zentralisierung zugunsten des Hochsteuerkartells – und zu Lasten des Mittelstandes
Die Zentralisierung des Steuerwesens schreitet seit rund zwanzig Jahren voran. Als Instrumente dienen manchmal das – durchaus verzichtbare – “Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)” (SR 642.14), manchmal der auch schon sinnvollere Nationale Finanzausgleich (NFA) (SR 613) und seine riesige Umsetzungsgesetzgebung und dann zwischendurch eine Volksinitiative wie am kommenden Abstimmungssonntag. Es geht immer um das gleiche: Die Zentralisierung und Regulierung von Steuern soll Wettbewerb unterbinden – immer zugunsten jener Kantone und Gemeinden, die hohe Steuern einfordern. Es ging noch nie um einen maximalen Steuersatz von sagen wir mal 35% zugunsten zum Beispiel arbeitender Frauen (Link).

Ziel 1: Leidige Konkurrenz loswerden
Es geht also um ein Kartell, das seine leidige Konkurrenz los werden will. Das ist moralisch verwerflich und ungerecht, weil jene Gemeinwesen bestraft werden, die ihre finanzpolitischen Hausaufgaben gemacht haben. Niemand hat gottgegeben hohe Ausgaben, sondern es sind unterschiedliche Prioritäten und Verantwortlichkeiten, die zu unterschiedlichen Strukturen und Ausgaben führen. Daran ist nichts Schlechtes – im Gegenteil: So unterschiedlich die Prioritäten der Menschen, so unterschiedlich soll staatlich finanziertes Angebot und Höhe der Einnahmen sein.

Ziel 2: Freie Fahrt für Partikularinteressen auf Kosten der Allgemeinheit
Der Steuerwettbewerb ist sinnvolles Gegengewicht zum Ausgabenwettbewerb. Der Druck auf die Steuern sorgt für eine sinnvolle Güterabwägung bei der Ausgabenplanung: Jede Staatsausgabe muss im Lichte ihrer Kosten und ihres allgemeinen Nutzens betrachtet werden. Ein Hallenbad? Eine neue Mehrzweckhalle? Ein ÖV-Angebot, das niemand benützt? Neue Strasseninfrastruktur? Alles eine Frage des Nutzens für jene, die die Steuern bezahlen. Und alles eine Frage der Güterabwägung der Exekutiven in Kantonen und Gemeinden: Wollen wir mit einem guten Angebot interessant werden oder mit tiefen Steuern? Beide Strategien können erfolgreich sein. gerade weil die Steuern nicht das wichtigste Kriterium für die Wohnsitznahme darstellt. Der Steuerwettbewerb bestraft aber jene, die hohe Steuern einfordern, und doch keinen Nutzen stiften, weil der Staat Partikularinteressen unterstützt wo das Geld versickert – wie zum Beispiel im Kanton Bern.

Ziel 3: Masslose Ausgabenpolitik wie unsere bald bankrotten EU-Nachbarn
Ohne Wettbewerb werden Steuern zum selbstverständlichen und geschuldeten Geldfluss ohne überlegte und abgewogene Gegenleistung. Massvolle Besteuerung braucht Steuerwettbewerb und die Möglichkeit der Besteuerten, ihre Steuergemeinde zu wechseln. Es braucht den Steuerwettbewerb, damit die Staatsausgaben nicht uferlos ansteigen – und letztlich vom Mittelstand bezahlt werden müssen. Nur der Steuerwettbewerb garantiert, dass sich überhaupt irgendjemand für massvolle Ausgaben einsetzt – ohne Steuerwettbewerb sind die Partikularinteressen von profitierenden Gruppen in jedem Fall stärker (Mancur Olson lässt grüssen). Umgekehrt kommt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes über Wachstum, Arbeitsplätze direkt der Bevölkerung zu gute. Es braucht den Wettbewerb zudem, um herauszufinden, welche Besteuerungsmethoden und Besteuerungssätze den Menschen am besten entsprechen. Nur der Wettbewerb zwischen 26 unabhängigen Steuersystemen kann diese Bürgernähe erarbeiten. Steuerwettbewerb ist ein Erfolgsmodell unseres Landes. Die SP-Steuerungerechtigkeitsinitiative ist der Versuch, dieses Erfolgsmodell mit der masslosen Ausgabenpolitik unserer europäischen Nachbarn auszutauschen und alle gleich arm und gleich abhängig zu machen. (Foto: RainerSturm @ pixelio)

Regionalkonferenz Bern: Zentralismus ist teuer!


dunklewolkenueberbern
Mitte Mai 2009 stimmte die Stimmbevölkerung der Schaffung einer Regionalkonferenz Bern deutlich zu. Im Vorfeld war das Vorhaben nur wenig diskutiert worden. Im Raum standen wünschbare Platitüden wie “stärkere Zusammenarbeit in der Region” oder “das bringt Bern-Ost vorwärts”. Direktdemokratische Prinzipien und ordnungspolitische Fragen wurden nicht diskutiert. Das Organ übernimmt einige Kompetenzen der Gemeinden, besonders in Planungs- Verkehrs- und Kulturfragen. Sie hat selber aber keine direkte demokratische Legitimation. Es ist lediglich eine Konferenz von Gemeinderäten. Kurz: Die Konferenz beschliesst Ausgaben – aber jene, die diese bezahlen, müssen diesen Beschlüssen nicht zustimmen.
Derartige Gemeindeverbände haben dreierlei gemeinsam: Sie unterbinden den Wettbewerb zwischen den Gemeinden um gute Lösungen, sie entfalten ein unkontrolliertes und teures Eigenleben und entscheiden Dinge, die sich bei der Umsetzung vor Ort als nicht praktikabel erweisen.
Die Teuerung hat bereits zugeschlagen: An der ersten Sitzung der Regionalkonferenz wurde verkündet, dass das Gremium nicht 2.5 Mio. Franken sondern 3 Mio. Franken kosten wird (Link). Das bedeutet schon 18 Prozent Mehrausgaben. Und die Steuerzahler haben das einfach so zu schlucken – nur sechs Wochen nach der Volksabstimmung. Honi soit qui mal y pense…

Die Lösung: Wettbewerb der Regionalkonferenzen
Da man sich nicht für die demokratische Variante der Zusammenarbeit in Zweckgemeinden entscheiden konnte, bleibt wohl nur ein möglicher Ausweg, diese politischen Ungetüme zu disziplinieren: Die Gemeinden brauchen eine Exit-Option. Im Kanton Bern sind sechs Regionalkonferenzen geplant. Es muss einer Gemeinde erlaubt sein, eine Regionalkonferenz zu verlassen und sich einer anderen anzuschliessen. (Foto: tokamuwi @ pixelio)

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