Mehr Mut – Mehr Mass – Mehr Freisinn



Die FDP ist auf der Verliererstrasse, dies zeigen die eidgenössischen Wahlen deutlich und das spüren wir FDP Mitglieder instinktiv. Freisinnige Exponenten beklagen diesen Zustand natürlich, weisen recht frustriert daraufhin, dass die FDP doch in Abstimmungen –Volk und Parlament – sehr häufig zu den Siegern zähle und kommen zum Schluss, wir kommunizierten unsere Stärken und unsere Haltung zu wenig gut.
Nur: Wer kommunizieren will, muss etwas zu sagen, muss eine Haltung haben, die klar ist und sich von derjenigen anderer Parteien abhebt. Und wir Freisinnigen haben keine solche Haltung mehr. Um dies zu verstehen, lohnt es sich zurückzublenden, etwa in den Wahlkampf 1977 im Aargau, der mit dem Slogan geführt wurde: Mehr Mut – Mehr Mass – Mehr Freisinnige. Dieser Slogan war eine Kurzfassung unserer Haltung zur Freiheit und Staat. Wir standen für Mut zur Freiheit und für Mass im Staat, für liberale Grundwerte also.
Wo aber stehen wir heute? Betrachten wir zuerst einmal unsere damalige Überzeugung, im Staat sei Mass zu halten. Wir standen ein nicht nur für einen effizienten Staat, wir sagten auch laut und deutlich, dass der staatlichen Tätigkeit Grenzen zu setzen sind. Gut zehn Jahre später tauchte dann aber das unglückselige Konzept der „Koalition der Vernunft“ auf, das dazu führte, dass die FDP freiwillig Steigbügelhalter der Linken wurde. Der Staatsanteil auf Bundesebene wuchs und wuchs; die sogenannte „Friedensdividende“ wurde nicht dem Steuerzahler zurückgegeben, weil man ja vergessen hatte, dass die direkte Bundessteuern einmal eine Wehrsteuer war und sicherere Zeiten demzufolge einen Rückgang der erwähnten Steuer bewirken sollte. Nein, die genannte Dividende versickerte in den Giesskannen neuer Subventionen. Heute scheint es, dass sich der damalige Slogan in sein Gegenteil gewandelt hat und nun heisst: Der Staat ist das Mass. Und einigen Exponenten der FDP leben diesen neuen Grundsatz, denken wir nur an den freisinnigen Finanzdirektor der Stadt Zürich, der in der letzten Budgetdebatte deutlich durchblicken liess, der Staat könne nicht nur nicht kleiner, sondern müsse grösser werden.
Dass es soweit gekommen ist, hat mit unserem fehlenden Mut zur Freiheit zu tun. Mut zur Freiheit würde bedeuten, Eigeninitiative zu fordern und Rahmenbedingungen zu bieten, auch wenn dies Ungleichheiten im einzelnen Resultat zur Folge haben kann. Mut zur Freiheit würde bedeuten, wie dies der VR Präsident der NZZ, Konrad Hummler, ausführte, im Zweifelsfall dem Individuum Vorrang vor dem Kollektiv zugeben. Mut zur Freiheit würde bedeuten, die Bevormundermentatlität, wie sie zum Beispiel im unglückseligen Vorschlag einer Tanten- und Onkel-Erziehungslizenz hervortrat, radikal, an der Wurzel nämlich, zu bekämpfen. Wir müssen wieder lernen, dass das mechanistische Handeln mit Geboten und Verboten Kreativität und Innovation hemmt. Selbstverständlich ist es mühsamer, Selbstverantwortung zu fordern und dazu die richtigen Rahmenbedingungen zu gestalten. Wenn wir als FDP dies aber nicht mehr wagen zu tun, so verlieren wir unsere Existenzberechtigung.
Wir haben uns angewöhnt, in der SVP den politischen Hauptkonkurrenten zu sehen und zum Teil sogar den politische Gegner. Da liegen wir völlig falsch: Der politische Gegner ist nach wie vor die Linke, die kein Mass und keine Freiheit will. Und der Hauptkonkurrenz ist die grosse Mehrheitspartei in diesem Lande, die Partei der Nichwähler nämlich. Dorthin haben sich unsere früheren Wähler zurückgezogen, enttäuscht über unseren Mangel an Mut und Mass. Diese Nichtwähler müssen wir zurückholen, indem wir zu Mut und Mass stehen und dies laut und deutlich kommunizieren. (Foto: Sabine Ullmann / pixelio.de)

Mark Füllemann, FDP-Einwohnerrat, Baden (Gastautor)

Jetzt gibt es doch Kohle von der Nationalbank



Eine Finanzministerin und 26 Finanzdirektoren atmen auf: Es gibt nun doch Geld von der Schweizerischen Nationalbank. Dies entgegen deren eigenen Ankündigungen. Da die meisten Kantone den Geldsegen für feste Ausgaben budgetiert haben, kann nun auf Sparmassnahmen verzichtet werden. Man wird in den Kantonen rasch zum courrant normal überghehen. Nur: Es bleibt aber dabei, dass seriöse Finanzpolitiker nicht mehr mit dem automatischen Geldsegen der SNB rechnen sollten. Tun sie es doch, verletzt das die Unabhängigkeit der Währungshüter. Es ist nicht auszuschliessen, dass der Gewinn von 13 Mia. durch das Power-play der so dringend auf das Füllhorn der SNB angewiesenen Kantone möglich gemacht wurde.
Es bieten sich zwei ordnungspolitische Wege an: Die Kantone budgetieren nicht mehr mit dem SNB-Geld, und wenn es doch kommt, wird es direkt an die Steuerzahlenden ausgeschüttet oder damit Schulden abgebaut. Noch sauberer wäre es, auf die Ausschüttung an die Kantone ganz zu verzichten und einen Gewinn der Bevölkerung zukommen zu lassen. (Foto: ALPIX / pixelio.de)

Unabhängigkeit der Nationalbank stärken – Gewinn an die Bevölkerung



Schon lange hat die Nationalbank angekündigt, dass es nächstes Jahr keine Kohle mehr gibt für die Kantone. Nun regt sich aber vorab in der Westschweiz Widerstand. Gestern liessen westschweizer Finanzminister – allen voran ein ehemaliger Bundesratskandiat – verlauten, sie seien auf die Zahlungen aus der Tresorerie angewiesen. Man will die Ausschüttungen nun als Entgeld für eine Konzession (sic!) verstanden wissen (konsequenterweise müssten dann aber auch andere, zum Beispiel Private eine Konzession erhalten können. Super Idee, hatten wir schon lange!) Die Zwängerei kommt nicht unerwartet. Die Regierungsräte egal welcher Couleur haben sich rasch an den jährlichen Geldsegen gewöhnt, und damit nicht Schulden abbezahlt, sondern fest budgetiert und laufende Aufwände gedeckt. Darum orchestrieren sie nun Druck auf die SNB – zu Lasten von deren Unabhängigkeit.

Die Bundesverfassung Art. 99 Abs. 1 hält fest, dass die Nationalbank unabhängig sei und dem Gesamtinteresse des Landes diene. Was dieses Gesamtinteresse des Landes ist, definiert das Nationalbankgesetz in Art. 5: Preisstabilität unter Berücksichtigung der Konjunktur. Dass im gleichen Art. 99 in Absatz 4 dann plötzlich von der Ausschüttung von Reingewinnen an die Kantone die Rede ist, weckt automatisch Begehrlichkeiten (q.e.d.), steht in Widerspruch zu den erstgenannten Grundsätzen und verringert so die Unabhängigkeit der Nationalbank. Die Erfahrung mit dieser Verfassungsbestimmung sind negativ. Fazit: Die Gewinne der Nationalbank sind bei den Kantonen nicht gut aufgehoben. Wen also mit allfälligen Gewinnen beglücken? Die Bevölkerung hätte weniger Druckmöglichkeiten als die Kantone – die Unabhängigkeit der Nationalbank wäre sicherer. Wenn schon Gewinnausschüttung der Nationalbank, dann an jene, die alles staatliche Geld zuerst erarbeiten müssen. Durchführung via krankenversicherung wäre kein Problem.

Vorschlag: Art. 99 Abs. 4 ist zu streichen oder folgendermassen zu formulieren: “Allfälliger Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank geht an die Bevölkerung.”

Foto: Kurt Michel / pixelio.de

Steuergerechtigkeitsinitiative führt zu Ausgaben-Wettkampf


Steuerwettbewerb führt zu sinnvoller Sparsamkeit
Während die Kampagne gegen die so genannte “Steuergerechtigkeitsinitiative” ziemlich beschränkt (und vermutlich einmalig ineffizient) daher kommt, läuft in den Zeitungsspalten eine interessante Diskussion über Steuern und Staatsfinanzen (von der Propaganda des TA für die Initiative einmal abgesehen…). Die Initiative ist eine Nebelpetarde, die unter dem Schlagwort “Gerechtigkeit” verschleiert, worum es eigentlich geht: Zentralisierung und Aufblähung des Staates. Die Zeche bezahlen nicht die Superreichen, wie sie die SP ins Visier nimmt, sondern wir alle: Mit höheren Steuern, schlechteren Staatsleistungen und geringerem Wachstum. Die Anreize hoher Steuern sind ungerecht und schädlich. Belohnt werden ganz direkt jene, die weniger arbeiten (Link).

Zentralisierung zugunsten des Hochsteuerkartells – und zu Lasten des Mittelstandes
Die Zentralisierung des Steuerwesens schreitet seit rund zwanzig Jahren voran. Als Instrumente dienen manchmal das – durchaus verzichtbare – “Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)” (SR 642.14), manchmal der auch schon sinnvollere Nationale Finanzausgleich (NFA) (SR 613) und seine riesige Umsetzungsgesetzgebung und dann zwischendurch eine Volksinitiative wie am kommenden Abstimmungssonntag. Es geht immer um das gleiche: Die Zentralisierung und Regulierung von Steuern soll Wettbewerb unterbinden – immer zugunsten jener Kantone und Gemeinden, die hohe Steuern einfordern. Es ging noch nie um einen maximalen Steuersatz von sagen wir mal 35% zugunsten zum Beispiel arbeitender Frauen (Link).

Ziel 1: Leidige Konkurrenz loswerden
Es geht also um ein Kartell, das seine leidige Konkurrenz los werden will. Das ist moralisch verwerflich und ungerecht, weil jene Gemeinwesen bestraft werden, die ihre finanzpolitischen Hausaufgaben gemacht haben. Niemand hat gottgegeben hohe Ausgaben, sondern es sind unterschiedliche Prioritäten und Verantwortlichkeiten, die zu unterschiedlichen Strukturen und Ausgaben führen. Daran ist nichts Schlechtes – im Gegenteil: So unterschiedlich die Prioritäten der Menschen, so unterschiedlich soll staatlich finanziertes Angebot und Höhe der Einnahmen sein.

Ziel 2: Freie Fahrt für Partikularinteressen auf Kosten der Allgemeinheit
Der Steuerwettbewerb ist sinnvolles Gegengewicht zum Ausgabenwettbewerb. Der Druck auf die Steuern sorgt für eine sinnvolle Güterabwägung bei der Ausgabenplanung: Jede Staatsausgabe muss im Lichte ihrer Kosten und ihres allgemeinen Nutzens betrachtet werden. Ein Hallenbad? Eine neue Mehrzweckhalle? Ein ÖV-Angebot, das niemand benützt? Neue Strasseninfrastruktur? Alles eine Frage des Nutzens für jene, die die Steuern bezahlen. Und alles eine Frage der Güterabwägung der Exekutiven in Kantonen und Gemeinden: Wollen wir mit einem guten Angebot interessant werden oder mit tiefen Steuern? Beide Strategien können erfolgreich sein. gerade weil die Steuern nicht das wichtigste Kriterium für die Wohnsitznahme darstellt. Der Steuerwettbewerb bestraft aber jene, die hohe Steuern einfordern, und doch keinen Nutzen stiften, weil der Staat Partikularinteressen unterstützt wo das Geld versickert – wie zum Beispiel im Kanton Bern.

Ziel 3: Masslose Ausgabenpolitik wie unsere bald bankrotten EU-Nachbarn
Ohne Wettbewerb werden Steuern zum selbstverständlichen und geschuldeten Geldfluss ohne überlegte und abgewogene Gegenleistung. Massvolle Besteuerung braucht Steuerwettbewerb und die Möglichkeit der Besteuerten, ihre Steuergemeinde zu wechseln. Es braucht den Steuerwettbewerb, damit die Staatsausgaben nicht uferlos ansteigen – und letztlich vom Mittelstand bezahlt werden müssen. Nur der Steuerwettbewerb garantiert, dass sich überhaupt irgendjemand für massvolle Ausgaben einsetzt – ohne Steuerwettbewerb sind die Partikularinteressen von profitierenden Gruppen in jedem Fall stärker (Mancur Olson lässt grüssen). Umgekehrt kommt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes über Wachstum, Arbeitsplätze direkt der Bevölkerung zu gute. Es braucht den Wettbewerb zudem, um herauszufinden, welche Besteuerungsmethoden und Besteuerungssätze den Menschen am besten entsprechen. Nur der Wettbewerb zwischen 26 unabhängigen Steuersystemen kann diese Bürgernähe erarbeiten. Steuerwettbewerb ist ein Erfolgsmodell unseres Landes. Die SP-Steuerungerechtigkeitsinitiative ist der Versuch, dieses Erfolgsmodell mit der masslosen Ausgabenpolitik unserer europäischen Nachbarn auszutauschen und alle gleich arm und gleich abhängig zu machen. (Foto: RainerSturm @ pixelio)

Bewahrt die Gesellschaft vor dem Staat!


Es ist ein schmales Büchlein von nur gerade 170 broschierten Seiten, aber ein politisches Vermächtnis der Extraklasse – absolut lesenswert: Franz Muheims letztes Buch “Die Schweiz im 21. Jahrhundert” – meine Neujahrslektüre. In einfacher und klarer Sprache spürt der ehemalige Urner CVP-Ständerat der Dynamik von Vergangenheit und Gegenwart nach und analysiert die Herausforderungen des angebrochenen Jahrhunderts.

Die Grundsatzfrage im Verhältnis zwischen Staat und Individuum ist für Muheim die Stellung der Gesellschaft. Diese ist im Gegensatz zum Staat natürlich gewachsen und einfach vorhanden, weil der Mensch ein soziales Wesen ist. Der Staat hingegen ist Ausdruck eines bewussten Gestaltungswillens. Dies gilt es in der politischen Praxis zu unterscheiden. Warum?

Die Gesellschaft und ihre freien zivilgesellschaftlichen Institutionen (Familie, Vereine, Kirchen, Religionen, etc.) definieren fortlaufend gesellschaftliche Normen. Sie haben aber nicht das Gewaltmonopol und die absolute Souveränität des Staates, diese dem Individuum vorzuschreiben und zu sanktionieren. Erst in der Trennung und Unterscheidung von Staat und Gesellschaft entsteht Platz für das Individuum, seine Freiheit und seine im Gewissen gelebte Verantwortung.

Nur staatsunabhängige Tätigkeitsbereiche sichern dem Menschen die innere Freiheit, ist doch diese die die Grundlage für das ethische Prinzip der Selbstverantwortung. Eine solcherart offene Gesellschaft ermöglicht mit ihrem Pluralismus den Individuen, ihre eigenen Lebenswege durch Leistung und entsprechend ihren Fähigkeiten zu bestimmen und persönlich nach dem eigenen, richtigen Glück zu suchen. (Zitat S. 29)

Es ist eine grundlegende Errungenschaft der Aufklärung, dass Staat und Gesellschaft getrennt wurden, dass weder die Kirche ihre Normen verabsolutieren kann, noch der Staat jene moralische Macht erhält, die in der Hand jeder Institution zu grausamen Auswüchsen führt. Wenn Staat und Gesellschaft nicht mehr sauber getrennt sind und ihre je unterschiedlichen Aufgaben zum Wohle der Menschen wahrnehmen, entsteht totalitäre Herrschaft. Das hat uns gerade das 20. Jahrhundert klar gezeigt.

Starke und vom Staat unabhängige gesellschaftliche Institutionen sind entscheidend für die Menschen. Darum bin ich immer sehr skeptisch, wenn sich Politiker für Moral stark machen oder mit Moral argumentieren. Politiker sind Teil des Staates und darum weder befugt noch autorisiert, gesellschaftliche Moral zu postulieren. Tun sie es doch, verwischt die Trennung zwischen Staat und Gesellschaft und schwindet der Platz des Individuums und seiner Verantwortung. Wer mit einer wie auch immer gearteten höheren Moral argumentiert, fällt in voraufklärerische Zustände einer Verabsolutierung von Moral zurück und erklärt das Individuum für unmündig. Das gilt in der heutigen politischen Landschaft auch und gerade für sozialdemokratische Moral, die sich selbst als so modern und aufklärerisch ansieht. Natürlich steigt der Druck auf staatliche Moralregeln, wenn gesellschaftliche Institutionen und individuelle Moral schwinden. Die nächsten Jahre werden in diesem Spannungsfeld stehen. Der Preis eines Rückschrittes hinter die Aufklärung und deren Trennung von Gesellschaft und Staat ist trotzdem zu hoch. Der Weg zur staatlich verordneten Moralgesellschaft mag noch so gut tönen, er wird auch beim nächsten Versuch scheitern.

Finanzkrise: Jetzt machen auch wir Schweizer mit


Musste das sein? Der ordnungspolitische Sündenfall ist perfekt – wenn auch auf den ersten Blick cleverer und besser als in zahlreichen anderen Staaten.

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