Lizenz zum Sargbauen

Bestattungsinstitut mit Discount
Es ist eine nette kleine Geschichte aus Louisiana – heute in der NZZ (Link): Ein bendiktinisches Kloster möchte dort aufgrund bestehender Nachfrage Särge herstellen. Die bestehenden Bestattungsunternehmen laufen dagegen – bis anhin erfolgreich – Sturm, denn zur Herstellung von Särgen braucht es eine spezielle Bewilligung die man nur mit einer einjährigen Ausbildung erhält.
Wo kämen wir denn hin, wenn jeder einfach Särge herstellen würde? Wo bliebe denn die heute hohe Qualität bei der Sargherstellung? Der Staat muss doch dafür sorgen, dass eine gewisse Mindestqualität bei der Sargherstellung sichergestellt wird – vermutlich inklusive der entsprechenden staatlichen Kontrolleure. Man kann doch nicht zumuten, dass die Angehörigen auf einen Billiganbieter von Särgen hineinfallen. Auf dem Sarg-Markt gibt es doch eine unüberbrückbare Informations-Asymmetrie und deshalb klassisches Marktversagen. Der Kunde kann doch gar nicht wirklich beurteilen, was einen Qualitätssarg ausmacht, ergo muss der Staat für unser aller Glück und ewigem Heil eingreifen und zum Rechten sehen…
Wer jetzt schmunzelt oder lacht überlege sich, in wie vielen Branchen dies auch hierzulande so ist – mit jeweils ganz analogen gut meinenden Argumenten und Folgen. (Foto: emaier @ pixelio)

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Ordnungspolitischer Blog

Wie der Staat die Kinderbetreuung sabotiert

kinderspielplatz
Der Bund subventioniert mit einer sogenannten “Anschubfinanzierung” Krippenplätze, die sowieso entstehen würden. Gleichzeitig schickt er nun eine Revision der Pflegekinderverordnung in die Vernehmlassung (Link), welche neue zusätzliche Hürden aufbaut. Damit sabotiert er seine eigene Förderpolitik.

In Zukunft brauchen Tagesmüsster nicht mehr nur das Vertrauen der Eltern, sondern ganz besonders und vor allem Anderen eine kantonale Bewilligung. Begründet wird das – wie in allen Fällen von Wiedereinführung der mittelalterlichen Zunftwirtschaft – durch Qualitätsstandards, die der Staat als Wächter über alles Gute und Bevormunder der Massen garantieren müsse. Aus ordnungspolitischer Sicht ist klar:

  • Der Staat kann das nicht. Der Aufwand diese Qualitätsstandards tatsächlich zu garantieren ist horrend. Möglich ist einzig eine Alibiübung. Und genau in diese Richtung geht es mit den geforderten Einführungskursen und Ausbildungsvorgaben. Beides ist gut gemeint, schützt aber nicht vor schlechter Betreuung.
  • Der Staat soll das nicht (1). Diese Alibiübung hat mehrere Nachteile. Erstens tut der Staat so, als würde die Regulierung die Eltern von ihrer ureigenen und andauernden Verantwortung für die Kinderbetreuung entlasten (man könnte auch bevormunden sagen). Gerade das ist gefährlich. Es wird Eltern geben, die ihre eigene Verantwortung nicht mehr so wahrnehmen, wie sie es sollten.
  • Der Staat soll das nicht (2). Zweitens entstehen bei der Tagesmutter (und beim Staat) Kosten, welche die Betreuung verteuern. Damit arbeitet der Staat gegen die eigene Förderpolitik.
  • Der Staat soll das nicht (3). Drittens verknappen derartige Regeln das Angebot generell und treiben den Preis nach oben – zu ungunsten jener Menschen, die eine familienexterne Kinderbetreuung unbedingt benötigen. Die zusätzliche Regulierung führt zu einer ineffizienten Verteilung des Angebotes.

Qualitätssicherung bei der Kinderbetreuung ist ein klassischer Fall, der statt mit zusätzlicher Regulierung durch private Qualitätsstandards geregelt und für die Eltern transparent gemacht werden könnte. So würden die Eltern nicht bevormundet, sondern gestärkt, ihre Verantwortung unterstrichen statt scheinbar geschmälert und zusätzliche Kosten beim Staat (kantonale Fachstellen) vermieden. Wer mehr Kinderbetreuung will, müsste sich für weniger Regulierung einsetzen. (Foto: marctwo @ pixelio)

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