IV-Revision: Behinderte gegen Hilfsmittelmonopole

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Wir haben bereits vor einem Jahr über die Pläne des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) berichtet, die Hilfsmittel der IV staatlich einzukaufen und über ein staatliches Logistikzentrum zu vertreiben (Link). Das Vorhaben wurde dann vom Bundesverwaltungsgericht gestoppt – da es ohne jede Rechtsgrundlage war (Link, es lebe die Bananenrepublik, in dem der Staat einfach einmal so verstaatlichen kann!). Jetzt versucht man es rechtsstaatlich korrekt mit einer Gesetzesrevision.

Nun hat man offenbar auch bei den Organisationen der Menschen mit Behinderten gemerkt, was das Vorhaben des BSV bedeutet. Die Behinderten wehren sich gegen die Installation eines Hilfsmittelmonopols und fordern als Alternative eine marktwirtschaftliche Lösung, welche auf den individuellen Kaufentscheidungen der Betroffenen beruht – den einzigen Experten in Sachen Hilfsmittel und Behinderung. Wettebwerb funktioniert nur, wenn er frei von den Vertragsparteien gelebt wird – ein Schreibtischtäter in einem Bundesamt kann die individuellen Präferenzen der Betroffenen nie abbilden. Ein Hilfsmittelmonopol (genauso wie ein Kartell) geht immer zu Lasten der Kunden, hier den Behinderten, früher oder später auch zuLasten der Kostenträger, hier der IV.

Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben Schweiz lanciert eine Petition mit der klaren Forderung, auf das Hilfsmittelmonopol zu verzichten. Die Petitionäre fordern:

Betroffene Stärken statt staatlich bevormunden!

Unterschreiben Sie die Petition. Helfen Sie mit, den ordnungspolitisch falschen Eingriff abzuwehren (Link zur Petition). Weiterer Beitrag siehe hier: Link zu Peter Wehrlis Blog. (Foto: Querschnitt @ pixelio)

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Wer profitiert, zahlt: das Äquivalenzprinzip

Da hat eine Stiftung eine tolle Idee (Link). Sozialhilfeempfänger bringen Einkäufe nach Hause und Menschen mit einer Behinderung machen ihre Räder flott. Auch eine Preiserhöhung haben die Kundinnen und Kunden problemlos akzeptiert. Nun baut man den Service aus, aber zuallererst brauchte man dazu eine Defizitgarantie vom Staat. Wieso eigentlich? Warum sollen nicht jene die Leistungen bezahlen, die davon profitieren, wie es das Äquivalenzprinzip fordern würde? Wieso soll nicht auch dieses Angebot selber Geld – sei es als Spende oder als Investitionskapital dort suchen wo es vorhanden ist – bei den Menschen? Wieso bildet man die Kosten nicht voll im Preis ab? Ist die Abhängigkeit vom Staat vielleicht gewollt? Wenigstens macht man nicht staatlich subventionierte Konkurrenz zu privaten Kurierdiensten…

Ende der Zechprellerei auf Kosten der nächsten Generation

Beat Waber (NZZ) bringt es heute – angesichts der in der letzten Hochkonjunktur bereits verpassten Sanierung der Arbeitslosenversicherung – auf den Punkt (Link zum Kommentar):

Denn sollten sich die vergangenen Versäumnisse in der nächsten Hochkonjunktur wiederholen, würden uns spätere Generationen zu Recht Zechprellerei auf ihre Kosten vorwerfen.

Ähnliches könnte – oder vielmehr müsste – man über weitere Sozialwerke sagen.

Frauenfeindliche Grenzsteuersätze – frauenfreundliches Schwyz

Frauenarbeitsplatz
Es ist immer wieder erstaunlich, welche verhängnisvollen Auswirkungen bei genauem Hinsehen die Progression hat. Und es ist immer wieder erstaunlich, wie wenig man in der Politik darüber redet. Da setzen sich die gleichen Leute dafür ein, dass Frauen Kind und Karriere unter einen Hut bringen, wie gegen Steuersenkungen für sogenannt “reiche Leute”. Der Zusammenhang liegt auf der Hand: Die Grenzsteuersätze (Erklärung) liegen in den meisten Kantonen weit über vierzig Prozent. Das bedeutet: vom zusätzlich durch Arbeit (nach Abzug von AHV/IV/ALV etc.) verdienten Franken kassiert der Staat über vierzig Rappen und der zusätzlich arbeitenden Person bleiben nur sechzig Rappen. Davon muss dann noch oft die Kinderbetreuung, zusätzliche Mobilität etc. finanziert werden. Was bleibt unter dem Strich? Weniger Freizeit, mehr Steuern und fast kein Verdienst. Das betrifft in der Praxis zudem vor allem jene Partner mit guter – meist teuer durch den Staat finanzierter – Ausbildung.

Hohe Grenzsteuersätze sind frauenfeindlich. Sie verhindern, dass Frauen überhaupt oder wieder in den Beruf einsteigen. Damit schaden hohe Grenzsteuersätze auch den Sozialwerken. Hohe Grenzsteuersätze vernichten die staatliche Investition in die Ausbildung von jungen Menschen. Ausgerechnet die Kantone Schwyz und Obwalden mit ihren tiefen Steuern sind also ausgesprochen frauenfreundlich. Progression setzt immer und überall einen Anreiz, weniger zu arbeiten. Können und wollen wir uns das noch leisten?

Foto: wrw @ pixelio

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