Was ist Ordnungspolitik?


Ordnungspolitik bezeichnet im weiteren Sinne alle staatliche Massnahmen der Wirtschaftspolitik, die der Aufrechterhaltung und der Regelung der inneren und äusseren Ordnung, der (Rechts-)Sicherheit und des Wirtschaftslebens dienen. Im engeren Sinne bezeichnet Ordnungspolitik alle staatlichen Massnahmen, die auf Rahmenbedingungen des Wirtschaftens, die Erhaltung, die Anpassung und Verbesserung der Wirtschaftsordnung gerichtet sind.

Ordnungspolitik bezeichnet darüber hinaus einen eigenen Denkansatz, der die Rahmenbedingungen in einem bestimmten Sinne setzen will. Der Staat soll nur jene Aufgaben übernehmen, die tatsächlich ein gesellschaftliches Problem darstellen und die er mit seinen Mitteln auch lösen kann. Ordnungspolitik orientiert sich am Äquivalenzprinzip. Der ordnungspolitische Denkansatz bevorzugt Anreizsysteme vor Umverteilungsmechanismen. Knappe Güter lassen sich aus ordnungspolitischer Sicht immer auf vier grundsätzliche Arten zuteilen:

* über demokratische Entscheide
* über eine Zuteilung durch eine Behörde
* über Verhandlungen zwischen Interessengruppen
* über einen Preismechanismus

(Quelle: Ordnungspolitik bei Wikipedia.org)

Ordnungspolitische Projekte

Die Autoren sind auf ordnungspolitische Analysen, Lösungsvorschläge und deren Umsetzung spezialisiert. Im Rahmen ihrer Tätigkeiten haben sie zu verschiedenen Themen ordnungspolitische Ansätze verwendet und Lösungen erarbeitet. Zum Beispiel:

Einprozent-Steuer (http://www.onepercent.ch): Die in Osteuropa erprobte Einprozent-Steuer schlägt einen neuen Mechanismus für die staatliche Unterstützung des Sektors zwischen Staat und Markt vor. Jeder Steuerzahlende kann ein Prozent seines Steuerbetrages einer NGO zukommen lassen.

Weitere Projekte siehe http://www.thinktankpraxis.ch.

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