Es ist (noch gerade) Sommer und damit die einzige Zeit, in der die Tomaten wirklich nach Tomaten schmecken. Oder besser schmecken könnten. Denn es ist eine Eigenheit der schweizerischen Landwirtschaftspolitik, wie hierzulande mit Tomaten umgegangen wird. Aber beginnen wir ganz vorne. Warum kaufen wir Tomaten? Weil die einen Geschmack haben (sollten), der uns zusagt. Es steht zweifelsfrei fest, dass es in Europa Zonen gibt, die für den Anbau von schmackhaften Tomaten besser geeignet sind als die Schweiz. Freier Handel würde nun dafür sorgen, dass die in Europa wachsenden Tomaten dorthin verkauft werden, wo man sie kauft.
In der Schweiz ist das nicht so. Sobald die hiesigen Tomaten geernet werden, steigen die Zölle für ausländische Tomaten massiv an, und zwar um das 52fache (!): von 5 Rappen auf Fr. 2.64 (2004). Die Zölle bleiben so hoch, bis alle Schweizer Tomaten gegessen sind. Das hat ein absurdes Dilemma für uns Konsumenten zur Folge: Die beste Zeit für den Tomatengeniesser ist der Juni, wenn aus Italien hervorragende Tomaten gerade noch die Schweiz erreichen. Danach muss er sich wohl oder übel an der allgemeinen Abfress-Orgie in der Schweiz anschliessen, damit es irgendwann Ende August dann wieder geschmackvolle italienische Spätsorten gibt. Statt den Preis frei spielen und uns frei entscheiden zu lassen, werden wir zum Fressen von geschmacklosen Tomaten gezwungen, die Zeiten waren definitiv besser, als die Walliser ihre roten Wasserbälle in den Genfersee kippten…
Ach ja: Schuld ist nur eine kleine – und rasch zu ändernde – Verordnung mit dem wunderbaren Namen in Beamtendeutsch (Link): Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG). (Bild: RainerSturm @ pixelio)
Willkommen zurück auf Ordnungspolitik.ch. Dieser Blog kann Sie automatisch über Neues informieren. Unser Datenstrom zum Abonnieren: RSS. Abo per Mail gibt es hier . Oder mit einem Klick auf dieses Banner:
Fakt ist: Wir subventionieren die Landwirtschaft mit Milliarden von Direktzahlungen. Soeben wurde wieder ein Betrag von 3.5 Milliarden Franken pro Jahr gesprochen. Jeder von uns bezahlt Jahr für Jahr 850 Franken in den ersten Wirtschaftssektor, in dem gerade mal 3.7% der Erwerbstätigen arbeiten. In der Landwirtschaft gibt es 170’000 Beschäftigte, die Mehrheit (55%) von ihnen im Nebenverdienst. Jeder dieser Beschäftigten – egal ob er oder sie noch einer Erwerbsarbeit nachgeht – erhält mehr als 20’000 Franken pro Jahr (Quelle BfS 2008). Direkt als staatlicher Landschaftspfleger.
Direktzahlungen oder Subventionen – nicht beides!
Diese Direktzahlungen sind ein historisch gewachsener Ersatz für die Milliarden an Produktsubventionen, die in den neunziger Jahren abgebaut worden sind. Diese Subventionen hatten den Preismechanismus ausser Kraft gesetzt, zu falschen Anreizen und zu wahnsinnigen Überproduktionen geführt. Wohl gemerkt: Ganz verschwunden sind die Produktsubventionen in zahlreichen Bereichen nicht. Den Berufsbauern genügen diese Milliarden Direktzahlungen aber nicht: Sie wollen nun wieder neue Produktionsgelder (einen sog. fairen Milchpreis), selbstredend ohne auf Direktzahlungen zu verzichten.
Dreifache Unterstützung mit Milliarden ist das Ziel
In der Praxis finanzieren wir 96% Nicht-Bauern den mehrheitlichen Nebenverdienst (man könnte auch Hobby sagen) von 170’000 Schweizern. Diese wollen zusätzlich zu diesen direkten Zahlungen staatlich gestützte und durch uns darüber hinaus berappte Produktionspreise und gleichzeitig auch noch geschlossene Grenzen und damit die Bevormundung der 96% hinsichtlich ihrer täglichen Einkäufe. Hier liegt eine verschwindet kleine Minderheit auf dem Geldsack der Allgemeinheit und will noch mehr Geld.
Freihandel ist Chance
Damit wankt der historische Kompromiss “Direktzahlungen gegen Subventionsabbau”. Die SVP im Widerspruch zu ihren finanzpolitischen und anderen Grundsätzen ist bereits umgekippt, die CVP ebenfalls. Sogar die Versorgungssicherheit muss als Argument herhalten – wie wenn die von 170’000 mehrheitlichen Teilzeit-Bauern gewährleistet werden könnte. Es ist dem Bundesrat und darin vor allem Doris Leuthard zu wünschen, dass sie den gewählten Weg durchziehen. Die Bauern sollen Leistungen bezahlt erhalten, die sie für die Gemeinschaft erbringen. Darüber hinaus haben sie sich wie alle anderen Unternehmer dem Markt und damit dem im Markt frei entstehenden Preis zu stellen. Denn dieser Preis bildet die Knappheit eines Gutes in Echtzeit ab und setzt damit den richtigen Anreiz für die Anbieter. Das gilt auch und gerade, für Bauern, die nur im Nebenverdienst in der Landwirtschaft arbeiten. Es gibt kein Recht, am Tropf der zahlenden Allgemeinheit zu hängen.
Absurd wird es dann, wenn sich Bauern gegen Bauern wenden, weil diese sich freiwillig dem freien Markt stellen – und damit beweisen, dass es geht. Bauern, welche eine eigene Meinung haben, sich mit unternehmerischer Kraft (und kaum im Nebenverdienst) täglich bewähren, haben mit Demonstrationen der Direktzahlungs- und Subventionsempfänger zu rechnen:
Richtig, man darf in der Politik alles beantragen, zumal in der halb-direkten Demokratie der Schweiz. Sogar eine Verfassungsbestimmung, die sich mit religiösen Bauwerken auseinandersetzt, oder eine Bestimmung, wonach in einem Unternehmen der höchste Lohn nur zwölfmal so hoch sein darf wie der Tiefste (Link). Die Jungsozialisten setzen auf billigen Populismus aber der konsequenten Art: Im Sozialismus gibt es nun mal nichts Privates. Alles betrifft das Kollektiv, alles regelt das Kollektiv, alles kontrolliert das Kollektiv. Der Staat ist die obligatorische Vormundschaftsbehörde. Für alle.
Das Anliegen verstösst gegen jede ökonomische Vernunft. Löhne sind Preise für Arbeitseinheiten. Preise sind das ökonomische Informationssystem. Sie machen Knappheiten und Bedürfnisse transparent. Wird nun von Aussen vom Kollektiv in die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer und damit in die Preisbildung eingegriffen, hat das Folgen. Das Informationssystem funktioniert nicht mehr: Fehlentwicklungen, die so natürlich niemand erwartet hat, sind die Folge. Bei Mindestlohnvorschriften führt das zu weniger Einstiegschancen für Arbeitssuchende und damit zu mehr Arbeitslosen. Die Nachfrage nach Arbeit versiegt. Bei Maximalvorschriften ist es logischerweise umgekehrt: Das Angebot versiegt. Niemand ist mehr gewillt, für einen gesteuerten, tieferen Preis seine Arbeit zu verkaufen. Wenn ein Unternehmen also gute Leute will, wird es nicht anders können, als die Schweiz zu verlassen.
Das Geld für horrende Managerlöhne stammt von den Besitzern des Unternehmens, also zum Beispiel der Aktionären. Es stammt weder von der Politik, von irgendeinem Kollektiv und schon gar nicht von den Jungsozialisten. Hohe Gehälter schmälern den Gewinn der Unternehmensbesitzer. Ihr Einfluss auf die Gehaltspolitik ist darum zu stärken, denn sie sollen entscheiden, was mit ihrem Geld geschieht. Wenn sie mit der Gehaltspolitik nicht einverstanden sind, können sie das Unternehmen gerate in börsenkotierten Aktiengesellschaften rasch verlassen. Die Politik hat hier nichts verloren – schon gar nicht mit einer Verfassungsbestimmung wider jede Vernunft und mit Folgen, die nicht im Interesse des Landes und seiner – zumeist arbeitenden – Bevölkerung sein können. (Foto: Knipsermann @ pixelio)